27.09.2020, 19:49
Ein Anspruch ist ersichtlich verjährt.
Kann man sich im Urteil auf die diesbezüglichen Ausführungen beschränken?
Kann man sich im Urteil auf die diesbezüglichen Ausführungen beschränken?
27.09.2020, 20:04
Wenn die Einrede erhoben wurde, klar
27.09.2020, 20:32
Ja, das wurde sie. Die streiten aber auch um diverse andere Dinge. Jedenfalls aber ist der Anspruch verjährt.
In einer Klausur (auch wenn es dort wohl sowieso nie der Fall wäre) dürfte man das aber nicht einfach so schreiben? Punkt abschenken?
In einer Klausur (auch wenn es dort wohl sowieso nie der Fall wäre) dürfte man das aber nicht einfach so schreiben? Punkt abschenken?