12.11.2020, 23:21
Hallo,
Was sind die Konsequenzen für einen Referendar, wenn eine Strafakte verloren geht?
Was sind die Konsequenzen für einen Referendar, wenn eine Strafakte verloren geht?
12.11.2020, 23:40
Kommt ein wenig evtl. auf die Situation drauf an, welche Akte unter welchen Umständen verloren gegangen ist. Grundsätzlich soll man die Akte ja nicht irgendwo rumliegen lassen oder in der Bahn lesen...
Beim Zivilgericht hat mir die Richterin damals gesagt, dass es ihr wohl auch mal passiert sei und man die ja wieder neu Ausdrucken könne...
Ich würde mich schnell an die Referendarabteilung wenden und es dort abklären. Du wirst zumindest nicht der erste Referendar seinl dem das passiert ist.
Beim Zivilgericht hat mir die Richterin damals gesagt, dass es ihr wohl auch mal passiert sei und man die ja wieder neu Ausdrucken könne...
Ich würde mich schnell an die Referendarabteilung wenden und es dort abklären. Du wirst zumindest nicht der erste Referendar seinl dem das passiert ist.
12.11.2020, 23:50
Was soll passieren? Nix halt, vllt 1-2 Pkt weniger im Zeugnis.
12.11.2020, 23:55
Kann je nach Akte katastrophal sein. Bei einer Strafakte wird dein Ausbilder dich hassen.
15.11.2020, 10:00
Ist einem Kollegen passiert (Ref 2014, Hessen), der ist dann auch entlassen worden. Wobei er auch sonst nicht performt hat, aber die Akte war dann das i-Tüpfelchen.
Ganz ehrlich, solange nicht jemand in der Wohnung einbricht und die Akte mitnimmt, darf es nicht passieren, dass einem die Akte abhanden kommt. Ein bisschen Verantwortung darf man ja erwarten, es sind ja keine Kindergartenkinder.
Ganz ehrlich, solange nicht jemand in der Wohnung einbricht und die Akte mitnimmt, darf es nicht passieren, dass einem die Akte abhanden kommt. Ein bisschen Verantwortung darf man ja erwarten, es sind ja keine Kindergartenkinder.
15.11.2020, 10:13
Es kommt auf die Art der Akte, die Umstände des Verlusts und "das Nachtatverhalten" an.
Nachvollziehbares menschliches Versagen mit anschließender umgehender Meldung ist sehr ärgerlich und kann sich in der Bewertung niederschlagen, aber kein Entlassungsgrund.
Nachvollziehbares menschliches Versagen mit anschließender umgehender Meldung ist sehr ärgerlich und kann sich in der Bewertung niederschlagen, aber kein Entlassungsgrund.
15.11.2020, 10:41
Hat nicht jedes Bundesland die E-Akte?
15.11.2020, 10:46
15.11.2020, 10:52
15.11.2020, 11:00
Also wir haben die Akten immer auf unseren USB-Stick gezogen bekommen. Ich habe sie dann auch immer ausgedruckt, weil ich digitales Arbeiten verabscheue. Dann wäre der Verlust des Ausdrucks ja nicht so schlimm, aber bei „richtigen physischen Akten“ natürlich ne Katastrophe