01.08.2020, 12:02
In Skripten/Lehrbüchern sind zahlreiche Ausführungen dazu, wie man im Rubrum den/die Prozessbevollmächtigten bezeichnet, wenn entweder ein bestimmter Anwalt oder eine Kanzlei bevollmächtigt wurde - soweit auch klar.
Aber: Wie ist es zu verstehen, wenn die Klageschrift von einem einzelnen Anwalt aus einer Rechtsanwaltskanzlei unterzeichnet ist und wie muss ich dann vorgehen?
Beispiel: Im Briefkopf steht "Rechtsanwälte Maier, Müller und Mustermann, Musterstraße X, 12345 Musterstadt." Der Schriftsatz ist unterschrieben von Rechtsanwalt Maier.
Kann ich dann davon ausgehen, dass nur RA Maier Prozessbevollmächtigter ist - oder die ganze Kanzlei? Und Falls es nur RA Maier ist, steht dann im Rubrum "Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Maier, Musterstraße X, 12345 Musterstadt" oder muss dort noch die Kanzlei ergänzt werden?
Aber: Wie ist es zu verstehen, wenn die Klageschrift von einem einzelnen Anwalt aus einer Rechtsanwaltskanzlei unterzeichnet ist und wie muss ich dann vorgehen?
Beispiel: Im Briefkopf steht "Rechtsanwälte Maier, Müller und Mustermann, Musterstraße X, 12345 Musterstadt." Der Schriftsatz ist unterschrieben von Rechtsanwalt Maier.
Kann ich dann davon ausgehen, dass nur RA Maier Prozessbevollmächtigter ist - oder die ganze Kanzlei? Und Falls es nur RA Maier ist, steht dann im Rubrum "Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Maier, Musterstraße X, 12345 Musterstadt" oder muss dort noch die Kanzlei ergänzt werden?
01.08.2020, 16:42
Wenn man es ganz genau machen will, muss man sich die Vollmacht zeigen lassen (viel Spaß dabei - im Zivilrecht absolut unüblich).
Normalerweise wird die Kanzlei beauftragt, d.h. die GbR, PartG, GmbH etc. Folglich sind regelmäßig auch alle Anwälte im Rubrum zu nennen oder abzukürzen (Müller & Coll.).
Es wäre ja auch möglich, dass eine Gesellschaft unter einem Kunstnamen auftritt (Bruta-Law Rechtsanwälte).
Also: alle nennen.
Im Strafrecht ist das übrigens anders, da wird der Einzelverteidiger beauftragt.
Normalerweise wird die Kanzlei beauftragt, d.h. die GbR, PartG, GmbH etc. Folglich sind regelmäßig auch alle Anwälte im Rubrum zu nennen oder abzukürzen (Müller & Coll.).
Es wäre ja auch möglich, dass eine Gesellschaft unter einem Kunstnamen auftritt (Bruta-Law Rechtsanwälte).
Also: alle nennen.
Im Strafrecht ist das übrigens anders, da wird der Einzelverteidiger beauftragt.
02.08.2020, 08:55
(01.08.2020, 16:42)RechtsanwaltII schrieb: Wenn man es ganz genau machen will, muss man sich die Vollmacht zeigen lassen (viel Spaß dabei - im Zivilrecht absolut unüblich).
Normalerweise wird die Kanzlei beauftragt, d.h. die GbR, PartG, GmbH etc. Folglich sind regelmäßig auch alle Anwälte im Rubrum zu nennen oder abzukürzen (Müller & Coll.).
Es wäre ja auch möglich, dass eine Gesellschaft unter einem Kunstnamen auftritt (Bruta-Law Rechtsanwälte).
Also: alle nennen.
Im Strafrecht ist das übrigens anders, da wird der Einzelverteidiger beauftragt.
Danke! Angenommen, es Rechtsanwalt Maier schreibt die Klageerwiderung mit Briefkopf der "Bruta-Law Rechtsanwälte, Musteradresse", dann übernehme ich einfach diesen Briefkopf für den Prozessbevollmächtigten im Rubrum, oder?
02.08.2020, 14:01
Ja!