24.09.2020, 15:26
(24.09.2020, 15:19)Gast schrieb:(24.09.2020, 14:57)Gast schrieb: Ich möchte aber nicht in eine GK. Justiz stelle ich mir im Moment coronabedingt schwierig vor ohne VB. Deshalb suche ich nach Alternativen für die nächsten 2-3-4 Jahre und frage euch nach eurer Meinung zur Verwaltung (wozu ich Troll auch Landesbehörden zähle).
Du brauchst keine Alternative. Geh als Richter nach NRW, SH oder Niedersachsen. Hamburg kannst du ja mal versuchen (und auch die StA).
Wann könnte ich mich sinnvollerweise nach einer Absage der Justiz nochmal dort bewerben?
24.09.2020, 15:30
in 1-2 Jahren
Außerdem mal bei Bundesministerien gucken, da gibt es noch eine Zulage für oberste Behörden. Das BMI sucht gerade. Kommt Auswärtiges Amt auch in Frage? Da gibt es noch Auslandszuschlag.
https://interamt.de/koop/app/crypt.BBQzp...2-Nw/BBQ20
Außerdem mal bei Bundesministerien gucken, da gibt es noch eine Zulage für oberste Behörden. Das BMI sucht gerade. Kommt Auswärtiges Amt auch in Frage? Da gibt es noch Auslandszuschlag.
https://interamt.de/koop/app/crypt.BBQzp...2-Nw/BBQ20
24.09.2020, 21:13
Digger mit diesen Noten kannst du quasi alles machen. Einfach bewerben und keine falsche Scheu
25.09.2020, 14:01
Habe mir auch was ähnliches überlegt. Zuerst Verwaltung und dann Wechsel in die Justiz. Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich? Wird das eher ungern gesehen oder sogar positiv angerechnet? Wie einfach ist ein Wechsel überhaupt, wenn man schon verbeamtet ist?
25.09.2020, 14:28
(24.09.2020, 15:19)Gast schrieb:(24.09.2020, 14:57)Gast schrieb: Ich möchte aber nicht in eine GK. Justiz stelle ich mir im Moment coronabedingt schwierig vor ohne VB. Deshalb suche ich nach Alternativen für die nächsten 2-3-4 Jahre und frage euch nach eurer Meinung zur Verwaltung (wozu ich Troll auch Landesbehörden zähle).
Du brauchst keine Alternative. Geh als Richter nach NRW, SH oder Niedersachsen. Hamburg kannst du ja mal versuchen (und auch die StA).
Hessen klappt auch
22.11.2020, 15:39
Ob der Wechsel von der Verwaltung in die Justiz möglich ist, würde mich auch sehr interessieren... ich hätte gedacht, dass das eher schwierig wird, da man in der Verwaltung vom Prozessrecht eher wenig mitbekommt, und wenn überhaupt nur "kleinere" juristische Sachen prüft, und dann der Wechsel in die Justiz (also Jura in Reinform) sehr schwierig wird... ist aber nur ein Gefühl, ohne da Erfahrung zu haben
22.11.2020, 15:53
Ich bin in einer oberen Landesbehörde beschäftigt und vertrete die Dienststelle vor den Gerichten. Man sammelt also auch in Behörden durchaus viel Prozesserfahrung.
Ich hatte mich nach meiner Verbeamtung auch für den Wechsel in die Justiz interessiert. Ich wurde auch eingeladen. Mir wurde allerdings gesagt, dass man nur Proberichter beschäftigt, also keine Richter Kraft Auftrags. Ich hätte mich also aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen müssen. Das habe ich nicht gemacht, da ich schon auf Lebenszeit verbeamtet bin.
Man scheint sehr unflexibel zu sein bei den Justizministerien. Ganz nachvollziehen kann ich es nicht
Ich hatte mich nach meiner Verbeamtung auch für den Wechsel in die Justiz interessiert. Ich wurde auch eingeladen. Mir wurde allerdings gesagt, dass man nur Proberichter beschäftigt, also keine Richter Kraft Auftrags. Ich hätte mich also aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen müssen. Das habe ich nicht gemacht, da ich schon auf Lebenszeit verbeamtet bin.
