03.06.2016, 14:05
Hallo,
Ich habe eine kurze und interessante Frage.
Ist es üblich, dass im 2. Examen in Hessen keine Rechtsmittelbelehrungen versendet werden, sofern man das Examen bestanden hat?
Das würde ja entsprechend heißen, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr läuft?
VG
Ich habe eine kurze und interessante Frage.
Ist es üblich, dass im 2. Examen in Hessen keine Rechtsmittelbelehrungen versendet werden, sofern man das Examen bestanden hat?
Das würde ja entsprechend heißen, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr läuft?
VG
03.06.2016, 14:54
Also in Berlin beginnt die Frist mit der Aushändigung der Examensurkunde zu laufen. Dabei werden das Zeugnis und die Einzelnotenaufstellung ausgehändigt. Denke mal, dort ist dann die Belehrung dabei.