26.09.2020, 15:12
(26.09.2020, 14:08)Gast schrieb: Man sieht es auch hier im Forum, dass der RPFlocki hier seine Lösungen wörtlich reingeschrieben hat und alle waren begeistert, was für eine tolle Lösung, liest sich wie vom Bundesverfassungsgericht etc...
Wer aber Erfahrung hat, konnte sofort sehen. Viel zu kurze Lösung, in dem Umfang die relevanten Probleme in der nötigen Ausführlichkeit und Tiefe zu erörtern unmöglich. Und das führt mich am Rande noch zu einem andern Punkt. Das Examen ist dazu da, wie unter Stress eine brauchbare und fundierte Lösung erstellt werden kann. Es geht also vor allem um die Zeit. W
Na, wörtlich reingeschrieben hab ich's nicht. Ich hab meine Lösungsskizze, die ich mir mitgenommen hatte, halt abgetippt und angefüttert mit dem was ich noch im Gedächtnis hatte.
Das mit der mangelnden Ausführlichkeit und zu geringen Eindringtiefe kann sein. Hier finde ich es schon schwer, eine Balance zu finden. Einerseits muss man zügig arbeiten und sich - wie der Praktiker - kurz halten, andererseits muss man die wichtigen Probleme auch in der richtigen Tiefe bearbeiten. Aber nicht zu tief, sonst ist der Schwerpunkt falsch gesetzt. Und hier sind wir wieder ganz stark im Subjektiven. Was dem einen zu oberflächlich ist, hält der andere für nicht einmal erwähnenswert. Der Klassiker dürfte hier sein, ob und wie man im Urteil den VerwRechtsweg darstellt.
Das PC-Examen begrüße ich ausdrücklich. Dazu hat "Rechtsanwalt" alles gesagt, finde ich.
26.09.2020, 18:00
(26.09.2020, 14:48)T1000 schrieb: Ich persönlich finde es schwierig, dass überhaupt Rechtsanwälte korrigieren dürfen. Vor allem weil der Großteil eben dieser Korrektoren keine zwei zweistelligen Examina haben wird (welcher Anwalt mit Topnoten korrigiert bitte im Examen? Eben.)
Na, haben wir heute wieder einen Hubwagen gebraucht, im auf unser hohes Roß zu kommen...?!
Möglicherweise ist das auch ein Grund, weshalb viele (qualifizierte) Kollegen dankend ablehnen, Prüfer zu werden oder schnell wieder aussteigen. Man hat es einfach nicht nötig, sich an Referendaren "abzuarbeiten", die sich für etwas besseres halten, weil sie Referendare sind und die andere Person "nur" Anwalt ist.
Es gibt durchaus Anwälte, die mehr als 20 Punkte aus beiden Examen vorweisen können. Und Richter, die weniger haben... Dürfen die dann korrigieren?
Ich habe einmal einer Referendarin, die diese Einstellung (Naja, Sie sind ja nur Anwalt...) sehr offensiv zur Schau gestellt hat, Kopien meiner Examenszeugnisse vorgelegt. Da war dann plötzlich Ruhe. Meines Wissens (ok, ich weiß es genau...) ist sie dann im Examen (leider) hinter ihrem minderqualifizierten Ausbilder zurückgeblieben. Zu schade...
26.09.2020, 18:23
26.09.2020, 18:44
(26.09.2020, 18:00)Rechtsanwalt schrieb:(26.09.2020, 14:48)T1000 schrieb: Ich persönlich finde es schwierig, dass überhaupt Rechtsanwälte korrigieren dürfen. Vor allem weil der Großteil eben dieser Korrektoren keine zwei zweistelligen Examina haben wird (welcher Anwalt mit Topnoten korrigiert bitte im Examen? Eben.)
Na, haben wir heute wieder einen Hubwagen gebraucht, im auf unser hohes Roß zu kommen...?!
Möglicherweise ist das auch ein Grund, weshalb viele (qualifizierte) Kollegen dankend ablehnen, Prüfer zu werden oder schnell wieder aussteigen. Man hat es einfach nicht nötig, sich an Referendaren "abzuarbeiten", die sich für etwas besseres halten, weil sie Referendare sind und die andere Person "nur" Anwalt ist.
