06.10.2021, 12:03
(05.10.2021, 11:08)Gast Gast schrieb:(04.10.2021, 23:47)Gast schrieb:(04.10.2021, 22:56)Gast Gast schrieb:(04.10.2021, 22:03)Gast schrieb:(04.10.2021, 21:01)Gast Gast schrieb: Of Counsel :-D von denen GKs nur eine Handvoll haben, bestehend aus Ex Senior-Partnern oder Ex-Richtern oder sonstigen herausragenden Spezialisten aus der Wissenschaft. Glaube, für den 0815 Einsteiger, der aus der Karibik arbeiten will, wird das keine Option sein.
Im Übrigen besteht noch das Problem der steuerlichen Veranlagung. Wenn ein Unternehmen durch solche HO Regelungen. dauerhaft Mitarbeiter im Ausland hat, kann das noch ganz andere betriebswirtschaftliche/steuerrechtliche Probleme geben. Alleine deswegen unterbinden viele Unternehmen das HO aus dem Ausland.
Es geht ja auch um die Frage, ob es GRUNDSÄTZLICH möglich ist :)
Kann über die Einstellung mancher Menschen echt nur den Kopf schütteln.
Google doch mal nach "freie mitarbeit Kanzlei Stellenangebote". Wirst auf jeden Fall fündig werden. Und auch wenn die Stellen nicht immer als solche ausgeschrieben sind: verhandeln lässt sich alles.
Wieso sollte sich eine Kanzlei, die gerade Bedarf in diesem Rechtsgebiet hat, nicht auf so einen Deal einlassen?
Ihr müsst euch mal von dem Gedanken lösen, dass die Kanzlei euch damit einen Gefallen tut :D In erster Linie profitiert nämlich die Kanzlei von dieser Arbeitsart, da sie wesentlich günstiger ausfallen kann (keine Sozialabgaben, keine Miete für Büro etc.), der Mitarbeitende nicht durch KSchG etc. geschützt ist, sich die Kanzlei also viel einfacher von einem lösen kann.
Im Grunde genommen läuft es auf eine einfache betriebswirtschaftliche Rechnung aus: Einnahmen durch den freien Mitarbeiter minus Kosten (zusätzlicher Aufwand, Honorar etc.). Wenn jetzt ein ausreichend hoher positiver Betrag dort steht, dann wird jede betriebswirtschaftlich handelnde Kanzlei nicht nein sagen.
Kleines Denkbeispiel:
Mittelständige Kanzlei, sucht in einem Rechtsgebiet nach spezialisierten RAs, da die Mandantenanfragen ihre Kapazitäten in diesem Bereich überschreiten. Stundensätze liegen bei ca. 250-350€ zzgl. Umsatzsteuer.
Ein RA in festanstellung für die Stelle würde ca. 80k Gehalt kosten (+20% des Bruttolohns an Sozialabgaben + Kosten für Büro, Strom, Internet etc.), also sagen wir mal ca. 100k/jahr
RA X der hochqualifiziert ist und 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung hat, bewirbt sich als freier Mitarbeiter auf die Stelle und fordert ein Stundenhonorar von 50€ zzgl. Umsatzsteuer (da X in einem Niedriglohnland lebt, ist es für ihn vergleichbar mit einem deutschen Stundenhonorar von 150€). X will aber nur von zuhause aus arbeiten.
Kosten für die Kanzlei: ca. 40-50k/Jahr
Du bist jetzt Salary Partner der Kanzlei und von den 50k an Mehreinnahmen gegen 10k in deine Tasche. Wohlgemerkt hat sich bis jetzt noch kein geeigneterer Kandidat gemeldet. Was tust du?
Bitte bitte bitte. Sag mir warum Presseunternehmen Journalisten, Softwareunternehmen IT-ler etc. als freie Mitarbeiter anstellen aber das bei Kanzleien auf Teufel komm raus undenkbar sein soll?
Und wenn wirklich alles scheitern sollte, dann kann man noch online Klausuren korrigieren oder sich auf frag-einen-anwalt.de oder durch die gute alte Selbstständigkeit durchhustln ;-).
Dein Beispiel liest sich halt sehr hart wie eine Scheinselbstständigkeit mit der Folge eines Steuerstrafverfahrens für die Kanzlei. ;-)
Ich liebs. Statt zu sagen wie es geht, sagt man,wie es nicht geht.
