19.10.2020, 18:23
Die Frage ist ungefähr so einfach zu beantworten, wie wenn ein Arzt fragt, wie er seinen ersten Patienten behandeln soll ...
Allgemein: Bereite Dich vor, kenne sämtliche Schriftsätze und die Rechtsansichten, wenn der Mdt. mitkommt, kläre diesen auf (im Allgemeinen wie im Speziellen), erscheine ordentlichen gekleidet. Bereite Dich auf die Frage einer etwaigen gütlichen Einigung vor, lasse Dich dabei umgekehrt auch nicht vom Richter überrumpeln, mach Dir Notizen (insbes., wenn die Gegenseite pers. erschienen ist, zu deren Aussagen), sollten Dir im Termin Schriftsätze übergeben oder vom Gericht Hinweise erteilt werden, bitte um Schriftsatznachlass, bitte, wenn das Gericht nur oberflächlich in den Sach- und Streitstand einführt, um eine kurz Einschätzung der Rechtslage durch das Gericht, weise das Gericht ggf. auf besonders wichtige Punkte (die ggf. eine abweichende Einschätzung rechtfertigen) hin, stelle die Anträge (in ggf. angepasster Form), überlege Dir vorab, wie Du reagierst, wenn die Gegenseite sich prozessual abweichend vom bisherigen Vortrag verhält (z.B. neuen Vortrag als verspätet rügen, einer Erledigterklärung widersprechen etc.). Ansonsten ist eine (erste) mündliche Verhandlung im Zivilverfahren meist nicht besonders spektakulär.
Allgemein: Bereite Dich vor, kenne sämtliche Schriftsätze und die Rechtsansichten, wenn der Mdt. mitkommt, kläre diesen auf (im Allgemeinen wie im Speziellen), erscheine ordentlichen gekleidet. Bereite Dich auf die Frage einer etwaigen gütlichen Einigung vor, lasse Dich dabei umgekehrt auch nicht vom Richter überrumpeln, mach Dir Notizen (insbes., wenn die Gegenseite pers. erschienen ist, zu deren Aussagen), sollten Dir im Termin Schriftsätze übergeben oder vom Gericht Hinweise erteilt werden, bitte um Schriftsatznachlass, bitte, wenn das Gericht nur oberflächlich in den Sach- und Streitstand einführt, um eine kurz Einschätzung der Rechtslage durch das Gericht, weise das Gericht ggf. auf besonders wichtige Punkte (die ggf. eine abweichende Einschätzung rechtfertigen) hin, stelle die Anträge (in ggf. angepasster Form), überlege Dir vorab, wie Du reagierst, wenn die Gegenseite sich prozessual abweichend vom bisherigen Vortrag verhält (z.B. neuen Vortrag als verspätet rügen, einer Erledigterklärung widersprechen etc.). Ansonsten ist eine (erste) mündliche Verhandlung im Zivilverfahren meist nicht besonders spektakulär.
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Erste Verhandlung als RA - von Gast - 18.10.2020, 19:01
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RE: Erste Verhandlung als RA - von Gast1234 - 19.10.2020, 18:23
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