Es gibt durchaus Anwälte, die mehr als 20 Punkte aus beiden Examen vorweisen können. Und Richter, die weniger haben... Dürfen die dann korrigieren?
Ich habe einmal einer Referendarin, die diese Einstellung (Naja, Sie sind ja nur Anwalt...) sehr offensiv zur Schau gestellt hat, Kopien meiner Examenszeugnisse vorgelegt. Da war dann plötzlich Ruhe. Meines Wissens (ok, ich weiß es genau...) ist sie dann im Examen (leider) hinter ihrem minderqualifizierten Ausbilder zurückgeblieben. Zu schade...
Ja, das kann man sicherlich nicht so pauschal sagen. Aber tatsächlich würde ich hoffen, dass alle Korrektoren im 2. Examen, egal ob Richter oder Anwalt, zumindest im 2. Examen das VB erreicht haben. Andernfalls könnte es tatsächlich problematisch sein.
In meinem Erstversuch habe ich ein paar der RA-Korrektoren gegoogelt und darunter waren auch Einzelanwälte mit, sagen wir kreativen Internetseiten. Das lässt sicherlich keine eindeutigen Schlüsse zu, deutet aber für mich eher darauf hin, dass sie tendenziell nicht 20+ Punkte hatten.
26.09.2020, 19:05
(26.09.2020, 18:00)Rechtsanwalt schrieb:(26.09.2020, 14:48)T1000 schrieb: Ich persönlich finde es schwierig, dass überhaupt Rechtsanwälte korrigieren dürfen. Vor allem weil der Großteil eben dieser Korrektoren keine zwei zweistelligen Examina haben wird (welcher Anwalt mit Topnoten korrigiert bitte im Examen? Eben.)
Na, haben wir heute wieder einen Hubwagen gebraucht, im auf unser hohes Roß zu kommen...?!
Möglicherweise ist das auch ein Grund, weshalb viele (qualifizierte) Kollegen dankend ablehnen, Prüfer zu werden oder schnell wieder aussteigen. Man hat es einfach nicht nötig, sich an Referendaren "abzuarbeiten", die sich für etwas besseres halten, weil sie Referendare sind und die andere Person "nur" Anwalt ist.
Es gibt durchaus Anwälte, die mehr als 20 Punkte aus beiden Examen vorweisen können. Und Richter, die weniger haben... Dürfen die dann korrigieren?
Ich habe einmal einer Referendarin, die diese Einstellung (Naja, Sie sind ja nur Anwalt...) sehr offensiv zur Schau gestellt hat, Kopien meiner Examenszeugnisse vorgelegt. Da war dann plötzlich Ruhe. Meines Wissens (ok, ich weiß es genau...) ist sie dann im Examen (leider) hinter ihrem minderqualifizierten Ausbilder zurückgeblieben. Zu schade...
Ich habe meinen Post bewusst so pauschal und überspitzt formuliert. Und natürlich fällt das in der Anonymität des Internets leicht. Entschuldigung also, wenn mein Beitrag als herablassend empfunden wurde.
Aber genauso ist es doch umgekehrt: Hier wird einfach mal pauschal in den Raum gestellt, dass Referendare sich keine Gedanken darüber machen, wie sie ihre Ergebnisse präsentieren und die einfachsten Dinge (ein Bisschen Auslegung und Arbeit am Sachverhalt) nicht hinbekommen. Dinge die man doch im ersten Semester lernt. Mit anderen Worten: die Referendare sind nach 7 Jahren Ausbildung eigentlich zu blöd um ihre eigenen Schnürsenkel zu binden. Verzogene Schulkinder. Hier wird die Eindringtiefe von LösungsSKIZZEN von Forumsmitgliedern bemängelt, obwohl man die Lösung weder gelesen, noch Kenntnis von der Bewertung hat. „Der erfahrene Prüfer sieht das sofort“. Aha.
