18.11.2020, 21:54
Ich kann mich da nur anschließen: unbedingt im Vorstellungsgespräch nachfragen, wie die Einstellung und Beförderung abläuft und - soweit es möglich ist - gut über die Dienststelle informieren. Sonst kann es später großen Frust geben. Ich spreche da leider selber aus Erfahrung.
22.11.2020, 12:48
Kannst du da weiter darauf eingehen? D.h. wie informiere ich mich am Besten über die Dienststelle, und was hat dich so sehr gefrustet/überrascht?
22.11.2020, 12:51
Schau dir den Stellenkegel an. Da siehst du, wieviele A14 und A15 es im Verhältnis zu A13 gibt. Anschließend kannst du dir deine Chancen ausrechnen.
15.12.2022, 10:43
Würde das Thema an dieser Stelle gerne hochholen. Hat jmd. Erfahrung wie lange es ca. dauert, bis wann nach Einstlellng in E13 in das Beamtenverhältnis wechseln kann?
15.12.2022, 16:38
(15.12.2022, 10:43)frage9999 schrieb: Würde das Thema an dieser Stelle gerne hochholen. Hat jmd. Erfahrung wie lange es ca. dauert, bis wann nach Einstlellng in E13 in das Beamtenverhältnis wechseln kann?
Das kann dir niemand sagen, da das von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt wird. Ich würde dir empfehlen dich direkt auf eine Beamtenstelle zu bewerben, da es ja doch einen finanziellen Unterschied macht.
15.12.2022, 16:54
(18.11.2020, 20:33)Gast schrieb: vorbehaltlich der Zustimmung des Amtsarztes
Nachteile:
-Verfügungsmasse, die rumverschickt werden kann, ähnlich wie Proberichter
Kann tatsächlich passieren, aber eher in beschränktem Umfang. Je nachdem wo man anfängt ist es auch nahezu ausgeschlossen. Diese Kombi mit erst E 14 dann A 13 machen idR Kommunen (hier ist der Radius schon logischerweise beschränkt) oder Ministerien (die geben ihr Personal idR nicht an untere Behörden)
- private KK und Beihilfe mit ewigem Rechnungen einreichen und Selbstbehalt
Fand PKV zunächst auch echt doof, bietet aber doch Vorteile ggü. der GKV (bei mir zB Sportuntersuchung / Trainingsplanoptimierung etc).Mit den entsprechenden Apps ist auch das leidige Thema mit den Rechnungen irrelevant
- Wenn man länger erkrankt oder eine Psychotherapie macht, kann man durch einen Amtsarzttermin in den vorzeitigen Ruhestand gezwungen werden mit entsprechenden Abschlägen
Gegen den eigenen Willen aus dem Dienst entfernt werden a) politische Beamten und b) Leute die es im Zweifel nicht mehr merken. Wenn du zB aufgrund einer Depression ne Therapie machst passiert genau nichts. Im Gegenteil, solltest du deswegen länger als 6 Wochen ausfallen, fällst du nicht in Krankengeld
- Beamtenfürsorge vor Gericht gibt es quasi nur als Papiertiger, die Behörde hat immer recht
Was willst du hier gerichtlich einklagen? Würde nicht denken, dass die Fürsorgepflicht des privaten AG das weiter reicht
- 2 Stunden mehr Arbeit pro Woche
Dafür auch viele Stellen ohne Zeiterfassung in denen du wirklich Feierabend machst, wenn du durch bist
- Wohlverhaltenspflicht in der Freizeit
Naja, bis zu dem einen Jahr Freiheitsstrafe kann man sich ordentlich was gönnen
- kein Streikrecht
in der Tat, sehe ich aber nicht als riesigen Nachteil
Zur eigentlichen Frage, du musst tatsächlich nachfragen, da es kein Automatismus ist von E 14 in die A Besoldung zu kommen. A 14 wirst du als Einstiegsamt nicht bekommen, da du deine Beamtenlaufbahn in der Verwaltung (bis auf extreme Sonderfälle) mit A 13 beginnen musst. Während der 3-jährigen Probezeit, darf nicht befördert werden. Hier (NRW) sogar erst nach einem Dienstjahr (nach Ablauf der Probezeit). Die Zeit in der E 14 Tätigkeit wird dir aber mit Sicherheit auf die Probezeit (und Erfahrungsstufe) angerechnet.
Sieh es als Probezeit, da es auch schon relativ schwer ist, einen Beamten auf Probe los zu werden...
Zu dem Zitierten. Das ist größtenteils einfach Quatsch.