07.09.2020, 09:20
07.09.2020, 10:19
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :)
07.09.2020, 13:45
(07.09.2020, 10:19)Gast schrieb: Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :)
Gern. Bei uns im BGB-Kurs gibt es ein Handout von mir "Sprachkompetenz", da sind zig Formulierungen drin, die man im Urteil benutzen kann. Und die ich aus Urteilen habe, wo die Richter genauso auf Sachen eingehen, die streng nach § 313 III ZPO gar nicht angesprochen werden müssen. Und die Richter haben es doch gemacht.
Das Urteil hat eben auch eine Rechtsfrieden-Funktion.
ZB
„Entgegen der Auffassung des Beklagten..“
„Dem Kläger war vorliegend insoweit Recht zu geben, als… Jedenfalls/Jedoch…“
„Das Gericht geht vorliegend davon aus,… auch… Jedenfalls aber…“
Gruss
T.K.