11.10.2020, 14:38
Hallöchen Leute :)
kann mir hier jemand sagen, ob es in RLP wie in anderen Bundesländern übliche Verteilungen der Themen in Examensklausuren gibt (zB Z1: Urteil, Z2: Zwangsvollstreckung, usw.) und wie tief Wissen in Nebengebieten (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Europarecht usw.) erforderlich ist?
Danke schonmal für eure Antworten :)
kann mir hier jemand sagen, ob es in RLP wie in anderen Bundesländern übliche Verteilungen der Themen in Examensklausuren gibt (zB Z1: Urteil, Z2: Zwangsvollstreckung, usw.) und wie tief Wissen in Nebengebieten (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Europarecht usw.) erforderlich ist?
Danke schonmal für eure Antworten :)
11.10.2020, 16:44
(11.10.2020, 14:38)Gast schrieb: Hallöchen Leute :)
kann mir hier jemand sagen, ob es in RLP wie in anderen Bundesländern übliche Verteilungen der Themen in Examensklausuren gibt (zB Z1: Urteil, Z2: Zwangsvollstreckung, usw.) und wie tief Wissen in Nebengebieten (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Europarecht usw.) erforderlich ist?
Danke schonmal für eure Antworten :)
Also diesen Durchgang lief
1. ZR Urteil
2. ZR RA
3. ZR ZVR
4. ZR RA mit ZVR-Einschlag und Zusatz AGB (ZVR Einschlag eher untypisch)
Erbrecht sollte man auf jeden Fall können, war in der zweiten Klausur zumindest Grundwissen gefragt (Vorerbe-Nacherbe). Arbeitsrecht auf jeden Fall innerbetrieblicher Schadensausgleich; mit der KüSchuKl stressen sie einen immer im Vorfeld, sollte man im Überblick also auch kennen. Handels- und GesellschaftsR würde ich sagen Grundverständnisse. Und Europarecht - wer hat denn dafür noch Zeit? (Kam wohl aber schon mal in der mündlichen bei einigen Prüfern.)
An sich ist die Reihenfolge Urteil RA Urteil ZVR RA/Kautelar in RLP nicht fest, wohl aber meistens damit zu rechnen, weil gleichzeitig mit Bundesländern geschrieben wird, in denen das sehr wohl festgelegt ist.
11.10.2020, 17:12
(11.10.2020, 16:44)Gast schrieb:(11.10.2020, 14:38)Gast schrieb: Hallöchen Leute :)
kann mir hier jemand sagen, ob es in RLP wie in anderen Bundesländern übliche Verteilungen der Themen in Examensklausuren gibt (zB Z1: Urteil, Z2: Zwangsvollstreckung, usw.) und wie tief Wissen in Nebengebieten (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Europarecht usw.) erforderlich ist?
Danke schonmal für eure Antworten :)
Also diesen Durchgang lief
1. ZR Urteil
2. ZR RA
3. ZR ZVR
4. ZR RA mit ZVR-Einschlag und Zusatz AGB (ZVR Einschlag eher untypisch)
Erbrecht sollte man auf jeden Fall können, war in der zweiten Klausur zumindest Grundwissen gefragt (Vorerbe-Nacherbe). Arbeitsrecht auf jeden Fall innerbetrieblicher Schadensausgleich; mit der KüSchuKl stressen sie einen immer im Vorfeld, sollte man im Überblick also auch kennen. Handels- und GesellschaftsR würde ich sagen Grundverständnisse. Und Europarecht - wer hat denn dafür noch Zeit? (Kam wohl aber schon mal in der mündlichen bei einigen Prüfern.)
An sich ist die Reihenfolge Urteil RA Urteil ZVR RA/Kautelar in RLP nicht fest, wohl aber meistens damit zu rechnen, weil gleichzeitig mit Bundesländern geschrieben wird, in denen das sehr wohl festgelegt ist.
Die ZVR am dritten Tag war übrigens ein Urteil.
11.10.2020, 18:00
Danke für die Antworten :)
Und wie sieht es im Strafrecht und ÖRecht aus? Ist da etwas bekannt? Bzw. was waren denn die Klausurtypen in vergangenen Terminen?
Und wie sieht es im Strafrecht und ÖRecht aus? Ist da etwas bekannt? Bzw. was waren denn die Klausurtypen in vergangenen Terminen?
14.10.2020, 08:27
SR ist immer Anklage und Revision, ÖR immer einstw. RS und Anwalt
14.10.2020, 08:38
Im strafrecht ist die erste Klausur zwar immer eine Anklageschrift aber die zweite kann entweder Revision oder Urteil sein.
Und im öffentlichen Recht ist die erste immer einer gerichtliche Entscheidung (Hauptsache oder einstweiliger Rechtsschutz) und die zweite Anwalts oder Behördenklausur.
Und im öffentlichen Recht ist die erste immer einer gerichtliche Entscheidung (Hauptsache oder einstweiliger Rechtsschutz) und die zweite Anwalts oder Behördenklausur.
14.10.2020, 09:08
(14.10.2020, 08:38)Gast132 schrieb: Im strafrecht ist die erste Klausur zwar immer eine Anklageschrift aber die zweite kann entweder Revision oder Urteil sein.
Und im öffentlichen Recht ist die erste immer einer gerichtliche Entscheidung (Hauptsache oder einstweiliger Rechtsschutz) und die zweite Anwalts oder Behördenklausur.
Woher weißt du das? Ist das offiziell?
14.10.2020, 11:57
(14.10.2020, 09:08)Gast schrieb:(14.10.2020, 08:38)Gast132 schrieb: Im strafrecht ist die erste Klausur zwar immer eine Anklageschrift aber die zweite kann entweder Revision oder Urteil sein.
Und im öffentlichen Recht ist die erste immer einer gerichtliche Entscheidung (Hauptsache oder einstweiliger Rechtsschutz) und die zweite Anwalts oder Behördenklausur.
Woher weißt du das? Ist das offiziell?
Ist auch nicht korrekt. Im Oktober 2019 lief als erstes im Strafrecht ein Urteil und am zweiten Tag kam eine Revision. Ganz vorhersehbar ist es also nicht...
14.10.2020, 12:23
Also Montag lief StrafR StA und Dienstag Revision. Man weiß es aber vorher nicht im Strafrecht, es kann genauso gut für jede der beiden stattdessen ein Urteil kommen.
Aber ÖRecht wohl oft 1. Gericht 2. RA/Behörde. Bei beiden Klausurtypen ist der einstweilige Rechtsschutz extrem beliebt.
Aber ÖRecht wohl oft 1. Gericht 2. RA/Behörde. Bei beiden Klausurtypen ist der einstweilige Rechtsschutz extrem beliebt.
17.10.2020, 10:49
Donnerstag lief im ÖRecht ein Urteil
Freitag behördliche Entscheidung - man musste entweder einen Bescheid fertigen oder eine Verfügung mit Vermerk an die Bauaufsicht
Hatte eigentlich mit RA am Freitag gerechnet :D
Freitag behördliche Entscheidung - man musste entweder einen Bescheid fertigen oder eine Verfügung mit Vermerk an die Bauaufsicht
Hatte eigentlich mit RA am Freitag gerechnet :D