04.09.2020, 11:24
Hallo alle zusammen!
Kann mir jemand sagen, ob die Ref-Arbeitgeber, die auch Klausurenkurse über bspw. Kaiser anbieten, auch die Ergebnisse der Klausuren erfahren?
Mir ist natürlich klar, dass das nur Probeklausuren sind und iE für die nur das Examen zählt. Angesichts dessen, dass aber in manchen Fällen meine Ergebnisse doch noch ziemlich schwanken, wäre mir das irgendwie trotzdem nicht so lieb... ?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Kann mir jemand sagen, ob die Ref-Arbeitgeber, die auch Klausurenkurse über bspw. Kaiser anbieten, auch die Ergebnisse der Klausuren erfahren?
Mir ist natürlich klar, dass das nur Probeklausuren sind und iE für die nur das Examen zählt. Angesichts dessen, dass aber in manchen Fällen meine Ergebnisse doch noch ziemlich schwanken, wäre mir das irgendwie trotzdem nicht so lieb... ?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
04.09.2020, 12:26
Das interessiert wirklich niemanden
04.09.2020, 15:00
Ich konnte als WissMit. die Kaiser-Klausuren schreiben, als ich im Ref. nebenher in der GK gearbeitet habe.
Mir ist nie aufgefallen, dass die Ergebnisse an die Sozietät gingen; entsprechend der Angabe auf dem Deckblatt habe ich die Korrektur auf meine private Mail erhalten. Ob daneben ein BCC rausging, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber die im HR haben sicher besseres zu tun, als die Probeklausur-Noten von uns zu sammeln. ... Aber ausgeschlossen ist nichts...
Mir ist nie aufgefallen, dass die Ergebnisse an die Sozietät gingen; entsprechend der Angabe auf dem Deckblatt habe ich die Korrektur auf meine private Mail erhalten. Ob daneben ein BCC rausging, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber die im HR haben sicher besseres zu tun, als die Probeklausur-Noten von uns zu sammeln. ... Aber ausgeschlossen ist nichts...
04.09.2020, 19:29
Datenschutz uns0
04.09.2020, 21:55
05.09.2020, 06:46
(04.09.2020, 21:55)Gast schrieb:(04.09.2020, 19:29)Gast schrieb: Datenschutz uns0
Naja, die bezahlen die Rechnung. ;-)
Diesen Ausnahmetatbestand kann ich weder der. BDSG noch der DS-GVO entnehmen. Es müsste also in einer Vereinbarung/Da-Erklärung darauf hingewiesen werden. Ob das der Fall ist, kann aber nur der TE klären