26.11.2020, 13:47
(25.11.2020, 12:56)Gast Gast schrieb:(25.11.2020, 12:53)allround schrieb:(25.11.2020, 10:59)Gastgshsh schrieb:(05.11.2020, 11:38)Dieselboy schrieb: Ich war jetzt die letzten drei Jahre in einer GK und hatte zuletzt 110.000 inklusive Bonus verdient (Diesel). Der Vertrag läuft jetzt zum Jahresende aus und wird nicht verlängert. Daher überlege ich hierhin zu wechseln.
Häng das besser nicht an die große Glocke und lass das mal nicht die Kammer hören.
Blöde Frage: Wo ist das Problem hier?
Erst in einer GK für einen Autohersteller die Dieselprobleme aufarbeiten und danach in eine Kanzlei wechseln, in der für Verbraucher wegen der Dieselprobleme gegen die Autohersteller klagt... wo könnte da das Problem liegen? ;)
Danke...hatte die beiderseitige Diesel-Beschäftigung hier nicht auf dem Schirm! Das ist natürlich ein Problem :-)
26.11.2020, 14:48
(26.11.2020, 13:47)Gast schrieb:(25.11.2020, 12:56)Gast Gast schrieb:(25.11.2020, 12:53)allround schrieb:(25.11.2020, 10:59)Gastgshsh schrieb:(05.11.2020, 11:38)Dieselboy schrieb: Ich war jetzt die letzten drei Jahre in einer GK und hatte zuletzt 110.000 inklusive Bonus verdient (Diesel). Der Vertrag läuft jetzt zum Jahresende aus und wird nicht verlängert. Daher überlege ich hierhin zu wechseln.
Häng das besser nicht an die große Glocke und lass das mal nicht die Kammer hören.
Blöde Frage: Wo ist das Problem hier?
Erst in einer GK für einen Autohersteller die Dieselprobleme aufarbeiten und danach in eine Kanzlei wechseln, in der für Verbraucher wegen der Dieselprobleme gegen die Autohersteller klagt... wo könnte da das Problem liegen? ;)
Danke...hatte die beiderseitige Diesel-Beschäftigung hier nicht auf dem Schirm! Das ist natürlich ein Problem :-)
Aber es dürfte ja wohl darauf ankommen, welchen Hersteller man vorher vertreten hat und gegen wen in der Kanzlei geklagt wird. Dann bleibt man bei gewissen Mandaten draußen. Wenn die Kanzlei natürlich bislang (und voraussichtlich künftig) nur gegen VW geklagt hat/klagen wird, ist es natürlich nicht hilfreich dorthin wechseln zu wollen, wenn man VW vorher vertreten hat. Die Thematik betrifft aber schließlich nicht nur VW, auch wenn sie sicher den größten Anteil an der Berichterstattung haben.
Wenn ich vorher auf Beklagtenseite VW vertreten habe, sehe ich jetzt kein Problem Kläger zu vertreten, solange diese gegen andere Hersteller als VW klagen. Bin jetzt kein Berufsrechtsexperte, aber wenn das schon nicht zulässig sein sollte, wäre das schon ein extremer Eingriff in die Berufsfreiheit.
26.11.2020, 15:56
(26.11.2020, 14:48)Gast schrieb:(26.11.2020, 13:47)Gast schrieb:(25.11.2020, 12:56)Gast Gast schrieb:(25.11.2020, 12:53)allround schrieb:(25.11.2020, 10:59)Gastgshsh schrieb: Häng das besser nicht an die große Glocke und lass das mal nicht die Kammer hören.
Blöde Frage: Wo ist das Problem hier?
Erst in einer GK für einen Autohersteller die Dieselprobleme aufarbeiten und danach in eine Kanzlei wechseln, in der für Verbraucher wegen der Dieselprobleme gegen die Autohersteller klagt... wo könnte da das Problem liegen? ;)
Danke...hatte die beiderseitige Diesel-Beschäftigung hier nicht auf dem Schirm! Das ist natürlich ein Problem :-)
Aber es dürfte ja wohl darauf ankommen, welchen Hersteller man vorher vertreten hat und gegen wen in der Kanzlei geklagt wird. Dann bleibt man bei gewissen Mandaten draußen. Wenn die Kanzlei natürlich bislang (und voraussichtlich künftig) nur gegen VW geklagt hat/klagen wird, ist es natürlich nicht hilfreich dorthin wechseln zu wollen, wenn man VW vorher vertreten hat. Die Thematik betrifft aber schließlich nicht nur VW, auch wenn sie sicher den größten Anteil an der Berichterstattung haben.
