16.09.2020, 14:48
Nein. Bitteschön.
16.09.2020, 15:22
(16.09.2020, 14:48)Juri schrieb: Nein. Bitteschön.Würde ich auch sagen. Null. Selbst wenn man sich thematisch mit dem Bereich schon befasst hat. Im Endeffekt geht es ja bei der juristische Tätigkeit darum, dass du selbständig entscheidest und beraten kannst. Natürlich nach einer kurzen Einarbeitung.
Bei mir war es allerdings so, dass ich von Tag Ansprechpartner für die mir übertragen Mandanten war. Das ist erst aber man gewöhnt sich unglaublich schnell dran.
16.09.2020, 15:32
Ja, wenn man in einer kleinen Kanzlei ist, in GKs nicht so. Aber GK habe ich wegen den Noten eh nicht gekriegt.
16.09.2020, 16:05
Zunächst zur Klarstellung (möglicherweise ist das nicht allen bewusst): Es gibt auch Anwälte außerhalb von GKen.
Auch auf die Nicht-GK-Anwaltstätigkeit bereitet das Ref. nicht so vor, dass man sofort ein Kanzleischild an die Wohnzimmertür tackern könnte / sollte.
Auch auf die Nicht-GK-Anwaltstätigkeit bereitet das Ref. nicht so vor, dass man sofort ein Kanzleischild an die Wohnzimmertür tackern könnte / sollte.
16.09.2020, 16:29
(16.09.2020, 16:05)RechtsanwaltII schrieb: Zunächst zur Klarstellung (möglicherweise ist das nicht allen bewusst): Es gibt auch Anwälte außerhalb von GKen.
Auch auf die Nicht-GK-Anwaltstätigkeit bereitet das Ref. nicht so vor, dass man sofort ein Kanzleischild an die Wohnzimmertür tackern könnte / sollte.
Das machen aber viele. Also muss man sich den Krempel irgendwie selbst beibringen können durch Bücher etc.
16.09.2020, 17:49
(16.09.2020, 15:32)Gast schrieb: Ja, wenn man in einer kleinen Kanzlei ist, in GKs nicht so. Aber GK habe ich wegen den Noten eh nicht gekriegt.Halte ich für ein Gerücht. Bin nämlich in einer GK. Die ersten 1,5 Monate hat man meine Sachen nochmals überflogen. Danach war ich der Ansprechpartner für die Mandatsarbeit. Nur Grundsätzliche Sachen macht der Partner...ansonsten kommt er in den CC.
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
16.09.2020, 22:20
(16.09.2020, 16:29)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:05)RechtsanwaltII schrieb: Zunächst zur Klarstellung (möglicherweise ist das nicht allen bewusst): Es gibt auch Anwälte außerhalb von GKen.
Auch auf die Nicht-GK-Anwaltstätigkeit bereitet das Ref. nicht so vor, dass man sofort ein Kanzleischild an die Wohnzimmertür tackern könnte / sollte.
Das machen aber viele. Also muss man sich den Krempel irgendwie selbst beibringen können durch Bücher etc.
Klar wieso auch nicht. Nicht alles muss perfekt sein. Manche Sache ergeben sich mit der Zeit.
Und die Paranoia vor Haftung ist übertrieben. Die wenigsten jagen den Anwalt sobald er einen Prozess verloren hat.
17.09.2020, 01:20
(16.09.2020, 22:20)Rechtsanwalt 3 schrieb:(16.09.2020, 16:29)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:05)RechtsanwaltII schrieb: Zunächst zur Klarstellung (möglicherweise ist das nicht allen bewusst): Es gibt auch Anwälte außerhalb von GKen.
Auch auf die Nicht-GK-Anwaltstätigkeit bereitet das Ref. nicht so vor, dass man sofort ein Kanzleischild an die Wohnzimmertür tackern könnte / sollte.
Das machen aber viele. Also muss man sich den Krempel irgendwie selbst beibringen können durch Bücher etc.
Klar wieso auch nicht. Nicht alles muss perfekt sein. Manche Sache ergeben sich mit der Zeit.
Und die Paranoia vor Haftung ist übertrieben. Die wenigsten jagen den Anwalt sobald er einen Prozess verloren hat.
Gegen so viel Willkür ist er ja auch machtlos...
17.09.2020, 01:25
Interessanter, wenn auch älterer Artikel zu richterlicher Willkür:
https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/r...98690.html
https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/r...98690.html
17.09.2020, 08:51
(17.09.2020, 01:25)Gast schrieb: Interessanter, wenn auch älterer Artikel zu richterlicher Willkür:
https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/r...98690.html
In gut unterrichteten Fachkreis wird die dort beschriebene „Willkür“, die in keiner Weise durch irgendwas belegt ist, auch richterliche Unabhängigkeit genannt und gehört zu den tragenden Säulen eines jeden Rechtsstaats. Könnte man sich vorher auch mal Gedanken drüber machen, bevor man solche populistischen Schrottartikel postet.