14.11.2020, 13:27
Warum gibt es eigentlich so wenig gute Literatur im Ref?
Für das erste Examen gibt es viele Bücher, die eine gute Mischung aus Grundverständnis, Fallbezug und Komplexität anbieten, etwa die Jäger-Bücher zum Strafrecht oder die Beckschen Examonatorien.
Für das zweite Examen fehlt das leider fast völlig. Die Kaiserskripte setzen alle recht viel voraus und sind nicht besonders systematisch noch auf Verständnis angelegt. Sie richten sich eher an Auswendiglerner, die Einzelprobleme abspulen können wollen, was aber leider bei vielen Klausuren mur wenig bringt.
Die ganzen Lehrbücher sind dagegen teilweise zu basic/ohne hinreichenden Klausurbezug (Oberheim) oder setzen wiederum zu viel voraus/sind zu abstrakt/zu speziell (Anders/Gehle und Knöringer).
Was man bräuchte: ein umfassendes Lehrbuch, welches verständlich und systematisch wie der Oberheim geschrieben ist, aber etwas weniger nicht klausurrelevantes Wissen beinhaltet und stattdessen die ganzen Kaiserprobleme usw aufnimmt.
Warum gibt es sowas nicht?
Für das erste Examen gibt es viele Bücher, die eine gute Mischung aus Grundverständnis, Fallbezug und Komplexität anbieten, etwa die Jäger-Bücher zum Strafrecht oder die Beckschen Examonatorien.
Für das zweite Examen fehlt das leider fast völlig. Die Kaiserskripte setzen alle recht viel voraus und sind nicht besonders systematisch noch auf Verständnis angelegt. Sie richten sich eher an Auswendiglerner, die Einzelprobleme abspulen können wollen, was aber leider bei vielen Klausuren mur wenig bringt.
Die ganzen Lehrbücher sind dagegen teilweise zu basic/ohne hinreichenden Klausurbezug (Oberheim) oder setzen wiederum zu viel voraus/sind zu abstrakt/zu speziell (Anders/Gehle und Knöringer).
Was man bräuchte: ein umfassendes Lehrbuch, welches verständlich und systematisch wie der Oberheim geschrieben ist, aber etwas weniger nicht klausurrelevantes Wissen beinhaltet und stattdessen die ganzen Kaiserprobleme usw aufnimmt.
Warum gibt es sowas nicht?
14.11.2020, 13:34
Schreib doch eins
14.11.2020, 15:44
(14.11.2020, 13:27)Gast schrieb: Warum gibt es eigentlich so wenig gute Literatur im Ref?
Für das erste Examen gibt es viele Bücher, die eine gute Mischung aus Grundverständnis, Fallbezug und Komplexität anbieten, etwa die Jäger-Bücher zum Strafrecht oder die Beckschen Examonatorien.
Für das zweite Examen fehlt das leider fast völlig. Die Kaiserskripte setzen alle recht viel voraus und sind nicht besonders systematisch noch auf Verständnis angelegt. Sie richten sich eher an Auswendiglerner, die Einzelprobleme abspulen können wollen, was aber leider bei vielen Klausuren mur wenig bringt.
Die ganzen Lehrbücher sind dagegen teilweise zu basic/ohne hinreichenden Klausurbezug (Oberheim) oder setzen wiederum zu viel voraus/sind zu abstrakt/zu speziell (Anders/Gehle und Knöringer).
Was man bräuchte: ein umfassendes Lehrbuch, welches verständlich und systematisch wie der Oberheim geschrieben ist, aber etwas weniger nicht klausurrelevantes Wissen beinhaltet und stattdessen die ganzen Kaiserprobleme usw aufnimmt.
Warum gibt es sowas nicht?
Sehe ich ganz genauso. Fallbücher für Strafrecht und Öffentliches Recht sind erst recht Mangelware.
14.11.2020, 15:57
Schellhammer fand ich nicht schlecht bis jetzt. Ist zwar riesig, aber gute Systematik um umfassend aber auf den Punkt gebracht Themengebiete nachzulesen, ist auch mit Praxisbezug und Erklärung des Sinn und Zwecks der Norm. So von bisheriger Einschätzung ist es quasi ein Oberheim XXL. Aber auch mit zahlreichen kleinen Fallbeispielen und Rechtsprechung zu den einzelnen Problemgebieten.
14.11.2020, 16:39
Die ganzen Lehrbücher für das 1. Examen werden ja von Profs geschrieben. Die beinhalten Fragen zum (überwiegend) materiellen Recht und stellen diese dar. Auf diesen Gebieten publizieren die Profs ggf. auch oder lehren
Es gibt aber keine Profs, die sich wissenschaftlich damit beschäftigen, wie man am schnellsten eine Akte liest oder wie man eine Anklage schreibt. Und die "Lehrenden" machen das alle nur nebenberuflich.
Es kommen also schlichtweg deutlich weniger bis keine Autoren infrage, die solche Lehrbücher schreiben könnten. Es wären dann ja auch eher LERNbücher als LEHRbücher.
Und daneben mag es weitere Gründe geben.
Es gibt aber keine Profs, die sich wissenschaftlich damit beschäftigen, wie man am schnellsten eine Akte liest oder wie man eine Anklage schreibt. Und die "Lehrenden" machen das alle nur nebenberuflich.
Es kommen also schlichtweg deutlich weniger bis keine Autoren infrage, die solche Lehrbücher schreiben könnten. Es wären dann ja auch eher LERNbücher als LEHRbücher.
Und daneben mag es weitere Gründe geben.
16.11.2020, 18:26
(14.11.2020, 16:39)Gast schrieb: Die ganzen Lehrbücher für das 1. Examen werden ja von Profs geschrieben. Die beinhalten Fragen zum (überwiegend) materiellen Recht und stellen diese dar. Auf diesen Gebieten publizieren die Profs ggf. auch oder lehren
Es gibt aber keine Profs, die sich wissenschaftlich damit beschäftigen, wie man am schnellsten eine Akte liest oder wie man eine Anklage schreibt. Und die "Lehrenden" machen das alle nur nebenberuflich.
Es kommen also schlichtweg deutlich weniger bis keine Autoren infrage, die solche Lehrbücher schreiben könnten. Es wären dann ja auch eher LERNbücher als LEHRbücher.
Und daneben mag es weitere Gründe geben.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass es zwischen den Bundesländern auch noch Unterschiede gibt, was die angeblich richtigen Formalien sein sollen...
16.11.2020, 18:32
Wegen der Formalien fällst du nicht durch, wenn deine Entscheidungsgründe bzw. das A und B-Gutachten scheisse ist, dagegen schon. Außer es fehlt halt komplett der Tatbestand oder die Anklage....Aber sowas kommt im Examen (hoffentlich) nicht vor