30.11.2020, 12:11
Hallo zusammen. Ich fülle gerade meinen Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus und frage mich, wozu es gut sein soll, wenn der Name sowie Kanzleiort im Justizministerialblatt veröffentlicht wird?
Und spielt das eine Rolle, ob man den Berufseid mit religiöser Beteuerungsformel ableistet oder nicht? Wird man zwecks Vereidigung bei der Rechtsanwaltskammer eingeladen?
LG
Und spielt das eine Rolle, ob man den Berufseid mit religiöser Beteuerungsformel ableistet oder nicht? Wird man zwecks Vereidigung bei der Rechtsanwaltskammer eingeladen?
LG
30.11.2020, 12:19
Eigentlich nicht, weil man als Anwalt ja eh in die Hölle kommt..
30.11.2020, 12:24
(30.11.2020, 12:11)Gast schrieb: Hallo zusammen. Ich fülle gerade meinen Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus und frage mich, wozu es gut sein soll, wenn der Name sowie Kanzleiort im Justizministerialblatt veröffentlicht wird?
Und spielt das eine Rolle, ob man den Berufseid mit religiöser Beteuerungsformel ableistet oder nicht? Wird man zwecks Vereidigung bei der Rechtsanwaltskammer eingeladen?
LG
Ist zu nichts gut. Liest nämlich kein Mensch.
Ob du den Eid mit religiöse Beteuerungsformel leisten willst, ist alleine dein Bier und jedem anderen ebenfalls völlig egal.
Ich denke du wirst eingeladen werden, da man so einen Eid denke ich nicht am Telefon oder über nen Videocall abnehmen kann. Auch da lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.