18.11.2020, 18:58
Hallo Zusammen,
interessiere mich für eine Stelle, die in Entgeltgruppe E 14 bzw. A 14 ausgeschrieben ist (also bei beamtenrechtlicher Eignung).
Wie läuft das dann? Man fängt als Angestellter an und bei Eignung usw. wird man Beamter auf Probe und dann "richtiger" Beamter?
interessiere mich für eine Stelle, die in Entgeltgruppe E 14 bzw. A 14 ausgeschrieben ist (also bei beamtenrechtlicher Eignung).
Wie läuft das dann? Man fängt als Angestellter an und bei Eignung usw. wird man Beamter auf Probe und dann "richtiger" Beamter?
18.11.2020, 19:00
Wenn du es nur auf die Verbeamtung abgesehen hast, nimm gleich eine Beamtenstelle oder studier noch mal Lehramt mit der richtigen Fächerkombi (Naturwissenschaften).
18.11.2020, 19:01
Meistens nach der Probezeit, wenn die Voraussetzungen zur Verbeamtung vorliegen, oder eben "zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise", das ist von Stelle zu Stelle unterschiedlich.
18.11.2020, 19:05
(18.11.2020, 19:00)Gast schrieb: Wenn du es nur auf die Verbeamtung abgesehen hast, nimm gleich eine Beamtenstelle oder studier noch mal Lehramt mit der richtigen Fächerkombi (Naturwissenschaften).
Was soll diese unqualifizierte Antwort?
Habe es nicht auf die Verbeamtung abgesehen, aber es ist geldmäßig doch ein Unterschied, ob vor der 14 ein E oder ein A steht.
18.11.2020, 20:12
Kommt auf die genaue Formulierung in der Ausschreibung an.
Entweder wirst du sehr zeitnah verbeamtet, wenn du nicht sogar direkt als Beamter auf Probe startest. Oder du wirst zunächst mit E14 eingestellt und darfst dich dann irgendwann auf eine Beamtenstelle erneut bewerben inkl. Assessment-Center oder ähnlich. Letzteres ist bei Bundesbehörden üblich.
Mit A14 steigst du übrigens nicht ein. Wenn Beamter, dann mit dem Eingangsamt A13. A14 ist das erste Beförderungsamt. Es ist aber sehr hilfreich, wenn deine Stellt direkt bis A14 bewertet ist. Dann folgt die Beförderung bei guter Leistung relativ schnell und du musst dich nicht erneut bewerben.
Entweder wirst du sehr zeitnah verbeamtet, wenn du nicht sogar direkt als Beamter auf Probe startest. Oder du wirst zunächst mit E14 eingestellt und darfst dich dann irgendwann auf eine Beamtenstelle erneut bewerben inkl. Assessment-Center oder ähnlich. Letzteres ist bei Bundesbehörden üblich.
Mit A14 steigst du übrigens nicht ein. Wenn Beamter, dann mit dem Eingangsamt A13. A14 ist das erste Beförderungsamt. Es ist aber sehr hilfreich, wenn deine Stellt direkt bis A14 bewertet ist. Dann folgt die Beförderung bei guter Leistung relativ schnell und du musst dich nicht erneut bewerben.
18.11.2020, 20:13
Achtung: Bei E14 / A14 Stellen wird gerne tatsächlich als E13 eingestellt, wenn du keine Vorerfahrung im öffentlichen Dienst hast. Regelmäßig nach der Probezeit oder einem Jahr dann Verbeamtung auf Probe als A13.
Unbedingt nachfragen im Bewerbungsgespräch, ob man tatsächlich als E14 eingestellt wird, sonst ist die Enttäuschung später groß.
Auch bei E14 erfolgt die Verbeamtung auf Probe, glaube ich, zunächst als A13, weil alle Besoldungsstufen durchlaufen werden müssen.
Unbedingt nachfragen im Bewerbungsgespräch, ob man tatsächlich als E14 eingestellt wird, sonst ist die Enttäuschung später groß.
Auch bei E14 erfolgt die Verbeamtung auf Probe, glaube ich, zunächst als A13, weil alle Besoldungsstufen durchlaufen werden müssen.
