25.07.2020, 09:43
In vielen Ausschreibungen steht, dass "ggf." die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt wird.
Bei mir (w) war sie es bisher immer auch.
Ist sie nur bei den Verfahren mit weiblichen Bewerbern dabei?
Um eine hinreichende Beurteilungsgrundlage zu haben, müsste sie doch bei allen dabei sein...
Weiß jemand, wie das gehandhabt wird?
Kann man auf eine Beteiligung bestehen oder verzichten?
Bei mir (w) war sie es bisher immer auch.
Ist sie nur bei den Verfahren mit weiblichen Bewerbern dabei?
Um eine hinreichende Beurteilungsgrundlage zu haben, müsste sie doch bei allen dabei sein...
Weiß jemand, wie das gehandhabt wird?
Kann man auf eine Beteiligung bestehen oder verzichten?
25.07.2020, 09:56
Bei mir (m) war sie auch dabei. Wüsste nicht, warum sie nur bei Frauen dabei sein sollte. Dass man darauf verzichten kann, glaube ich nicht. Aber warum auch?
25.07.2020, 19:59
Mir waren die meisten eher unsympathisch!
25.07.2020, 21:44
Für NRW gilt § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LGG, wonach zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten insbesondere die Mitwirkung an Vorstellungsgesprächen zählt. Nun bedeutet "Mitwirkung" nicht zwingend Teilnahme, aber regelmäßig - gerade dort, wo Frauen unterrepräsentiert sind - wird die Gleichstellungsbeauftragte wohl regelmäßig an den Gesprächen teilnehmen (so auch bei mir (m))