15.09.2020, 11:08
Hey,
erörtert ihr die Zulässigkeit/Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen VU/VB VOR dem Ergebnissatz "DIe Klage ist zulässig und begründet"? oder danach? Jedes Lehrbuch macht es irgendwie anders.
erörtert ihr die Zulässigkeit/Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen VU/VB VOR dem Ergebnissatz "DIe Klage ist zulässig und begründet"? oder danach? Jedes Lehrbuch macht es irgendwie anders.
15.09.2020, 11:09
Selbige Frage stellt sich mir bei Klageänderungen in jeglicher Form, weil ja nur noch über den neuen ANtrag entchieden werden muss.
15.09.2020, 12:26
(15.09.2020, 11:08)naihr123 schrieb: Hey,
erörtert ihr die Zulässigkeit/Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen VU/VB VOR dem Ergebnissatz "DIe Klage ist zulässig und begründet"? oder danach? Jedes Lehrbuch macht es irgendwie anders.
Ja, davor ist üblich.
I. Zulässigkeit des Einspruches
II. Zulässigkeit der Klage
III. Begründetheit der Klage
Ich darf nicht dazuschreiben, wo du das in unseren Skripte findest, sonst geht hier wieder der shitstorm los. Du kannst dich aber dort informieren, müsste so aber eigentlich auch in jedem seriösen Lehbruch stehen. Mich wundert, dass du das woanders anders gelesen hast.
VG
Torsten K.
15.09.2020, 14:55
Ich würde es so machen:
- Ergebnissatz für ALLES
- Zulässigkeit des Einspruchs
- Zulässigkeit der Klage
- Begründetheit der Klage
Z.B.:
"Der Prozess wird aufgrund des zulässigen Einspruchs (I.) in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt. Die Klage ist zulässig (II.), aber unbegründet (III.).
I. Der Einspruch ist gem. § 338 ZPO gegen das VU vom... statthaft. Er wurde auch form- (§ 340 ZPO) und fristgerecht (§ 339 ZPO) am... bei dem zuständigen... eingelegt. Die zweiwöchige Einspruchsfrist begann am... mit... und endete am....
II. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das AG... streitwertbedingt sachlich... (usw.) zuständig...
III. Die Klage ist indessen unbegründet. Der behauptete klägerische Anspruch besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt..."
- Ergebnissatz für ALLES
- Zulässigkeit des Einspruchs
- Zulässigkeit der Klage
- Begründetheit der Klage
Z.B.:
"Der Prozess wird aufgrund des zulässigen Einspruchs (I.) in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt. Die Klage ist zulässig (II.), aber unbegründet (III.).
I. Der Einspruch ist gem. § 338 ZPO gegen das VU vom... statthaft. Er wurde auch form- (§ 340 ZPO) und fristgerecht (§ 339 ZPO) am... bei dem zuständigen... eingelegt. Die zweiwöchige Einspruchsfrist begann am... mit... und endete am....
II. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das AG... streitwertbedingt sachlich... (usw.) zuständig...
III. Die Klage ist indessen unbegründet. Der behauptete klägerische Anspruch besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt..."
15.09.2020, 15:04
(15.09.2020, 14:55)Gast schrieb: Ich würde es so machen:
- Ergebnissatz für ALLES
- Zulässigkeit des Einspruchs
- Zulässigkeit der Klage
- Begründetheit der Klage
Z.B.:
"Der Prozess wird aufgrund des zulässigen Einspruchs (I.) in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt. Die Klage ist zulässig (II.), aber unbegründet (III.).
I. Der Einspruch ist gem. § 338 ZPO gegen das VU vom... statthaft. Er wurde auch form- (§ 340 ZPO) und fristgerecht (§ 339 ZPO) am... bei dem zuständigen... eingelegt. Die zweiwöchige Einspruchsfrist begann am... mit... und endete am....
II. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das AG... streitwertbedingt sachlich... (usw.) zuständig...
III. Die Klage ist indessen unbegründet. Der behauptete klägerische Anspruch besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt..."
Wenn im Urteil: Top, genauso! Nur oben im Obersatz müsste noch 342 zpo genannt werden.
15.09.2020, 15:19
Stimmt, habe ich vergessen, und anonym gibt es leider keine Edit-Funktion. :)
15.09.2020, 15:31
Wir machen das in Team-Arbeit :-)
15.09.2020, 15:33
15.09.2020, 16:51
Anders geht doch gar nicht!? Wäre der Einspruch unzulässig, wäre es ja auch unschädlich, wenn die Klage unzulässig (oder unbegründet) wäre.
16.09.2020, 07:32
So ist das.