18.11.2020, 20:33
vorbehaltlich der Zustimmung des Amtsarztes
Nachteile:
-Verfügungsmasse, die rumverschickt werden kann, ähnlich wie Proberichter
- private KK und Beihilfe mit ewigem Rechnungen einreichen und Selbstbehalt
- Wenn man länger erkrankt oder eine Psychotherapie macht, kann man durch einen Amtsarzttermin in den vorzeitigen Ruhestand gezwungen werden mit entsprechenden Abschlägen
- Beamtenfürsorge vor Gericht gibt es quasi nur als Papiertiger, die Behörde hat immer recht
- 2 Stunden mehr Arbeit pro Woche
- Wohlverhaltenspflicht in der Freizeit
- kein Streikrecht
Nachteile:
-Verfügungsmasse, die rumverschickt werden kann, ähnlich wie Proberichter
- private KK und Beihilfe mit ewigem Rechnungen einreichen und Selbstbehalt
- Wenn man länger erkrankt oder eine Psychotherapie macht, kann man durch einen Amtsarzttermin in den vorzeitigen Ruhestand gezwungen werden mit entsprechenden Abschlägen
- Beamtenfürsorge vor Gericht gibt es quasi nur als Papiertiger, die Behörde hat immer recht
- 2 Stunden mehr Arbeit pro Woche
- Wohlverhaltenspflicht in der Freizeit
- kein Streikrecht
18.11.2020, 20:34
und ewige Beurteilungen für die Personalakte
18.11.2020, 21:25
(18.11.2020, 20:33)Gast schrieb: vorbehaltlich der Zustimmung des Amtsarztes
Nachteile:
-Verfügungsmasse, die rumverschickt werden kann, ähnlich wie Proberichter
- private KK und Beihilfe mit ewigem Rechnungen einreichen und Selbstbehalt
- Wenn man länger erkrankt oder eine Psychotherapie macht, kann man durch einen Amtsarzttermin in den vorzeitigen Ruhestand gezwungen werden mit entsprechenden Abschlägen
- Beamtenfürsorge vor Gericht gibt es quasi nur als Papiertiger, die Behörde hat immer recht
- 2 Stunden mehr Arbeit pro Woche
- Wohlverhaltenspflicht in der Freizeit
- kein Streikrecht
Viel Theorie.
- örtliche Versetzungen ohne Einwilligung sind extrem selten
- der Selbstbehalt ist äußerst gering, Einreichen geht beim Bund und bei der Debeka per App und Foto der Rechnung, eine private KV bringt viele Behandlungsvorteile
- immerhin in den bezahlten Ruhestand (mit Mindestvergütung) und das erst nach langer Krankheitsphase bei 100 % Gehalt; als Arbeitnehmer steht man da mit 60 % nach 6 Wochen und sicher bald folgender Entlassung deutlich schlechter
- das ist leider so, hat aber nicht nur negative Auswirkungen
- 41 h pro Woche sind nicht in Stein gemeißelt (können auch noch 42 werden)
- wer (nach Corona) gerne im Stadion in der Fankurve in der ersten Reihe steht und den Schiedsrichter ständig als H*sohn beleidigt, sollte in der Tat besser nicht Beamter werden
- dafür unkündbar, auch bei Schlechtleistung
18.11.2020, 21:41
Ja und die Mindestpension ist 1400 Euro oder so nach 5 Jahren. Das kriegt man auch nach 3 Jahren Arbeit und dann voller Erwerbsminderungsrente.
Tourettekranke werden wohl nicht verbeamtet, weil die schon der Amtsarzt aussortiert, obwohl das immer eine Schwerbehinderung mit 50 GdB ist. Und ein Choleriker wäre charakterlich nicht geeignet, würde es also auch nicht am Amtsarzt vorbei schaffen. Andere Gründe, jmd zu beleidigen (bei Gesunden) kann ich mir nicht denken.
Tourettekranke werden wohl nicht verbeamtet, weil die schon der Amtsarzt aussortiert, obwohl das immer eine Schwerbehinderung mit 50 GdB ist. Und ein Choleriker wäre charakterlich nicht geeignet, würde es also auch nicht am Amtsarzt vorbei schaffen. Andere Gründe, jmd zu beleidigen (bei Gesunden) kann ich mir nicht denken.