08.11.2020, 02:35
Inspiriert durch den anderen Thread: kennt ihr Fälle, in denen sich jemand durch die Mündliche verschlechtert hat?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
08.11.2020, 09:27
Ja, ich.
Von 9,1 auf 8,9.
Von 9,1 auf 8,9.
08.11.2020, 09:41
08.11.2020, 10:02
08.11.2020, 10:11
(08.11.2020, 09:27)Gast schrieb: Ja, ich.
Von 9,1 auf 8,9.
Darf man fragen, was du im Ersten Examen hattest? Wenn die Note (insbesondere auch die mündliche Note) da gut war und du kein Sprachlegastheniker bist, spricht viel dafür, dass da was schief gelaufen ist.
Dann besser Einzelnotenübersicht beilegen.
08.11.2020, 10:52
In meiner Gruppe war jemand, der sich auch um 0,2 verschlechtert hat. War trotzdem noch im VB-Bereich. Denke aber sowas passiert eher bei den Leuten, die schriftlich gute Noten haben aber dann in der mündlichen nicht so mithalten können. Die Prüfer erwarten ganz einfach relativ viel von einem, wenn man schriftlich schon gut weggekommen ist. Wenn man dann nicht brilliert kann es schnell dazu führen, dass sie die Note im schriftlichen ungerechtfertigt finden und daher eine Art „Korrektur“ nach unten vornehmen....ist leider so
08.11.2020, 11:09
Man darf auch nicht vergessen, dass kein Anspruch besteht, sich in der Mündlichen um 1-2 Punkte zu verbessern.
08.11.2020, 11:13
Natürlich nicht. Aber wenn man sowohl in den schriftlichen Leistungen als auch in der mündlichen des ersten Examens gut war, spricht viel dafür, dass man einfach mal Pech hatte.
08.11.2020, 11:21
(08.11.2020, 11:09)Gast schrieb: Man darf auch nicht vergessen, dass kein Anspruch besteht, sich in der Mündlichen um 1-2 Punkte zu verbessern.
Ist aber statistisch so. Wenn nicht, ist halt irgendwas schief gegangen. Schlechte Kommission, schlechter Tag, schlechte Mitprüflunge oder (auch möglich) kein Typ für die mündliche Prüfung.
Dennoch halte ich die schriftlichen Leistungen für deutlich aussagekräftiger. Die mündliche Prüfung ist einfach anfälliger für Unwägbarkeiten (was nicht heißt, dass die Klausuren das nicht sind). Aber gerade Vornotenorientiertheit, (fehlende) Protokollfestigkeit sind schon ein Nachteil.
Darüber hinaus noch der unterschiedliche Bewertungsmaßstab der Kommissionen. Gibt's auch in den Klausuren, aber da sind es acht und nicht drei Korrektoren.
08.11.2020, 11:29
(08.11.2020, 11:21)Gast schrieb:(08.11.2020, 11:09)Gast schrieb: Man darf auch nicht vergessen, dass kein Anspruch besteht, sich in der Mündlichen um 1-2 Punkte zu verbessern.
Ist aber statistisch so. Wenn nicht, ist halt irgendwas schief gegangen. Schlechte Kommission, schlechter Tag, schlechte Mitprüflunge oder (auch möglich) kein Typ für die mündliche Prüfung.
Dennoch halte ich die schriftlichen Leistungen für deutlich aussagekräftiger. Die mündliche Prüfung ist einfach anfälliger für Unwägbarkeiten (was nicht heißt, dass die Klausuren das nicht sind). Aber gerade Vornotenorientiertheit, (fehlende) Protokollfestigkeit sind schon ein Nachteil.
Darüber hinaus noch der unterschiedliche Bewertungsmaßstab der Kommissionen. Gibt's auch in den Klausuren, aber da sind es acht und nicht drei Korrektoren.
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