Man scheint sehr unflexibel zu sein bei den Justizministerien. Ganz nachvollziehen kann ich es nicht
22.11.2020, 15:55
(22.11.2020, 15:39)GastGast schrieb: Ob der Wechsel von der Verwaltung in die Justiz möglich ist, würde mich auch sehr interessieren... ich hätte gedacht, dass das eher schwierig wird, da man in der Verwaltung vom Prozessrecht eher wenig mitbekommt, und wenn überhaupt nur "kleinere" juristische Sachen prüft, und dann der Wechsel in die Justiz (also Jura in Reinform) sehr schwierig wird... ist aber nur ein Gefühl, ohne da Erfahrung zu habenes ist leider ein Irrglaube, dass der Richterjob "Justiz in Reinform" sei. Vielmehr ist der Richterjob geprägt von der Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes, insbesondere im Strafrecht, aber auch in vielen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Da geht es um Aussagepsychologie und Aussage gegen Aussage-KOnstellationen, die man löst. Im Zweifel bleibt im Strafrecht der in dubio Grundsatz und im Zivilrecht die Entscheidung nach Beweislastverteilung, was bei weitem kein juristisches Hochreck ist.
in der Justiz kann man darüber hinaus auch in die Verwaltung bzw. genauer die Justizverwaltung wechseln, auch als Proberichter.
Da macht man dann ein Jahr oder länger Verwaltungstätigkeit und geht danach zurück in die Rechtsprechung.
Der Wechsel von A13 zu R1 dürfte in den allermeisten Fällen kein Problem sein, die Berufserfahrung wird ggfls. angerechnet, sodass eine Verkürzung der Probezeit (Zeit bis Verplanung) in Betracht kommen könnte und für die Erfahrungsstufe bei der Eingliederung in monetärer Hinsicht wird das auch berücksichtigt.
Wie jede Tätigkeit, die annähernd juristisch ist und mit dem je nach Bundesland geforderten Umfang ausgeübt wird, in NRW glaub ich 50%.
Viel Erfolg!
22.11.2020, 15:56
(22.11.2020, 15:53).gast schrieb: Ich bin in einer oberen Landesbehörde beschäftigt und vertrete die Dienststelle vor den Gerichten. Man sammelt also auch in Behörden durchaus viel Prozesserfahrung.
Ich hatte mich nach meiner Verbeamtung auch für den Wechsel in die Justiz interessiert. Ich wurde auch eingeladen. Mir wurde allerdings gesagt, dass man nur Proberichter beschäftigt, also keine Richter Kraft Auftrags. Ich hätte mich also aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen müssen. Das habe ich nicht gemacht, da ich schon auf Lebenszeit verbeamtet bin.
Man scheint sehr unflexibel zu sein bei den Justizministerien. Ganz nachvollziehen kann ich es nicht
Zumindest in NRW ist es mit "Richter kraft Auftrags" nicht ausgeschlossen, mir sind zwei Fälle persönlich bekannt. das dürfte jedoch länderübergreifend unterschiedlich sein.
22.11.2020, 16:01
(22.11.2020, 15:56).RichterNRW schrieb:(22.11.2020, 15:53).gast schrieb: Ich bin in einer oberen Landesbehörde beschäftigt und vertrete die Dienststelle vor den Gerichten. Man sammelt also auch in Behörden durchaus viel Prozesserfahrung.
Ich hatte mich nach meiner Verbeamtung auch für den Wechsel in die Justiz interessiert. Ich wurde auch eingeladen. Mir wurde allerdings gesagt, dass man nur Proberichter beschäftigt, also keine Richter Kraft Auftrags. Ich hätte mich also aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen müssen. Das habe ich nicht gemacht, da ich schon auf Lebenszeit verbeamtet bin.
Man scheint sehr unflexibel zu sein bei den Justizministerien. Ganz nachvollziehen kann ich es nicht
Zumindest in NRW ist es mit "Richter kraft Auftrags" nicht ausgeschlossen, mir sind zwei Fälle persönlich bekannt. das dürfte jedoch länderübergreifend unterschiedlich sein.
Der „Richter kraft Auftrag“ wird bald wieder einen Boom erleben, wenn die Pensionierungswelle in der Justiz kommt....