26.01.2017, 13:26
Hallo,
kann mir jemand die Frage beantworten wie hoch der Nebenverdienst während des Referendariats in Nds. sein darf, ohne dass eine Verrechnung mit der Ausbildungsvergütung erfolgt?
Gilt hier das Verfahren mit Faktor 1, also dass man ca. 1.000 EUR brutto dazu verdienen kann, sofern man die zeitlichen Beschränkungen (ca. 30 h pro Monat, 8h pro Woche) einhält?
Wenn jemand diesbezügliche Erfahrungen hat, wäre ich sehr daran interessiert.
Vielen Dank!
kann mir jemand die Frage beantworten wie hoch der Nebenverdienst während des Referendariats in Nds. sein darf, ohne dass eine Verrechnung mit der Ausbildungsvergütung erfolgt?
Gilt hier das Verfahren mit Faktor 1, also dass man ca. 1.000 EUR brutto dazu verdienen kann, sofern man die zeitlichen Beschränkungen (ca. 30 h pro Monat, 8h pro Woche) einhält?
Wenn jemand diesbezügliche Erfahrungen hat, wäre ich sehr daran interessiert.
Vielen Dank!
27.01.2017, 12:19
So habe selbst noch mal recherchiert: Es müsste § 62 NBesG zur Anwendung kommen. Vielleicht hilft es anderen.
22.05.2023, 19:16
(27.01.2017, 12:19)Gast schrieb: So habe selbst noch mal recherchiert: Es müsste § 62 NBesG zur Anwendung kommen. Vielleicht hilft es anderen.
Besser spät als nie: Ich denke deine Recherche war korrekt. Die von dir genannte Norm ist mittels § 5 III 4 NJAG anwendbar. Demnach sind vom Anwaltstationsgehalt im Standardfall (ledig ohne Kinder, keine sonstigen Besonderheiten) momentan ca. 3250 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Nds. ist diesbez. insofern nach Hessen eines der liberalsten Bundesländer.