Aber wehe es wird andersherum Kritik am Prüfer geübt. Entweder ist man ein arroganter Referendar oder einfach nicht qualifiziert genug. Man ist dem Prüfer ausgesetzt und es gibt kaum Transparenz was die Bewertung oder die Qualifikation von Prüfern angeht. Von Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Korrektur will ich gar nicht erst anfangen. Eine 8 Punkte Bewertung ist doch praktisch kaum angreifbar. Natürlich betrifft die Frage nach der Qualifikation (besser: der besonderen Fähigkeit praxisferne Klausuren innerhalb von 5 Stunden zu lösen) nicht nur Anwälte. Aber rein statistisch ist es doch unwahrscheinlich, dass ein Rechtsanwalt mit zwei zweistelligen Examina im Examen korrigiert. Wann soll dieser denn die Zeit dafür finden? Es geht auch gar nicht darum, dass ein Anwalt mit einem ausreichend im Examen nicht qualifiziert genug ist, Klausuren zu korrigieren. Jeder Anwalt mit zwei Jahren Berufserfahrung steckt - was die praktische Arbeit angeht -wahrscheinlich die meisten noch so guten Referendare in die Tasche. Aber selbst bei kommerziellen Klausurenkursen ist mir aufgefallen, dass bei Klausuren, die von Anwälten korrigiert wurden, einfach bei 10 Punkten Schluss war, während Richter und Staatsanwälte häufig hoch zweistellig vergeben haben. Was ist also der Grund für diese besondere Strenge? Für mich ist das ein normaler psychologischer Effekt. Jemand der 8 Punkte hatte, ist eher zurückhaltend, wenn es darum geht, die doppelte Punktzahl drunter zu schreiben, selbst wenn alles perfekt ist. Ich lasse mich da gerne von Gegenteil überzeugen.
Was mich aber doch brennend interessiert: Wie haben Sie denn die Noten von der Kollegin herausgefunden? Nachdem das Ausbildungsverhältnis für beide Parteien offenbar durch kleine Reibungen und Machtkämpfe geprägt war, wird die Dame Ihnen doch kaum selbst ihre Examensergebnisse mitgeteilt haben.
26.09.2020, 19:08
[quote pid='67554' dateline='1601138686']
In meinem Erstversuch habe ich ein paar der RA-Korrektoren gegoogelt und darunter waren auch Einzelanwälte mit, sagen wir kreativen Internetseiten. Das lässt sicherlich keine eindeutigen Schlüsse zu, deutet aber für mich eher darauf hin, dass sie tendenziell nicht 20+ Punkte hatten.
[/quote]
Ich kenne ein paar solcher Anwälte mit den "kreativen" Internetauftritten. Wenn ich mir vorstelle, dass die Examensklausuren korrigieren - Der blanke Wahnsinn.
Und es wird aus den o.g. Gründen wohl so sein. Denn welcher halbwegs erfolgreiche - und daher idR auch zeitlich ausgelastete Anwalt - ist scharf auf die wenig Kohle?
Eine AG-Leiterin hat jedenfalls mal durchblicken lassen, dass nicht nur VB-Anwälte korrigieren.
Ich fände das ehrlich gesagt unfassbar, zumindest wenn es wirklich in einen allenfalls mittelmäßigen Punktebereich geht. Nicht, dass ich ein mittelprächtiges Examen nicht wertschätze. Ich habe selber solch eines im Ersten.
Aber wer selbst nicht wirklich abgeräumt hat, wird wohl idR kaum mit Punkten um sich werfen. Bei den o.g. Anwälten schwingt ja häufig dann auch noch ein Portion Verbitterung mit. Mitunter fühlte man sich seinerzeit selber unterpunktiert. Und es werden ja auch tendenziell jüngere Anwälte zur Korrektur bereit sein. Sprich: Man bewertet die Konkurrenz von morgen.
In meinem Erstversuch habe ich ein paar der RA-Korrektoren gegoogelt und darunter waren auch Einzelanwälte mit, sagen wir kreativen Internetseiten. Das lässt sicherlich keine eindeutigen Schlüsse zu, deutet aber für mich eher darauf hin, dass sie tendenziell nicht 20+ Punkte hatten.
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Ich kenne ein paar solcher Anwälte mit den "kreativen" Internetauftritten. Wenn ich mir vorstelle, dass die Examensklausuren korrigieren - Der blanke Wahnsinn.
Und es wird aus den o.g. Gründen wohl so sein. Denn welcher halbwegs erfolgreiche - und daher idR auch zeitlich ausgelastete Anwalt - ist scharf auf die wenig Kohle?