Mit eurer Mentalität gäbe es keine Flugzeuge, Tesla in Grünheide oder Frauen als Politikerinnen.
Im Ernst: Ja, Scheinselbstständigkeit ist in der Tat etwas, was man beachten muss. Aber daran scheitert doch nicht der Lebenstraum des TE ;-)
Dann macht man halt freie Mitarbeit für 2 Kanzleien, je 50/50. Oder sorgt auf andere Weise für ein Nebeneinkommen, sodass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von der Kanzlei besteht. Eigene Akquise, frag-einen-anwalt.de u.ä., Telefonanwalt, Klausuren korrigieren, 1-2 Immobilien verwalten, Depot, etc.
Im Übrigen spricht auch einiges in meinem Beispiel gegen Scheinselbstständigkeit: freie örtliche/zeitliche Arbeitswahl, kein eigenes Büro, StundenHONORAR statt Festgehalt etc.
Aber wenn man nur Probleme sieht...
Manche Leute scheinen auch zu übersehen, dass man schon mit 1.500 Dollar im Monat (ca. 1300€) ein sehr, sehr angenehmes Leben in vielen schönen Ländern dieser Welt (auch Europa) führen kann, vergleichbar mit R1 für einen Single in einer mittelgroßen Stadt.
Und wer denkt, als Anwalt liese sich in der heutigen Zeit ein solches Einkommen nicht locker flockig ohne Festanstellung über das Internet erzielen, dem ist halt nicht zu helfen
Vielleicht verstehst du auch einfach, dass Rechtsanwalt eben ein etwas anderes Profil als freier Journalist ist, der heute einen Artikel für Zeitung X und morgen für Magazin Y schreiben kann.
Dann soll der TE eben eine Kanzlei in Deutschland mit einem Briefkasten einrichten (gibt ja genug Anbieter für solche Büroadressen) und dann eben Online-Beratung machen. Fertig. Aber er wird kaum eine Kanzlei finden, die im substanzielle Arbeit gibt, wenn er als Selbstständiger aus dem Ausland agiert und sich so günstig verkauft.
Alleine wenn ich einen Spezialisten für 350 Euro an den Mandanten verkaufen kann, dann bin ich eine renommierte Kanzlei und stehe auch mit meinem Namen dafür gerade. Da ist der Reiz, einen "freien Mitarbeiter" für einen Fuffi die Stunde zu engagieren, nun einmal gering. Abgesehen davon, dass auch ein angestellter Anwalt kaum mehr als eben diesen Fuffi die Stunde an Lohnkosten verursacht ;-)
Einen freien Mitarbeiter weist du nur Arbeit zu die anfällt, insoweit dürfte die Arbeit für die du ihn bezahlst nahezu 1 zu 1 billable sein, während die Arbeit eines Angestellten nicht 1 zu 1 billable ist, da du ihn auch bezahlen musst, wenn es nichts zu tun gibt. Im übrigen sparst du dir 30 tage bezahlten Urlaub, keine Kosten im Krankheitsfall etc.pp.
Wieso wurde das denn so oft praktiziert in der Vergangenheit von Kanzleien? Weil es für sie natürlich die günstigere Anstellungsvariante war, also laber mal nicht so einen Bullshit :-). Der einzige Grund, warum das heutzutage nicht häufiger praktiziert wird, ist das Problem der Scheinselbstständigkeit und dass sich heutzutage kein qualifizierter Jurist ohne guten Grund darauf einlässt, da er bei jeder Konkurrenz Festanstellung erhält. Und nicht, weil die Kanzleien daran kein (vorallem monetäres) Interesse haben.
Du widersprichst dir selbst, wenn du sagst einen qualifizierten und kompetenten freien Mitarbeiter engagierst du nicht für nen fuffi die Stunde ("weil er sich so günstig verkauft"), aber einen Angestellten für den gleichen Lohn schon (also verkauft sich dieser teurer oder wie? ).
Ich bleib dabei, es muss nichtmal eine renommierte Kanzlei sein. Und vielleicht macht es nicht jede Kanzlei mit (mir erschließt sich immer noch nicht der genaue Grund, wenn Bedarf besteht, Kompetenz da ist und es sich auf dem Papier sehr gut rechnet), aber es gibt genug Alternativen. Und in Zukunft, wenn sich Arbeiten aus dem Ausland erstmal durchsetzt, wird die Welt auch anders aussehen. Vor 10 Jahren hätte auch niemand gedacht, dass man in einer Großkanzlei Teilzeit machen kann oder überwiegendes remote arbeiten und nun werben alle Kanzleien damit :-).
