30.07.2020, 23:38
(30.07.2020, 22:16)Gast schrieb: Bewirb dich beim Auswärtigen Amt (heute läuft glaube ich die Frist ab). Keine Notengrenze und Verbeamtung...Was soll denn der Hinweis immer? Die mögen keine Notengrenze haben. Dass aber die Auswahltests nur von extrem wenigen bestanden werden, die zudem deutlich bessere Noten haben, ist doch bekannt. Da ist die Chance dann statt 0,0% 1,9%. Da lohnt sich der Aufwand nicht.
Dann vielleicht eher Bundeswehr oder Verfassungsschutz. Da kommt man -glaube ich - auch ohne Befriedigend rein. Die nehmen nach dem
AC zwar auch fast keinen, prozentual dürften die Chance aber besser als beim AA sein.
Insgesamt ist es abseits der Justiz meist verhältnismäßig schwer, eine Stelle im ÖD zu bekommen bzw. oft mit sehr aufwendigen AC verbunden. Schon Leute mit befriedigend (oder besser) kommen oft nicht weiter und für ausreichend im 2. ist grds. kaum eine Stelle offen.
31.07.2020, 00:03
Mit dem Argument braucht man sich ja nirgendwo im höheren Dienst bewerben, überall sind ACs, wonach sie fast keine nehmen, obwohl zb nur 13 P. gefordert (zb Bamf). Die Leute, die sich beim AA bewerben haben sich auch einfach nur ein halbes bis ein Jahr auf das AC vorbereitet. Ohne Fleiß kein Preis. Mit intellektueller Überlegenheit hat das nix zu tun. Fehlende Intelligenz kann man in dem Fall mit Fleiß ausgleichen.
31.07.2020, 00:09
Ich glaube bei so kleinen Kreisverwaltungen, an abgelegenen Orten und beim Arbeitsamt kann man trotzdem mit solchen Noten in den hD kommen. Ich habe auch schon von Leuten mit 2 x a gelesen, die E13 waren.
Das geht aber leichter mit Arbeitserfahrung. Vllt erstmal im gehobenen Dienst anfangen.
Ich würde mit den Noten in ein Unternehmen gehen und 60 k einstreichen anstatt mich an aussichtslosen ACs des ÖD aufzureiben. Du kriegst viel leichter was anderes.
Das geht aber leichter mit Arbeitserfahrung. Vllt erstmal im gehobenen Dienst anfangen.
Ich würde mit den Noten in ein Unternehmen gehen und 60 k einstreichen anstatt mich an aussichtslosen ACs des ÖD aufzureiben. Du kriegst viel leichter was anderes.
31.07.2020, 06:27
Gibt es keinen Notenverbesserungsversuch mehr? Wenn noch möglich, würde ich da eher die Energie reinstecken.
31.07.2020, 07:20
(30.07.2020, 22:56)Gast schrieb: Ich wäre gern Vollzugsjurist geworden. Hatte halt die Hoffnung - da arbeiten im Gefängnis jetzt nicht gerade das höchste Prestige hat und auch sicher nicht für jeden etwas ist - hier vllt auch mit meiner schlechten Examensnote gute Chancen zu haben.
Die Voraussetzungen dafür den Job gut machen zu können bringe ich mE mit:
- Bin ein deutlich besserer Jurist als die Klausurergebnisse auf den ersten Blick vermuten lassen
- Hab eine extrem schnelle Auffassungsgabe und kann mich super schnell in unbekannte Rechtsgebiete einarbeiten
- Alle Ref Stationen bis auf eine mit "gut" bewertet, die andere mit vb
Was Du zu Deinen Fähigkeiten und den Stationsleistungen schreibst, klingt, als solltest Du dringend in den Verbesserungsversuch gehen.
Es gibt -auch in großen Bundesländern wie NRW- regelmäßig nur sehr wenige Stellen für Vollzugsjurist*innen. Daher ist das Verhältnis von Bewerber*innen zu Stellen meist günstiger für den Dienstherr.
Da sich im Vollzug auch häufig "Überzeugungstäter*innen" tummeln, sind Dein Schwerpunkt und Deine Stationsauswahl zwar sehr gut - aber kein absolutes Alleinstellungsmerkmal.
31.07.2020, 08:31
Ich würde mich nicht entmutigen lassen und mich trotzdem bewerben. Die Notenanforderungen sind nicht starr auch wenn es so da steht. Vielleicht kannst du ja noch ein motivationsschreiben beifügen. Das dürfte helfen.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
31.07.2020, 08:41
(31.07.2020, 08:31)Gast123 schrieb: Ich würde mich nicht entmutigen lassen und mich trotzdem bewerben. Die Notenanforderungen sind nicht starr auch wenn es so da steht. Vielleicht kannst du ja noch ein motivationsschreiben beifügen. Das dürfte helfen.
Man sollte doch, selbst wenn noch kein Volljurist, wissen, was die Formulierungen im ÖD bedeuten. Wenn da nicht etwas von "kann" oder "soll" steht, dann ist das absolut unumstößlich, da hilft auch kein Motivationsschreiben. Und wenn Du im 1. Examen ein gut und in allen Stationen ein "sehr gut" hast, bist Du draußen, wenn im 2. Examen zwingend mind. ein befriedigend verlangt wird, aber nur ein ausreichend vorliegt. So viel Ahnung vom Verwaltungsrecht sollte da sein. Dass ist nicht wie in der freien Wirtschaft, wo man sich sogar manchmal Chancen ausrechnen kann, wenn man 2xbefriedigend hat und mind. 2xVB verlangt wrd.
31.07.2020, 08:54
Wen interessieren die Stationsnoten?^^
31.07.2020, 10:25
31.07.2020, 10:56
(31.07.2020, 10:25)Gast schrieb:(31.07.2020, 08:54)Gast schrieb: Wen interessieren die Stationsnoten?^^Im öffentlichen Dienst so einige, ist meistens neben den Examenszeugnissen das einzige, was explizit angefordert wird.
Ich kann das bestätigen. Für meinen damaligen Einstellungsdurchgang hatte ich eher durchschnittliche Examensnoten aber einen Stationsnotenschnitt eines gehobenen "gut". Mir wurde deutlich gemacht, dass die Stationsnoten neugierig auf mich gemacht haben