27.07.2020, 13:18
(27.07.2020, 13:05)Jutta schrieb:(27.07.2020, 13:00)Gast schrieb: Benachteiligung gibt es höchstens, wenn man Kopftuch trägt.
Ist das nicht Grund genug?! Jeder sollte ja wohl selbst entscheiden dürfen, was er auf dem Kopf trägt...
Ich gebe dir zu 100% recht. Aber - wir leben leider nicht in einer idealen Welt.
Wäre ich Muslima würde ich am Tag meiner mündlichen Prüfung den lieben Gott einfach mal den lieben Gott sein lassen und das Ding ohne rocken. Dafür wird man schon nicht in der Hölle schmoren. :)
27.07.2020, 13:31
(27.07.2020, 13:05)Jutta schrieb:(27.07.2020, 13:00)Gast schrieb: Benachteiligung gibt es höchstens, wenn man Kopftuch trägt.
Ist das nicht Grund genug?! Jeder sollte ja wohl selbst entscheiden dürfen, was er auf dem Kopf trägt...
Gibt doch für fehlenden Anzug auch manchmal Abzug. Ist natürlich nichts religiöses, aber wenn man da nicht entscheiden darf, was man anzieht, kann man auch gut argumentieren, warum man kein Kopftuch tragen darf. Bzw. in beiden Fällen eben Punktabzug bekommt.
27.07.2020, 14:26
Wie war das noch mit der Herkunftsdiskriminierung? Ein Ossi kann nicht wegen seiner Herkunft diskriminiert werden.
Ich habe auch eher so die Erfahrung gemacht, dass wenn überhaupt Männer aus anderen Ländern eher ausgeschlossen werden als Frauen.
Beispiel: Schwester von meinem Freund mit Migrationshintergrund arbeitet seit Jahrzehnten in einer Behörde, er selber ist seit Jahren arbeitslos.
Ich habe auch eher so die Erfahrung gemacht, dass wenn überhaupt Männer aus anderen Ländern eher ausgeschlossen werden als Frauen.
Beispiel: Schwester von meinem Freund mit Migrationshintergrund arbeitet seit Jahrzehnten in einer Behörde, er selber ist seit Jahren arbeitslos.
27.07.2020, 14:32
Also ich bitte euch. Es gibt mittlerweile zahlreiche Referendarinnen mit Kopftuch. Das Kopftuch am Tag der mündlichen Prüfung am besten abzusetzen, kann kein gut gemeinter Rat sein. Ersten haben die Prüfer die am Anfang des Referendariats eingereichten Bilder auf dem Lebenslauf vor sich liegen. Zweitens: Das Kopftuch ist kein Spielzeug, welches man in kniffligen Situationen kurz mal auf die Seite legt. Warum sollte eine Referendarin auf ihre Prinzipien, hier auf ihr gutes Recht auf Religionsfreiheit bei der mündlichen Prüfung verzichten müssen?
27.07.2020, 14:33
(27.07.2020, 14:32)Gast schrieb: Also ich bitte euch. Es gibt mittlerweile zahlreiche Referendarinnen mit Kopftuch. Das Kopftuch am Tag der mündlichen Prüfung am besten abzusetzen, kann kein gut gemeinter Rat sein. Ersten haben die Prüfer die am Anfang des Referendariats eingereichten Bilder auf dem Lebenslauf vor sich liegen. Zweitens: Das Kopftuch ist kein Spielzeug, welches man in kniffligen Situationen kurz mal auf die Seite legt. Warum sollte eine Referendarin auf ihre Prinzipien, hier auf ihr gutes Recht auf Religionsfreiheit bei der mündlichen Prüfung verzichten müssen?
Word.
27.07.2020, 14:34
(27.07.2020, 14:26)Gast schrieb: Wie war das noch mit der Herkunftsdiskriminierung? Ein Ossi kann nicht wegen seiner Herkunft diskriminiert werden.
Ich habe auch eher so die Erfahrung gemacht, dass wenn überhaupt Männer aus anderen Ländern eher ausgeschlossen werden als Frauen.
Beispiel: Schwester von meinem Freund mit Migrationshintergrund arbeitet seit Jahrzehnten in einer Behörde, er selber ist seit Jahren arbeitslos.
Weil das auch auf gar keinen Fall mit deren unterschiedlicher Ausbildung oder unterschiedlich professionellem Auftreten zusammenhängen könnte.. was soll denn diese Aussage nun komplett ohne Hand und Fuß :D
27.07.2020, 14:45
(27.07.2020, 14:33)GastHE schrieb:(27.07.2020, 14:32)Gast schrieb: Also ich bitte euch. Es gibt mittlerweile zahlreiche Referendarinnen mit Kopftuch. Das Kopftuch am Tag der mündlichen Prüfung am besten abzusetzen, kann kein gut gemeinter Rat sein. Ersten haben die Prüfer die am Anfang des Referendariats eingereichten Bilder auf dem Lebenslauf vor sich liegen. Zweitens: Das Kopftuch ist kein Spielzeug, welches man in kniffligen Situationen kurz mal auf die Seite legt. Warum sollte eine Referendarin auf ihre Prinzipien, hier auf ihr gutes Recht auf Religionsfreiheit bei der mündlichen Prüfung verzichten müssen?
