15.12.2020, 00:24
Hallo allerseits!
Kann mir jemand sagen, welche Anforderungen das Zeugnis in Hamburg zur Anwaltsstation erfüllen muss?
In der Verfügung der Präsidentin des OLG aus dem Jahr 2016 steht, dass das Zeugnis "ausweisen muss, dass die Referendarin/ der Referendar mindestens xxx zu schwierigeren Fällen entworfene Schriftsätze, Gutachten oder Vertragsentwürfe vorgelegt hat."
Ich verstehe das so. dass pro 3 Monate Station jeweils mindestens 2 solche Arbeiten vorzulegen sind. Also bei 9 Monaten RA-Station bedeutet dies mindestens 6 solcher Arbeiten. Verstehe ich das richtig? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "ausweisen"?
Gibt es noch weitere Besonderheiten oder Vorschriften zu beachten?
Ich bedanke mich im Voraus für jedwede Hilfe. :)
Kann mir jemand sagen, welche Anforderungen das Zeugnis in Hamburg zur Anwaltsstation erfüllen muss?
In der Verfügung der Präsidentin des OLG aus dem Jahr 2016 steht, dass das Zeugnis "ausweisen muss, dass die Referendarin/ der Referendar mindestens xxx zu schwierigeren Fällen entworfene Schriftsätze, Gutachten oder Vertragsentwürfe vorgelegt hat."
Ich verstehe das so. dass pro 3 Monate Station jeweils mindestens 2 solche Arbeiten vorzulegen sind. Also bei 9 Monaten RA-Station bedeutet dies mindestens 6 solcher Arbeiten. Verstehe ich das richtig? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "ausweisen"?
Gibt es noch weitere Besonderheiten oder Vorschriften zu beachten?
Ich bedanke mich im Voraus für jedwede Hilfe. :)
15.12.2020, 12:22
(15.12.2020, 00:24)Stephan schrieb: Hallo allerseits!
Kann mir jemand sagen, welche Anforderungen das Zeugnis in Hamburg zur Anwaltsstation erfüllen muss?
In der Verfügung der Präsidentin des OLG aus dem Jahr 2016 steht, dass das Zeugnis "ausweisen muss, dass die Referendarin/ der Referendar mindestens xxx zu schwierigeren Fällen entworfene Schriftsätze, Gutachten oder Vertragsentwürfe vorgelegt hat."
Ich verstehe das so. dass pro 3 Monate Station jeweils mindestens 2 solche Arbeiten vorzulegen sind. Also bei 9 Monaten RA-Station bedeutet dies mindestens 6 solcher Arbeiten. Verstehe ich das richtig? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "ausweisen"?
Gibt es noch weitere Besonderheiten oder Vorschriften zu beachten?
Ich bedanke mich im Voraus für jedwede Hilfe. :)
Tatsächlich interessiert niemanden, was in diesem Zeugnis steht. Aus meinem Zeugnis (ebenfalls HH) geht nicht hervor, wie viele schriftliche Arbeiten ich verfasst habe und das hat niemanden gestört.
15.12.2020, 14:28
(15.12.2020, 12:22)Gast schrieb:(15.12.2020, 00:24)Stephan schrieb: Hallo allerseits!
Kann mir jemand sagen, welche Anforderungen das Zeugnis in Hamburg zur Anwaltsstation erfüllen muss?
In der Verfügung der Präsidentin des OLG aus dem Jahr 2016 steht, dass das Zeugnis "ausweisen muss, dass die Referendarin/ der Referendar mindestens xxx zu schwierigeren Fällen entworfene Schriftsätze, Gutachten oder Vertragsentwürfe vorgelegt hat."
Ich verstehe das so. dass pro 3 Monate Station jeweils mindestens 2 solche Arbeiten vorzulegen sind. Also bei 9 Monaten RA-Station bedeutet dies mindestens 6 solcher Arbeiten. Verstehe ich das richtig? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "ausweisen"?
Gibt es noch weitere Besonderheiten oder Vorschriften zu beachten?
Ich bedanke mich im Voraus für jedwede Hilfe. :)
Tatsächlich interessiert niemanden, was in diesem Zeugnis steht. Aus meinem Zeugnis (ebenfalls HH) geht nicht hervor, wie viele schriftliche Arbeiten ich verfasst habe und das hat niemanden gestört.
Bei mir steht es drin. Aber ich würde auch meinen, dass es niemanden interessiert. Das würde ja erfordern, dass sich jemand hinsetzt und freiwillig alle unsere Zeugnisse durchliest. Und das wäre, wenn man sich den sonstigen Arbeitselan im Prüfungsamt anguckt, schon eher atypisch.
15.12.2020, 15:31
(15.12.2020, 14:28)Gast schrieb:(15.12.2020, 12:22)Gast schrieb:(15.12.2020, 00:24)Stephan schrieb: Hallo allerseits!
Kann mir jemand sagen, welche Anforderungen das Zeugnis in Hamburg zur Anwaltsstation erfüllen muss?
In der Verfügung der Präsidentin des OLG aus dem Jahr 2016 steht, dass das Zeugnis "ausweisen muss, dass die Referendarin/ der Referendar mindestens xxx zu schwierigeren Fällen entworfene Schriftsätze, Gutachten oder Vertragsentwürfe vorgelegt hat."
Ich verstehe das so. dass pro 3 Monate Station jeweils mindestens 2 solche Arbeiten vorzulegen sind. Also bei 9 Monaten RA-Station bedeutet dies mindestens 6 solcher Arbeiten. Verstehe ich das richtig? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "ausweisen"?
Gibt es noch weitere Besonderheiten oder Vorschriften zu beachten?
Ich bedanke mich im Voraus für jedwede Hilfe. :)
Tatsächlich interessiert niemanden, was in diesem Zeugnis steht. Aus meinem Zeugnis (ebenfalls HH) geht nicht hervor, wie viele schriftliche Arbeiten ich verfasst habe und das hat niemanden gestört.
Bei mir steht es drin. Aber ich würde auch meinen, dass es niemanden interessiert. Das würde ja erfordern, dass sich jemand hinsetzt und freiwillig alle unsere Zeugnisse durchliest. Und das wäre, wenn man sich den sonstigen Arbeitselan im Prüfungsamt anguckt, schon eher atypisch.
Und wie ausführlich steht das drin? :)