08.08.2020, 09:27
Guten Morgen zusammen,
man sagt der StA Klausur ja nach, dass sie härter korrigiert wird bzw schlechter ausfällt im Schnitt.
Ich bin leider nicht so gut im Strafrecht, möchte aber natürlich dennoch alles und eine möglichst runde Klausur (ab-) geben.
Was meint ihr aus euren Erfahrungen, worauf wird am meisten geachtet in der Korrektur, wo kann man sich ggf. einen Fehler erlauben und was wird härter bestraft.
Ich frage mich zb, wie es sich auswirkt, wenn man zb ein falsches Delikt letztlich annimmt und entsprechend anklagt. Ist dann eine möglichst fertige Anklage besser als am Ende zu viel Zeit im Rahmen des Gutachtens verwendet zu haben und ggf ein richtiges Ergebnis dort zu haben, aber es nicht mehr in der Anklageschrift fertig gebracht zu haben?
Bringt ein gutes B-Gutachten einem noch etwas auch wenn man vorher Fehler im Gutachten hat? Also klar bringt es einem irgendwie was :shy: ich meine vielmehr, wo liegt eurer Erfahrung nach der Schwerpunkt.
Mich würden wirklich eure persönlichen Erfahrungen mit den Bewerbungsmaßstäben und besonders fatale Fehlerquellen interessieren.
Ich schreibe in NRW.
Danke euch & einen sonnigen Tag
man sagt der StA Klausur ja nach, dass sie härter korrigiert wird bzw schlechter ausfällt im Schnitt.
Ich bin leider nicht so gut im Strafrecht, möchte aber natürlich dennoch alles und eine möglichst runde Klausur (ab-) geben.
Was meint ihr aus euren Erfahrungen, worauf wird am meisten geachtet in der Korrektur, wo kann man sich ggf. einen Fehler erlauben und was wird härter bestraft.
Ich frage mich zb, wie es sich auswirkt, wenn man zb ein falsches Delikt letztlich annimmt und entsprechend anklagt. Ist dann eine möglichst fertige Anklage besser als am Ende zu viel Zeit im Rahmen des Gutachtens verwendet zu haben und ggf ein richtiges Ergebnis dort zu haben, aber es nicht mehr in der Anklageschrift fertig gebracht zu haben?
Bringt ein gutes B-Gutachten einem noch etwas auch wenn man vorher Fehler im Gutachten hat? Also klar bringt es einem irgendwie was :shy: ich meine vielmehr, wo liegt eurer Erfahrung nach der Schwerpunkt.
Mich würden wirklich eure persönlichen Erfahrungen mit den Bewerbungsmaßstäben und besonders fatale Fehlerquellen interessieren.
Ich schreibe in NRW.
Danke euch & einen sonnigen Tag
08.08.2020, 09:45
Habe in Hamburg geschrieben und vor Kurzem Einsicht genommen.
Bei meiner StA-Klausur war die Gewichtung folgendermaßen: 80% materiell-rechtlicher Teil, 20% praktischer Teil.
Falls died verallgemeinerbar ist, würde ich daraus ableiten, dass ein rundes Gutachten einige Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten bei der Anklageschrift aufwiegt.
Bei meiner StA-Klausur war die Gewichtung folgendermaßen: 80% materiell-rechtlicher Teil, 20% praktischer Teil.
Falls died verallgemeinerbar ist, würde ich daraus ableiten, dass ein rundes Gutachten einige Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten bei der Anklageschrift aufwiegt.
08.08.2020, 11:05
(08.08.2020, 09:45)Gast schrieb: Habe in Hamburg geschrieben und vor Kurzem Einsicht genommen.
Bei meiner StA-Klausrur war die Gewichtung folgendermaßen: 80% materiell-rechtlicher Teil, 20% praktischer Teil.
Falls died verallgemeinerbar ist, würde ich daraus ableiten, dass ein rundes Gutachten einige Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten bei der Anklageschrift aufwiegt.
War bei mir (NRW) ähnlich. Gutachten war schwach, Verfügung und Anklage aber komplett fehlerfrei und praxisgerecht.
4 Punkte
08.08.2020, 13:05
(08.08.2020, 11:05)Gast schrieb:(08.08.2020, 09:45)Gast schrieb: Habe in Hamburg geschrieben und vor Kurzem Einsicht genommen.
Bei meiner StA-Klausrur war die Gewichtung folgendermaßen: 80% materiell-rechtlicher Teil, 20% praktischer Teil.
Falls died verallgemeinerbar ist, würde ich daraus ableiten, dass ein rundes Gutachten einige Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten bei der Anklageschrift aufwiegt.
War bei mir (NRW) ähnlich. Gutachten war schwach, Verfügung und Anklage aber komplett fehlerfrei und praxisgerecht.
4 Punkte
Danke euch. Meinst du unter Gutachten auch das B-Gutachten?
09.08.2020, 17:01
(08.08.2020, 13:05)Gast schrieb:(08.08.2020, 11:05)Gast schrieb:(08.08.2020, 09:45)Gast schrieb: Habe in Hamburg geschrieben und vor Kurzem Einsicht genommen.
Bei meiner StA-Klausrur war die Gewichtung folgendermaßen: 80% materiell-rechtlicher Teil, 20% praktischer Teil.
