23.01.2021, 15:49
gehört ja wohl zum Anwaltshandwerk, der Gegenseite erst mal auf den Zahn zu fühlen
23.01.2021, 15:50
23.01.2021, 15:51
muss ich dich erst anschreien? :D
"auf den zahn füllen" natürlich
"auf den zahn füllen" natürlich
26.01.2021, 11:51
(08.01.2021, 11:53)Gast schrieb:(08.01.2021, 11:26)Gast schrieb:(11.11.2020, 14:47)Gast schrieb: Mit 26 Jahren das 2. Examen? Da fehlt einem für's Richteramt oder als Staatsanwalt doch total die Lebenserfahrung?
So ein Unsinn, du weißt doch gar nicht was der/diejenige in den 26 Jahren schon alles gemacht hat. Nur weil man 30 ist, bekommt man nicht magischerweise Lebenserfahrung. Das Abbrechen eines Studiums oder sehr langsame Lernen ist auch keine Lebenserfahrung. Man kann mit 26 seine Examina haben und bspw. ehrenamtlich beim ASB oder in einer JVA tätig gewesen sein. Bringt häufig mehr Lebenserfahrung als Kellnern.
+1
Wie man sich als Langzeitstudent seine Leistung schönredet: man hat ja mehr Lebenserfahrung. Finde ich wirklich sehr witzig
ich hab ein juristisches ehrenamt ausgeübt, hatte eine dicke op am bein und habe die studienzeit auch zum reisen genutzt. wer einmal in der tretmühle drin ist bleibt auch drin. da sind dann 4 semester dran gehängt no problemo, señor, sodass ich bei 14 semestern fertig war.
abi gabs bei mir übrigens noch regulär mit 19/20.
bin dieses jahr mit dem ref fertig und 30 - hoch zufrieden.