Und nochmal: Ausgangsfrage war die Möglichkeit, aus dem Ausland zu arbeiten und nicht das große Geld zu verdienen. Und als freier Mitarbeiter ist es unstreitig möglich und es gibt Kanzleien die freie Mitarbeiter einstellen (googled doch einfach mal). Von daher gäbe es nur eine richtige Antwort auf die Frage des TE gewesen aber die Leute fokussieren sich lieber darauf seinen Lebensentwurf mit allen möglichen Pseudoproblemen zu bashen.
06.10.2021, 13:00
Das sind so schöne Luft-Diskussionen im Internet. Ja, hätte, könnte, schau mal hier, sollte man doch, ja ja... ist aber nicht.
Fakt ist, dass ich noch nie von einer GK gehört habe, die Rechtsanwälte in freier Mitarbeit beschäftigt (Ausnahmen der of Counsel, der aber etwas ganz anderes ist in der Praxis). Und auch im renommierten Mittelstand und bei Boutiquen gibt es keine freie Mitarbeiter, jedenfalls ist mir noch nie einer untergekommen (sowohl praktisch wie in Stellenanzeigen).
Die freie Mitarbeit ist nach meinem Wissen einzig in zwei Bereichen etabliert: Bei kleinen Kanzleien, die schlicht das wirtschaftliche Risiko auf den "freien Mitarbeiter" umlegen wollen, weil sie sich eine Festanstellung sparen wollen. Diese freien Mitarbeiter sind oft zu prekären Kondition beschäftigt. Und im Strafrecht ist es wohl relativ übliche, keine Angestellten, sondern freie Mitarbeiter zu haben. Da machen sich die Leute aber auch nach wenigen Jahren selbstständig mit eigener Kanzlei.
Fakt ist, dass ich noch nie von einer GK gehört habe, die Rechtsanwälte in freier Mitarbeit beschäftigt (Ausnahmen der of Counsel, der aber etwas ganz anderes ist in der Praxis). Und auch im renommierten Mittelstand und bei Boutiquen gibt es keine freie Mitarbeiter, jedenfalls ist mir noch nie einer untergekommen (sowohl praktisch wie in Stellenanzeigen).
Die freie Mitarbeit ist nach meinem Wissen einzig in zwei Bereichen etabliert: Bei kleinen Kanzleien, die schlicht das wirtschaftliche Risiko auf den "freien Mitarbeiter" umlegen wollen, weil sie sich eine Festanstellung sparen wollen. Diese freien Mitarbeiter sind oft zu prekären Kondition beschäftigt. Und im Strafrecht ist es wohl relativ übliche, keine Angestellten, sondern freie Mitarbeiter zu haben. Da machen sich die Leute aber auch nach wenigen Jahren selbstständig mit eigener Kanzlei.
06.10.2021, 13:11
Ergebnis: es wird dann gehen, wenn du möglichst billig wohnst. Du suchst dir ein paar kleine Anwälte, die ihre Mandate nicht wuppen können und bearbeitest denen die Fälle. Das gibt zwar für hiesige Verhältnisse wenig Geld, weshalb das keiner dauerhaft macht - das kann dir im Ausland aber ja egal sein, wenn der Lohn für dortige Verhältnisse immer noch gut ist. Steuer/Krankenversicherung/Rente ist sicher ein Aufwand, der sich irgendwie regeln lässt.
06.10.2021, 20:26
(06.10.2021, 11:14)Gast Gast schrieb:(06.10.2021, 09:42)Gast schrieb: Hier Konzernjurist im internationalen Konzern.
Arbeite zu 99% remote. Fahre in die Firma, um Technik abzuholen oder abzugeben und für gelegentliche Geselligkeiten, soweit die firmeninternen Covid-Vorschriften das zulassen. Ansonsten deutschlandweit gelegentliche Gerichtstermine als Parteivertreter.