Eine AG-Leiterin hat jedenfalls mal durchblicken lassen, dass nicht nur VB-Anwälte korrigieren.
Ich fände das ehrlich gesagt unfassbar, zumindest wenn es wirklich in einen allenfalls mittelmäßigen Punktebereich geht. Nicht, dass ich ein mittelprächtiges Examen nicht wertschätze. Ich habe selber solch eines im Ersten.
Aber wer selbst nicht wirklich abgeräumt hat, wird wohl idR kaum mit Punkten um sich werfen. Bei den o.g. Anwälten schwingt ja häufig dann auch noch ein Portion Verbitterung mit. Mitunter fühlte man sich seinerzeit selber unterpunktiert. Und es werden ja auch tendenziell jüngere Anwälte zur Korrektur bereit sein. Sprich: Man bewertet die Konkurrenz von morgen.
26.09.2020, 19:16
(26.09.2020, 14:48)j T1000 schrieb:(26.09.2020, 14:08)Gast schrieb: Sehe es anders als die meisten hier. Das Problem sind nicht miese Korrektoren oder mangelndes Glück. Das Problem ist, dass die meisten Prüflinge überhaupt nicht sauber argumentieren können. Sofern das Problem überhaupt erkannt wird, beschränkt sich die "Leistung" der meisten schlicht darauf, einen Lösungsweg zu nennen. Argumente fehlen meist völlig. Man lernt aber schon im 1. Semester die juristischen Auslegubgsmethoden. Es kann nicht zu viel verlangt sein, Argumente selbst anhand Sinn und Zweck, Wortlaut und Systematik zu finden. Wer sich abheben will bringt dabei nicht nur Argumente, die für die eigene Lösung sprechen, sondern auch die dagegen und warum diese nicht greifen. Das ist etwas, das, so mein Eindruck aus langjähriger Korrektorentätigkeit, nur bei den wenigsten Prüflingen anzutreffen ist. Und das sind dann auch die, die es in die zweistelligen Punkteränge schaffen.
Man sieht es auch hier im Forum, dass der RPFlocki hier seine Lösungen wörtlich reingeschrieben hat und alle waren begeistert, was für eine tolle Lösung, liest sich wie vom Bundesverfassungsgericht etc...
Wer aber Erfahrung hat, konnte sofort sehen. Viel zu kurze Lösung, in dem Umfang die relevanten Probleme in der nötigen Ausführlichkeit und Tiefe zu erörtern unmöglich. Und das führt mich am Rande noch zu einem andern Punkt. Das Examen ist dazu da, wie unter Stress eine brauchbare und fundierte Lösung erstellt werden kann. Es geht also vor allem um die Zeit. W
Also beim besten Willen. Dass der Flocki hier seine vollständige Lösung 1zu1 gepostet hat, ist einfach deine Vermutung, zumal Du nicht einmal weißt, wie die jeweilige Klausur bewertet worden ist.
Ich habe die Klausuren im selben Durchgang zum Teil ähnlich gelöst und bin schriftlich im VB Bereich gelandet und im Zivilrecht nicht gerade knapp zweistellig. Für mich war es der Verbesserungsversuch und in meinem ersten Versuch ist es sehr bescheiden gelaufen. Wirklich etwas anders gemacht habe ich aber nicht. Ich persönlich finde es schwierig, dass überhaupt Rechtsanwälte korrigieren dürfen. Vor allem weil der Großteil eben dieser Korrektoren keine zwei zweistelligen Examina haben wird (welcher Anwalt mit Topnoten korrigiert bitte im Examen? Eben.) Es ist einfach so. Ein Korrektor mit 2x7 wird bei einer hervorragenden Klausur 9 bis 12 Punkte vergeben, während jemand mit 2x11 oder mehr bei einer richtig guten Klausur auch mal 16 Punkte vergibt. Es sollte Mindestnoten für Korrektoren geben, damit auch das volle Notenspektrum ausgeschöpft wird. Ich bin mir zu 100% sicher, dass in diesem Durchgang meine Klausuren überwiegend von Richtern korrigiert wurden, die eben viel großzügiger bei der Bewertung sind (So meine Erfahrung aus erstem und zweiten Examen mit z.T. 3 Punkten Differenz zwischen den Bewertungen).Dazu kommt noch die Willkür der Gewichtung bei den Formalia etc. Es ist viel zu kurz gegriffen, einfach zu behaupten, der Großteil der Prüflinge könne nicht vernünftig auslegen oder kein ordentliches Deutsch. Ich kenne so viele Leute in Hamburg, die richtig gut sind (VB oder weit zweistellig im ersten Examen) und trotzdem im ausreichenden oder befriedigenden Bereich gelandet sind. Das lag ganz sicher nicht daran, dass die nicht das juristische Handwerkszeug beherrschen oder fürs Erste „gut auswendig gelernt haben“ (die wohl beliebteste Aussage über Leute die im ersten Examen gerockt haben, aber im zweiten auf die Nase gefallen sind).