Wenn ich vorher auf Beklagtenseite VW vertreten habe, sehe ich jetzt kein Problem Kläger zu vertreten, solange diese gegen andere Hersteller als VW klagen. Bin jetzt kein Berufsrechtsexperte, aber wenn das schon nicht zulässig sein sollte, wäre das schon ein extremer Eingriff in die Berufsfreiheit.
Es kommt ja nicht allein darauf an, wer dein Mandant war und jetzt der Anspruchsgegner ist, sondern primär darauf, ob du aus deinem früheren Mandat Kenntnisse und Sonderwissen mitgenommen hast, das deinem jetzigen Mandanten dann zu unberechtigten Vorteilen verhilft. Insofern kann es schon sein, dass du in Sachverhalten, die mehrere Unternehmen betreffen gesperrt bist, wenn dein Sonderwissen auch all diese Unternehmen gleichermaßen betrifft.
26.11.2020, 16:05
(26.11.2020, 15:56)C8H10N4O2 schrieb:(26.11.2020, 14:48)Gast schrieb:(26.11.2020, 13:47)Gast schrieb:(25.11.2020, 12:56)Gast Gast schrieb:(25.11.2020, 12:53)allround schrieb: Blöde Frage: Wo ist das Problem hier?
Erst in einer GK für einen Autohersteller die Dieselprobleme aufarbeiten und danach in eine Kanzlei wechseln, in der für Verbraucher wegen der Dieselprobleme gegen die Autohersteller klagt... wo könnte da das Problem liegen? ;)
Danke...hatte die beiderseitige Diesel-Beschäftigung hier nicht auf dem Schirm! Das ist natürlich ein Problem :-)
Aber es dürfte ja wohl darauf ankommen, welchen Hersteller man vorher vertreten hat und gegen wen in der Kanzlei geklagt wird. Dann bleibt man bei gewissen Mandaten draußen. Wenn die Kanzlei natürlich bislang (und voraussichtlich künftig) nur gegen VW geklagt hat/klagen wird, ist es natürlich nicht hilfreich dorthin wechseln zu wollen, wenn man VW vorher vertreten hat. Die Thematik betrifft aber schließlich nicht nur VW, auch wenn sie sicher den größten Anteil an der Berichterstattung haben.
Wenn ich vorher auf Beklagtenseite VW vertreten habe, sehe ich jetzt kein Problem Kläger zu vertreten, solange diese gegen andere Hersteller als VW klagen. Bin jetzt kein Berufsrechtsexperte, aber wenn das schon nicht zulässig sein sollte, wäre das schon ein extremer Eingriff in die Berufsfreiheit.
Es kommt ja nicht allein darauf an, wer dein Mandant war und jetzt der Anspruchsgegner ist, sondern primär darauf, ob du aus deinem früheren Mandat Kenntnisse und Sonderwissen mitgenommen hast, das deinem jetzigen Mandanten dann zu unberechtigten Vorteilen verhilft. Insofern kann es schon sein, dass du in Sachverhalten, die mehrere Unternehmen betreffen gesperrt bist, wenn dein Sonderwissen auch all diese Unternehmen gleichermaßen betrifft.
Das stimmt sicher. Nur, ob das der Fall ist, kann weder jemand von uns noch die Kammer - die die Unterlagen ja auch nicht kennt - beurteilen. Soweit klar ist, dass wirklich identische Tricks verwendet wurden und es sich um dieselbe Einrichtung handelt, kann man das bejahen. Ich bezweifle aber, dass das bei allen Herstellern identisch abläuft, insbesondere, dass ein Unternehmen weiß, wie es bei dem anderen ist, jedenfalls wenn sie nicht baugleich sind, wie es z.B. gelegentlich im VW-Konzern vorkommt. Allein etwas Ahnung von der Technik und was das Problem ist, ist ja kein Vorteil, sondern Einarbeitungswissen.