Word.
Dito.
27.07.2020, 15:41
(27.07.2020, 14:32)Gast schrieb: Also ich bitte euch. Es gibt mittlerweile zahlreiche Referendarinnen mit Kopftuch. Das Kopftuch am Tag der mündlichen Prüfung am besten abzusetzen, kann kein gut gemeinter Rat sein. Ersten haben die Prüfer die am Anfang des Referendariats eingereichten Bilder auf dem Lebenslauf vor sich liegen. Zweitens: Das Kopftuch ist kein Spielzeug, welches man in kniffligen Situationen kurz mal auf die Seite legt. Warum sollte eine Referendarin auf ihre Prinzipien, hier auf ihr gutes Recht auf Religionsfreiheit bei der mündlichen Prüfung verzichten müssen?
Weil sie dann eine bessere Note bekommt. Dass das Kopftuch die Note nicht beeinflussen darf, bezweifelt doch gar keiner. Da die Möglichkeit dennoch besteht, ist der Rat eben es abzusetzen, wenn man nicht das Risiko einer ungerechtfertigt schlechteren Note eingehen will. Wenn einem das egal ist, lässt man es halt auf, sagt doch keiner, man muss es absetzen.
27.07.2020, 15:54
(27.07.2020, 15:41)Gast schrieb:(27.07.2020, 14:32)Gast schrieb: Also ich bitte euch. Es gibt mittlerweile zahlreiche Referendarinnen mit Kopftuch. Das Kopftuch am Tag der mündlichen Prüfung am besten abzusetzen, kann kein gut gemeinter Rat sein. Ersten haben die Prüfer die am Anfang des Referendariats eingereichten Bilder auf dem Lebenslauf vor sich liegen. Zweitens: Das Kopftuch ist kein Spielzeug, welches man in kniffligen Situationen kurz mal auf die Seite legt. Warum sollte eine Referendarin auf ihre Prinzipien, hier auf ihr gutes Recht auf Religionsfreiheit bei der mündlichen Prüfung verzichten müssen?
Weil sie dann eine bessere Note bekommt. Dass das Kopftuch die Note nicht beeinflussen darf, bezweifelt doch gar keiner. Da die Möglichkeit dennoch besteht, ist der Rat eben es abzusetzen, wenn man nicht das Risiko einer ungerechtfertigt schlechteren Note eingehen will. Wenn einem das egal ist, lässt man es halt auf, sagt doch keiner, man muss es absetzen.
Hilft einem aber nicht, wenn der eigene Glauben einem das Abnehmen untersagt. Das wird immer einfach unter den Tisch gekehrt von wegen "ist ja nur ein Kleidungsstück". Ist es aber eben nicht. Und dabei kann es dahinstehen aus welchen Gründen das im Islam nun nur für die Frau vorgeschrieben ist und und und. Es gibt genügend die es aus voller Überzeugung tragen und denen sollte man das nicht einfach absprechen!
Wenn es einem egal ist, dann kann man es natürlich einfach absetzen, um ein solches Problem von vornherein zu umgehen. Dass es überhaupt ein Problem ist, ist ja eher etwas das sich gesellschaftlich ändern muss. Fängt ja schon damit an, dass es meinem Empfinden nach (werde da gerne belehrt) kaum Prüfer mit (zumindest offensichtlich erkennbarem) Migrationshintergrund gibt.
27.07.2020, 16:03
(27.07.2020, 15:41)Gast schrieb:(27.07.2020, 14:32)Gast schrieb: Also ich bitte euch. Es gibt mittlerweile zahlreiche Referendarinnen mit Kopftuch. Das Kopftuch am Tag der mündlichen Prüfung am besten abzusetzen, kann kein gut gemeinter Rat sein. Ersten haben die Prüfer die am Anfang des Referendariats eingereichten Bilder auf dem Lebenslauf vor sich liegen. Zweitens: Das Kopftuch ist kein Spielzeug, welches man in kniffligen Situationen kurz mal auf die Seite legt. Warum sollte eine Referendarin auf ihre Prinzipien, hier auf ihr gutes Recht auf Religionsfreiheit bei der mündlichen Prüfung verzichten müssen?
Weil sie dann eine bessere Note bekommt. Dass das Kopftuch die Note nicht beeinflussen darf, bezweifelt doch gar keiner. Da die Möglichkeit dennoch besteht, ist der Rat eben es abzusetzen, wenn man nicht das Risiko einer ungerechtfertigt schlechteren Note eingehen will. Wenn einem das egal ist, lässt man es halt auf, sagt doch keiner, man muss es absetzen.
Bei so einer Denkstruktur werden wir es nie schaffen, die Probleme zu lösen. Wenn es alle Referendarinnen so machen würden, wie du es vorschlägst, würde man dauerhaft ein Verständnis entwickeln, das andere Anschauungen auszublenden versucht.
Ziel sollte es vielmehr sein, den Prüfern klarzumachen, dass ein Migrationshintergrund oder auch die Ausübung der Religionsfreiheit, die im Falle des Tragens eines Kopftuches nunmal offensichtlich erfolgt, kein Grund sein darf, an den Noten zu spielen. Das verstecken des Kopftuches kann und darf nicht die Lösung sein.