29.06.2020, 12:16
(29.06.2020, 10:16)Gast Gast schrieb:(29.06.2020, 08:42)Gast schrieb: Beantragt waren wohl 9% über dem jew. BZS? Dann legt man das als 9 PP aus (BGH).
Je nach Antrag, wenn bloß "-punkte" bei "über dem jeweiligen BZS" vergessen wurde, dann bin ich bei Dir. Wenn bloß 9% beantragt wurde (sowas passiert Anwälten erstaunlich oft), dann s.o.
Exaakt
24.07.2020, 22:49
Hinzu kommt, dass nach Ansicht des Bundesfinanzhofes die Verzugs- und Prozesszinsen (einkommens-)steuerpflichtig sind. Dies schmälert sicher ebenfalls das Netto.