Das man vorsichtig sein muss, ist das Eine. Ich halte es aber für arg weit aus dem Fenster gelehnt, einfach zu behaupten, da sei definitiv ein Interessenkonflikt und man müsse Angst haben die Zulassung zu verlieren. Denn die Kammer kann mangels eigener Kenntnis überhaupt keine Beurteilung treffen, ebenso wenig wie wir, die nicht wissen, was jmd. auf der einen Seite erfahren hat und mit was für Sachen er bei einer anderen Kanzlei überhaupt befasst ist.
26.11.2020, 16:12
Es ist kein sicherer Interessenkonflikt aber es ist auf jeden Fall problematisch und sollte geprüft werden vor einem Wechsel.
Die rechtlichen Folgen für einen selbst (standes- und strafrechtlich) wie auch für die Kanzlei (ggf. Abgabe der Mandate) kann erheblich sein. Hier unterscheiden sich Anwälte schlicht von Immo-Maklern und Co. Die können ein Haus verkaufen und gleichzeitig ihrem Kollegen den Tipp geben, dass das Haus ein super Schnäppchen ist. Jenseits der Litigation-Praxis sind Conflicts auch kaum ein Problem aber innerhalb kann man schon von einem Minenfeld sprechen.
Die rechtlichen Folgen für einen selbst (standes- und strafrechtlich) wie auch für die Kanzlei (ggf. Abgabe der Mandate) kann erheblich sein. Hier unterscheiden sich Anwälte schlicht von Immo-Maklern und Co. Die können ein Haus verkaufen und gleichzeitig ihrem Kollegen den Tipp geben, dass das Haus ein super Schnäppchen ist. Jenseits der Litigation-Praxis sind Conflicts auch kaum ein Problem aber innerhalb kann man schon von einem Minenfeld sprechen.
26.11.2020, 22:24
Ein Kollege hat dort in diesem Jahr angefangen mit unter zwei Jahren BE. Gehalt mit 125.000 völlig anständig finde ich. Überlege mittlerweile selbst, später dahin zu wechseln (bin gerade in der Wahlstation).
27.11.2020, 12:54
Ja, oft lohnt es sich, mal außerhalb der Juve/Azur-Listen zu schauen, da findet man auch gut zahlende ungeschliffen Diamanten als Vehikel zur eigenen Karriere.
29.11.2020, 21:17
(26.11.2020, 22:24)heuna schrieb: Ein Kollege hat dort in diesem Jahr angefangen mit unter zwei Jahren BE. Gehalt mit 125.000 völlig anständig finde ich. Überlege mittlerweile selbst, später dahin zu wechseln (bin gerade in der Wahlstation).
Danke. Wie sind denn die Arbeitszeiten so? Das wäre natürlich auch wichtig.
28.04.2021, 22:32
Die sind völlig abgehoben, Kumpel von mir wurde mit zwei oberen befriedigend ohne VG abgesagt.
28.04.2021, 22:45
Gerade bei VW gibt es aber auch die Konzerntöchter, wo es trotz unterschiedlicher Hersteller problematisch sein könnte. Anders sähe es zB bei Daimler o.ä. aus.
Umgekehrt dürfte es mE übrigens unproblematischer sein, also der Wechsel von der Kläger- zur Herstellerkanzlei. Denn da ist die jeweilige Klage ein Rechtsfall, der abgeschlossen sein dürfte, wenn z.B. ein Vergleich geschlossen wird. Wenn man aber den Hersteller vertreten hat, ist „die Sache“ ja immer dieselbe. Die Kammer dürfte das von sich aus natürlich eher weniger interessieren. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Hersteller(kanzlei) u.U. der Kammer einen Tipp geben würden.
Umgekehrt dürfte es mE übrigens unproblematischer sein, also der Wechsel von der Kläger- zur Herstellerkanzlei. Denn da ist die jeweilige Klage ein Rechtsfall, der abgeschlossen sein dürfte, wenn z.B. ein Vergleich geschlossen wird. Wenn man aber den Hersteller vertreten hat, ist „die Sache“ ja immer dieselbe. Die Kammer dürfte das von sich aus natürlich eher weniger interessieren. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Hersteller(kanzlei) u.U. der Kammer einen Tipp geben würden.