Deine Aussage ist zwar in der Art und Weise kaum noch an Arroganz zu überbieten, inhaltlich muss ich dir aber (leider) in größerem Umfang Recht geben. Hatte eine Anwältin, als AG Leiterin, die geprüft und korrigiert hat. Menschlich und fachlich war da eigentlich keine Luft mehr nach unten. So jemand hat im Prüfungsbetrieb absolut nichts verloren und ist wohl leider kein Einzelfall. Ob man die Grenze nun bei 2*10 + ziehen muss kann man sicher diskutieren. Ich habe im zweiten Examen auch ein „nur“ einstelliges VB und traue mir schon zu, dass angemessen zu korrigieren, mal abgesehen davon, dass ich mit der Praxis abgeschlossen habe und ich glaube, dass es nicht unbedingt an der Note liegt, sondern eher am Charakter des Korrektors und der hängt nicht unbedingt mit der Note zusammen...
26.09.2020, 19:48
(26.09.2020, 19:16)Niedersachsen schrieb:(26.09.2020, 14:48)j T1000 schrieb:(26.09.2020, 14:08)Gast schrieb: Sehe es anders als die meisten hier. Das Problem sind nicht miese Korrektoren oder mangelndes Glück. Das Problem ist, dass die meisten Prüflinge überhaupt nicht sauber argumentieren können. Sofern das Problem überhaupt erkannt wird, beschränkt sich die "Leistung" der meisten schlicht darauf, einen Lösungsweg zu nennen. Argumente fehlen meist völlig. Man lernt aber schon im 1. Semester die juristischen Auslegubgsmethoden. Es kann nicht zu viel verlangt sein, Argumente selbst anhand Sinn und Zweck, Wortlaut und Systematik zu finden. Wer sich abheben will bringt dabei nicht nur Argumente, die für die eigene Lösung sprechen, sondern auch die dagegen und warum diese nicht greifen. Das ist etwas, das, so mein Eindruck aus langjähriger Korrektorentätigkeit, nur bei den wenigsten Prüflingen anzutreffen ist. Und das sind dann auch die, die es in die zweistelligen Punkteränge schaffen.
Man sieht es auch hier im Forum, dass der RPFlocki hier seine Lösungen wörtlich reingeschrieben hat und alle waren begeistert, was für eine tolle Lösung, liest sich wie vom Bundesverfassungsgericht etc...
Wer aber Erfahrung hat, konnte sofort sehen. Viel zu kurze Lösung, in dem Umfang die relevanten Probleme in der nötigen Ausführlichkeit und Tiefe zu erörtern unmöglich. Und das führt mich am Rande noch zu einem andern Punkt. Das Examen ist dazu da, wie unter Stress eine brauchbare und fundierte Lösung erstellt werden kann. Es geht also vor allem um die Zeit. W
Also beim besten Willen. Dass der Flocki hier seine vollständige Lösung 1zu1 gepostet hat, ist einfach deine Vermutung, zumal Du nicht einmal weißt, wie die jeweilige Klausur bewertet worden ist.