Falls died verallgemeinerbar ist, würde ich daraus ableiten, dass ein rundes Gutachten einige Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten bei der Anklageschrift aufwiegt.
War bei mir (NRW) ähnlich. Gutachten war schwach, Verfügung und Anklage aber komplett fehlerfrei und praxisgerecht.
4 Punkte
Danke euch. Meinst du unter Gutachten auch das B-Gutachten?
Da war (wie übrigens gar nicht selten) gar nicht viel zu prüfen, es konnten also weder Punkte gesammelt noch welche verschenkt werden, da die Zuständigkeiten unproblematisch waren und weder ein Haftbefehl noch die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Betracht kamen.
09.08.2020, 17:27
Nene, ich vergeige regelmäßig die ach so besser bewerteten Behördenklausuren und liege in den StA selten unter zweistellig.
Die Themen und Probleme sind endlich und ich konnte bisher exzessiv von den Kommentaren profitieren.
Schreib dir auf, was alles im B-Gutachten kommen kann imd wie ne Anklage aussieht und geh das immer wieder durch, dann passt das schon.
Die Themen und Probleme sind endlich und ich konnte bisher exzessiv von den Kommentaren profitieren.
Schreib dir auf, was alles im B-Gutachten kommen kann imd wie ne Anklage aussieht und geh das immer wieder durch, dann passt das schon.
09.08.2020, 17:37
Es ist halt doch irgendwo inhaltlich recht begrenzt. Man braucht dazu keine tausende Klausuren geschrieben zu haben um die Sache in den Griff zu bekommen. Das matR wiederholst du einfach nochmal mit Uniunterlagen. Und anbrennen kann (wenn du die Formalitäten halbwegs kannst) weder im matR noch im prozR was; du hast ja Kommentare.
31.03.2021, 16:47
Hallo ,
Wie sind eure Erfahrungen mit der Bewertung der S 1 Klausur?
Bin Verbesserer und mache mir etwas Sorgen. Habe zwar zig Klausuren vor dem Examen geschrieben, aber hatte trotzdem im Januartermin häufig Zeitprobleme.
Die S2 klausur war leider n Reinfall . Deshalb hoffe ich, dass S 1 besser lief.
Denke, das materielle Gutachten ist ganz ok. Die Verfügung hab ich auch noch. Aber für die Anklageschrift hatte ich leider nur ein paar Minuten Zeit, so dass diese zwar nicht ganz fehlt aber doch lückenhaft ist
Hattet ihr ähnliche Probleme und wie wurde das benotet?
Vielen Dank für eure Antworten
Wie sind eure Erfahrungen mit der Bewertung der S 1 Klausur?
Bin Verbesserer und mache mir etwas Sorgen. Habe zwar zig Klausuren vor dem Examen geschrieben, aber hatte trotzdem im Januartermin häufig Zeitprobleme.
Die S2 klausur war leider n Reinfall . Deshalb hoffe ich, dass S 1 besser lief.
Denke, das materielle Gutachten ist ganz ok. Die Verfügung hab ich auch noch. Aber für die Anklageschrift hatte ich leider nur ein paar Minuten Zeit, so dass diese zwar nicht ganz fehlt aber doch lückenhaft ist
Hattet ihr ähnliche Probleme und wie wurde das benotet?
Vielen Dank für eure Antworten
31.03.2021, 16:52
(31.03.2021, 16:47)Gast schrieb: Hallo ,
Wie sind eure Erfahrungen mit der Bewertung der S 1 Klausur?
Bin Verbesserer und mache mir etwas Sorgen. Habe zwar zig Klausuren vor dem Examen geschrieben, aber hatte trotzdem im Januartermin häufig Zeitprobleme.
Die S2 klausur war leider n Reinfall . Deshalb hoffe ich, dass S 1 besser lief.
Denke, das materielle Gutachten ist ganz ok. Die Verfügung hab ich auch noch. Aber für die Anklageschrift hatte ich leider nur ein paar Minuten Zeit, so dass diese zwar nicht ganz fehlt aber doch lückenhaft ist
Hattet ihr ähnliche Probleme und wie wurde das benotet?
Vielen Dank für eure Antworten
Bei mir hat 2/3 der Anklage gefehlt (kompletter konkreter Anklagesatz + Nennung der Beweismittel). Hat für 8,5 Punkte gereicht
31.03.2021, 16:52
(31.03.2021, 16:47)Gast schrieb: Hallo ,
Wie sind eure Erfahrungen mit der Bewertung der S 1 Klausur?
Bin Verbesserer und mache mir etwas Sorgen. Habe zwar zig Klausuren vor dem Examen geschrieben, aber hatte trotzdem im Januartermin häufig Zeitprobleme.
Die S2 klausur war leider n Reinfall . Deshalb hoffe ich, dass S 1 besser lief.
Denke, das materielle Gutachten ist ganz ok. Die Verfügung hab ich auch noch. Aber für die Anklageschrift hatte ich leider nur ein paar Minuten Zeit, so dass diese zwar nicht ganz fehlt aber doch lückenhaft ist
Hattet ihr ähnliche Probleme und wie wurde das benotet?
Vielen Dank für eure Antworten
Ja, wurde gar nicht erwähnt sondern einfach nur abgehakt (obwohl im Konkreten nur nach oben verwiesen wurde und die Anklageschrift optisch wirklich ein Schlachtfeld war). Deswegen locker bleiben.