Ich wohne im Suburb in der Nähe des Sitzes meines AG. Ich könnte aber von den Erfordernissen meiner Tätigkeit her auch in Breslau oder auf Malle wohnen. Dann wären halt Zugfahrt oder Flug für die gelegentlichen Präsenztermine länger.
Zum Steuer- und Sozialrecht kann ich nichts sagen. Sollte aber eigentlich alles machbar sein, oder? Grenzüberschreitendes Arbeiten ist ja nun in der EU nichts ungewöhnliches.
Ich kann nur von meinen BWLer Freunden berichten, die großen Unternehmen arbeiten. Bei denen wurden bisher alle Möglichkeiten, länger im Ausland zu arbeiten, auf Grund von arbeits- und steuerrechtlichen Problemen abgelehnt (für Tätigkeiten in Kanada, Europa, Asien und der Schweiz). Natürlich haben es einige trotzdem für ein paar Wochen gemacht aber dann inoffiziell (von "die Kollegen wissen es" bis zu "alle denken, ich sitze zuhause im HO").
Die entscheidende Frage dürfte an der Stelle sein, mit welchem Argument mir mein Arbeitgeber verbieten will, nach Polen oder Spanien zu ziehen?
In meinem Arbeitsvertrag steht ein Arbeitsort, aber kein Wohnort.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, weil sich der AG außerstande sieht, irgendwelche Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden?
06.10.2021, 21:41
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
07.10.2021, 09:28
(06.10.2021, 20:26)Gast schrieb:(06.10.2021, 11:14)Gast Gast schrieb:(06.10.2021, 09:42)Gast schrieb: Hier Konzernjurist im internationalen Konzern.
Arbeite zu 99% remote. Fahre in die Firma, um Technik abzuholen oder abzugeben und für gelegentliche Geselligkeiten, soweit die firmeninternen Covid-Vorschriften das zulassen. Ansonsten deutschlandweit gelegentliche Gerichtstermine als Parteivertreter.
Ich wohne im Suburb in der Nähe des Sitzes meines AG. Ich könnte aber von den Erfordernissen meiner Tätigkeit her auch in Breslau oder auf Malle wohnen. Dann wären halt Zugfahrt oder Flug für die gelegentlichen Präsenztermine länger.
Zum Steuer- und Sozialrecht kann ich nichts sagen. Sollte aber eigentlich alles machbar sein, oder? Grenzüberschreitendes Arbeiten ist ja nun in der EU nichts ungewöhnliches.
Ich kann nur von meinen BWLer Freunden berichten, die großen Unternehmen arbeiten. Bei denen wurden bisher alle Möglichkeiten, länger im Ausland zu arbeiten, auf Grund von arbeits- und steuerrechtlichen Problemen abgelehnt (für Tätigkeiten in Kanada, Europa, Asien und der Schweiz). Natürlich haben es einige trotzdem für ein paar Wochen gemacht aber dann inoffiziell (von "die Kollegen wissen es" bis zu "alle denken, ich sitze zuhause im HO").
Die entscheidende Frage dürfte an der Stelle sein, mit welchem Argument mir mein Arbeitgeber verbieten will, nach Polen oder Spanien zu ziehen?
In meinem Arbeitsvertrag steht ein Arbeitsort, aber kein Wohnort.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, weil sich der AG außerstande sieht, irgendwelche Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden?
Dein Arbeitgeber will auch nicht deinen Wohnort bestimmen, sondern deinen Arbeitsort. Wenn du auf Ibiza nächtigst und jeden morgen nach Deutschland zum Arbeiten fliegst, interessiert das deinen AG auch nicht. Problematisch wird es halt, wenn der AN dauerhaft im Ausland seine Arbeitsleistung erbringt, weil dann in aller Regel das jeweilige nationale Recht auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Und darauf haben nun einmal die wenigsten AGs Bock... speziell wenn das nicht nur einer machen will, sondern sich diverse ANs über den Planeten verstreuen.
08.04.2023, 11:12
Keiner hier als Jurist über EoR (Employer of Record) im EU-Ausland beschäftigt? Bei Startups und IT-Unternehmen sehr verbreitetes Modell.
30.05.2023, 05:27
Gibt es hier wirklich niemanden, der aus eigener Erfahrung, aus dem Bekanntenkreis oder zumindest vom Hörensagen über Möglichkeiten berichten kann, aus dem ausländischen Homeoffice für eine deutsche Kanzlei zu arbeiten?