Ich habe die Klausuren im selben Durchgang zum Teil ähnlich gelöst und bin schriftlich im VB Bereich gelandet und im Zivilrecht nicht gerade knapp zweistellig. Für mich war es der Verbesserungsversuch und in meinem ersten Versuch ist es sehr bescheiden gelaufen. Wirklich etwas anders gemacht habe ich aber nicht. Ich persönlich finde es schwierig, dass überhaupt Rechtsanwälte korrigieren dürfen. Vor allem weil der Großteil eben dieser Korrektoren keine zwei zweistelligen Examina haben wird (welcher Anwalt mit Topnoten korrigiert bitte im Examen? Eben.) Es ist einfach so. Ein Korrektor mit 2x7 wird bei einer hervorragenden Klausur 9 bis 12 Punkte vergeben, während jemand mit 2x11 oder mehr bei einer richtig guten Klausur auch mal 16 Punkte vergibt. Es sollte Mindestnoten für Korrektoren geben, damit auch das volle Notenspektrum ausgeschöpft wird. Ich bin mir zu 100% sicher, dass in diesem Durchgang meine Klausuren überwiegend von Richtern korrigiert wurden, die eben viel großzügiger bei der Bewertung sind (So meine Erfahrung aus erstem und zweiten Examen mit z.T. 3 Punkten Differenz zwischen den Bewertungen).Dazu kommt noch die Willkür der Gewichtung bei den Formalia etc. Es ist viel zu kurz gegriffen, einfach zu behaupten, der Großteil der Prüflinge könne nicht vernünftig auslegen oder kein ordentliches Deutsch. Ich kenne so viele Leute in Hamburg, die richtig gut sind (VB oder weit zweistellig im ersten Examen) und trotzdem im ausreichenden oder befriedigenden Bereich gelandet sind. Das lag ganz sicher nicht daran, dass die nicht das juristische Handwerkszeug beherrschen oder fürs Erste „gut auswendig gelernt haben“ (die wohl beliebteste Aussage über Leute die im ersten Examen gerockt haben, aber im zweiten auf die Nase gefallen sind).
Deine Aussage ist zwar in der Art und Weise kaum noch an Arroganz zu überbieten, inhaltlich muss ich dir aber (leider) in größerem Umfang Recht geben. Hatte eine Anwältin, als AG Leiterin, die geprüft und korrigiert hat. Menschlich und fachlich war da eigentlich keine Luft mehr nach unten. So jemand hat im Prüfungsbetrieb absolut nichts verloren und ist wohl leider kein Einzelfall. Ob man die Grenze nun bei 2*10 + ziehen muss kann man sicher diskutieren. Ich habe im zweiten Examen auch ein „nur“ einstelliges VB und traue mir schon zu, dass angemessen zu korrigieren, mal abgesehen davon, dass ich mit der Praxis abgeschlossen habe und ich glaube, dass es nicht unbedingt an der Note liegt, sondern eher am Charakter des Korrektors und der hängt nicht unbedingt mit der Note zusammen...
Siehe oben. In der Form war meine Aussage sicher überspitzt und unangemessen. Und das Notenkriterium habe ich im zweiten Beitrag ebenfalls relativiert. Generell haben die Noten mE eh nicht die größte Aussagekraft. Aber das ist eine andere Geschichte.
Auch ich habe die Erfahrung mit den Anwälten mit den lustigen Websites gemacht.
In der Anwalts-AG hatten wir tatsächlich eine Rechtsanwältin, die uns beibringen wollte, dass man eine GBR nicht verklagen kann, sondern zwingend alle Gesellschafter verklagen muss.
Ich hätte am Liebsten tatsächlich ausschließlich Richter als Prüfer, die vor maximal 10 Jahren selbst Examen geschrieben haben. Denn das Konkurrenzargument, das oben angeführt wurde, ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen. Gerade auch die Vorlage der Zeugniskopien des hier im Forum aktiven Rechtsanwalts an seine Referendarin verdeutlicht auch, dass der Herr nicht über den Dingen steht.
26.09.2020, 20:16
Die Bezahlung für die Korrektur ist unterirdisch. Für die Richter hat es immerhin was mit Karriere zu tun (Engagement zeigen).
26.09.2020, 21:10
Wie bei allem anderen auch kommt es hier auf den Korrektor und dessen subjektive Präferenzen an.
