04.12.2020, 19:31
Hallo Leute,
habe vor kurzem das zweite Examen bestanden und hätte mal eine Frage zur Anwaltszulassung. Voraussetzung dafür ist ja u.a. auch die "Kanzleipflicht" bzw. die Einrichtung einer Kanzlei. Was braucht man denn dafür? Bzw. müsste man ein Büro anbieten, auch wenn man in einer Kanzlei angestellt ist? Wie habt ihr das gehandhabt als Berufseinsteiger?
habe vor kurzem das zweite Examen bestanden und hätte mal eine Frage zur Anwaltszulassung. Voraussetzung dafür ist ja u.a. auch die "Kanzleipflicht" bzw. die Einrichtung einer Kanzlei. Was braucht man denn dafür? Bzw. müsste man ein Büro anbieten, auch wenn man in einer Kanzlei angestellt ist? Wie habt ihr das gehandhabt als Berufseinsteiger?
04.12.2020, 20:58
What :D
04.12.2020, 22:15
Wenn Du gerade ernsthaft fragst, ob man eine eigene Kanzlei anmelden muss, wenn man in einer anderen Kanzlei als Angestellter anfängt, finde ich das zwar sehr sehr niedlich, auf der anderen Seite schockiert mich dann aber auch die Einleitung Deines Postings.
In aller Regel wird in Deinem Arbeitsvertrag stehen, dass Du nicht mal eine eigene Kanzlei einrichten DARFST, solange DU angestellt bist :D
In aller Regel wird in Deinem Arbeitsvertrag stehen, dass Du nicht mal eine eigene Kanzlei einrichten DARFST, solange DU angestellt bist :D
04.12.2020, 23:27
Du hast deine Kanzleiräume in der Kanzlei, bei der du angestellt wirst. Du brauchst keine extra Räumlichkeiten ;)
04.12.2020, 23:49
Nach § 27 BRAO musst du sogar zwingend eine eigene Kanzlei einrichten. Nur sagt niemand, dass die nicht in den Büroräumen deines Arbeitgebers befindlich sein darf.
05.12.2020, 00:04
(04.12.2020, 23:49)Gast schrieb: Nach § 27 BRAO musst du sogar zwingend eine eigene Kanzlei einrichten. Nur sagt niemand, dass die nicht in den Büroräumen deines Arbeitgebers befindlich sein darf.
Für den Fall einer Kontrolle durch die Kammer würde ich aber mindestens auf dem Balkon einen Schreibtisch stehen haben. Wer weiß.. Irgendwo muss man die ja dann empfangen.