Bei der Einsichtnahme in meine Klausuren durfte ich jedenfalls folgendes zur Kenntnis nehmen: Ein Erstkorrektor (Richter) lobte meine Eindringtiefe und die überzeugenden Argumente bei einem Problemschwerpunkt der Klausur, während der Zweitkorrektor (kein Richter) genau dieses Problem als "zu oberflächlich abgehandelt, mit kaum überzeugenden Argumenten" einstufte.
Nun, was trifft denn jetzt tatsächlich zu?
Aus einem weiteren Grund möchte ich die These des TE anzweifeln: In manchen Klausuren gab es für mich das Prädikat, in anderen wiederum nicht - trotz gleichen Ausdrucks/gleicher Struktur/Schwerpunktsetzung/Bildung von Obersätzen etc.. Und dass, obwohl die Klausur vollständig und korrekt gelöst wurde (7 P.).
Eine Klausur war nicht ganz fertig geworden (praktischer Teil und Tatbestand waren nur rudimentär vorhanden) = es gab direkt dünne 5 P. Völlig egal wie schön der Ausdruck und Formulierungen anmuteten.
Die meisten Korrektoren befassen sich doch scheinbar nicht wirklich intensiv mit einer Klausur. Im Groben bedeutet die Korrektur nicht mehr als: Schlagwortsuche. Abhaken. Fertig. Dann wird schon das Gutachten verfasst.
Wenn ein Kandidat in den 5 Stunden aber einiges zu Papier bringen konnte, mit guter Struktur, Schwerpunktsetzung und stichhaltigen Argumenten, dann wird ein wirklich hervorstechender Ausdruck bzw. Stil (hiermit ist Druckreife gemeint) wahrscheinlich "nur" dazu führen, dass hier die Ränge "sehr gut" und "gut" ausgeschöpft werden können.
Ansonsten möchte ich meinen, dass der Großteil der Referendare in der Lage ist, sich auch in Klausuren wortgewandt sowie gehoben auszudrücken. Zumal Sprache das Werkzeug eines jeden Juristen ist.
Das ist zumindest mein subjektiver Eindruck.
(Ausnahmen in Form von schwarzen Schafen gibt es natürlich immer.)
Bei der Einsichtnahme in meine Klausuren durfte ich jedenfalls folgendes zur Kenntnis nehmen: Ein Erstkorrektor (Richter) lobte meine Eindringtiefe und die überzeugenden Argumente bei einem Problemschwerpunkt der Klausur, während der Zweitkorrektor (kein Richter) genau dieses Problem als "zu oberflächlich abgehandelt, mit kaum überzeugenden Argumenten" einstufte.
Nun, was trifft denn jetzt tatsächlich zu?
Aus einem weiteren Grund möchte ich die These des TE anzweifeln: In manchen Klausuren gab es für mich das Prädikat, in anderen wiederum nicht - trotz gleichen Ausdrucks/gleicher Struktur/Schwerpunktsetzung/Bildung von Obersätzen etc.. Und dass, obwohl die Klausur vollständig und korrekt gelöst wurde (7 P.).
Eine Klausur war nicht ganz fertig geworden (praktischer Teil und Tatbestand waren nur rudimentär vorhanden) = es gab direkt dünne 5 P. Völlig egal wie schön der Ausdruck und Formulierungen anmuteten.
Die meisten Korrektoren befassen sich doch scheinbar nicht wirklich intensiv mit einer Klausur. Im Groben bedeutet die Korrektur nicht mehr als: Schlagwortsuche. Abhaken. Fertig. Dann wird schon das Gutachten verfasst.
Wenn ein Kandidat in den 5 Stunden aber einiges zu Papier bringen konnte, mit guter Struktur, Schwerpunktsetzung und stichhaltigen Argumenten, dann wird ein wirklich hervorstechender Ausdruck bzw. Stil (hiermit ist Druckreife gemeint) wahrscheinlich "nur" dazu führen, dass hier die Ränge "sehr gut" und "gut" ausgeschöpft werden können.
Ansonsten möchte ich meinen, dass der Großteil der Referendare in der Lage ist, sich auch in Klausuren wortgewandt sowie gehoben auszudrücken. Zumal Sprache das Werkzeug eines jeden Juristen ist.
Das ist zumindest mein subjektiver Eindruck.
(Ausnahmen in Form von schwarzen Schafen gibt es natürlich immer.)