31.07.2020, 11:00
Als ich meine Station in der JVA gemacht habe hieß es, es habe gerade jemand angefangen, der früher nicht genommen wurde wegen der Note, nunmehr aber relevante Berufserfahrung gesammelt hatte und genommen wurde. Einzelheiten kenne ich aber nicht. Ich hatte mich damals auch gefragt, ob es Ausnahmen von der Notenregel gibt, denn ich glaube im AC/Gespräch wird ja keiner mehr wegen der Note ausgesiebt...
31.07.2020, 11:01
(31.07.2020, 10:56)Auch Bln schrieb:(31.07.2020, 10:25)Gast schrieb:(31.07.2020, 08:54)Gast schrieb: Wen interessieren die Stationsnoten?^^Im öffentlichen Dienst so einige, ist meistens neben den Examenszeugnissen das einzige, was explizit angefordert wird.
Ich kann das bestätigen. Für meinen damaligen Einstellungsdurchgang hatte ich eher durchschnittliche Examensnoten aber einen Stationsnotenschnitt eines gehobenen "gut". Mir wurde deutlich gemacht, dass die Stationsnoten neugierig auf mich gemacht haben
Hattest du dein Referendariat auch in Berlin gemacht?
Wie hast du den Schnitt von 14-15 Punkten geschafft?
Mein Umfeld (z.T. wirklich gute Leute) muss sich in den staatlichen Teilen mit 11-12 zufrieden geben. 9 ist wohl die Regel, die die meisten bekommen, wenn sie weder besonders ins Gute oder Schlechte herausragen.
31.07.2020, 11:15
Aufgrund dieser unterschiedlichen Handhabung besitzen die Stationsnoten ja auch nur einschränkte Aussagekraft
31.07.2020, 12:18
31.07.2020, 12:20
(31.07.2020, 11:15)Gast schrieb: Aufgrund dieser unterschiedlichen Handhabung besitzen die Stationsnoten ja auch nur einschränkte Aussagekraft
Das ist auch zu begrüßen, aber im Durchschnitt gut bedeutet gerade, dass AuchBln nicht lediglich 1-2, sondern alles besonders wohlwollende Ausbilder gehabt hatte oder tatsächlich herausragend gut war oder es auf andere Weise geschafft hat.
Bist du w oder m?
31.07.2020, 12:32
(31.07.2020, 11:01)Gast schrieb:(31.07.2020, 10:56)Auch Bln schrieb:(31.07.2020, 10:25)Gast schrieb:(31.07.2020, 08:54)Gast schrieb: Wen interessieren die Stationsnoten?^^Im öffentlichen Dienst so einige, ist meistens neben den Examenszeugnissen das einzige, was explizit angefordert wird.
Ich kann das bestätigen. Für meinen damaligen Einstellungsdurchgang hatte ich eher durchschnittliche Examensnoten aber einen Stationsnotenschnitt eines gehobenen "gut". Mir wurde deutlich gemacht, dass die Stationsnoten neugierig auf mich gemacht haben
Hattest du dein Referendariat auch in Berlin gemacht?
Wie hast du den Schnitt von 14-15 Punkten geschafft?
Mein Umfeld (z.T. wirklich gute Leute) muss sich in den staatlichen Teilen mit 11-12 zufrieden geben. 9 ist wohl die Regel, die die meisten bekommen, wenn sie weder besonders ins Gute oder Schlechte herausragen.
Hängt m.E. auch sehr von den Ausbildern ab. Bei den ersten beiden Stationen hatte auch „nur“ 10 Punkte ohne Empfehlung. Gerade zu Beginn wurde da sehr auf Formalia rumgeritten, die einem zu diesem Stadium weder bewusst waren noch vernünftig vernünftig erklärt wurden. Auch gab es die Rückmeldungen zu Arbeiten oft sehr sehr spät (Bei der StA erst ganz am Ende der Station), sodass man gar nicht die Möglichkeit hatte, aus Fehlern aktiv zu lernen und sie bei der nächsten Arbeit nicht zu machen.
31.07.2020, 13:47
Bei mir genau gleich. Andere waren 3x da und haben 15 Punkte, Noten sind einfach von einer Tendenz (8 Punkte vs 15 Punkte) abgesehen nichtssagend. Die Formulierungen sind wichtiger, aber mangels Einheitlichkeit auch nur begrenzt tauglich. Viele haben ein Standardzeugnis, viele Richter wohl auch einfach keine Lust sich damit mal zu beschäftigen.
Beim Staat hält man die Wichtigkeit gerne hoch, ein Argument zur Einstellung, wenn man sonst nicht so besonders war, mögen sie also sein. Letztlich wird es wie mit einer 1,0 im Abi sein - nice to have, man hat im Gespräch was zu reden, mehr aber auch nicht.
Beim Staat hält man die Wichtigkeit gerne hoch, ein Argument zur Einstellung, wenn man sonst nicht so besonders war, mögen sie also sein. Letztlich wird es wie mit einer 1,0 im Abi sein - nice to have, man hat im Gespräch was zu reden, mehr aber auch nicht.
31.07.2020, 14:01
(31.07.2020, 13:47)Gast schrieb: Bei mir genau gleich. Andere waren 3x da und haben 15 Punkte, Noten sind einfach von einer Tendenz (8 Punkte vs 15 Punkte) abgesehen nichtssagend. Die Formulierungen sind wichtiger, aber mangels Einheitlichkeit auch nur begrenzt tauglich. Viele haben ein Standardzeugnis, viele Richter wohl auch einfach keine Lust sich damit mal zu beschäftigen.
Beim Staat hält man die Wichtigkeit gerne hoch, ein Argument zur Einstellung, wenn man sonst nicht so besonders war, mögen sie also sein. Letztlich wird es wie mit einer 1,0 im Abi sein - nice to have, man hat im Gespräch was zu reden, mehr aber auch nicht.
Ich stimme zu, dass noch wichtiger als die Note die Station und insbesondere die konkrete Formulierung ist.
Wenn ein/e erfahrene/r und anerkannte/r Ausbilderin reinschreibt, dass der/die Referendar*in nicht nur über "hervorragende Kenntnisse des materiellen und prozessualen Rechts" verfügt, sondern daher auch "ausgezeichnete Entwürfe" gefertigt hat, "die (nahezu) ohne Änderung" übernommen werden konnten und so "zur spürbaren Entlastung" des Dezernats beigetragen hat, ist das eine besondere Auszeichnung und entsprechend selten.
Dadurch dass sich die meisten Zeugnisse im gauß'schen Normalbereich bewegen, sind solche Zeugnisse selten.
Zum Glück ebenso selten, wie "es gelang dem Referendar nur zögerlich, seine Rechtskenntnisse auszubauen".
Und ja, all diese Formulierungen habe ich so schon in Zeugnisse geschrieben oder in selbigen gelesen.
31.07.2020, 18:28
Bei mit steht im Zeugnis der 1. Station der AG neben 10 Punkten drin, dass ich als für das Richteramt geeignet angesehen werde. Hingegen gab mir der Richter in der Ausbildung 8, wobei dies bei ihm eine nach seinen Worten "gute Note" sei (alte Schule). Andere verfassten nur 3 Urteile und bekamen mehr, vorallem von jüngeren Richter*innen.
Die Formulierung im AG Zeugnis hat übrigend nur ein anderer Referendar auch bekommen - scheint also was besonderes zu sein.
Anders bei der StA: Dort bekam ich in der AG 10 Punkte und einen zunächst standartmäßig anmutenden Text. Hingegen erfuhr ich dann von meinen Kollegen, das viele auch negative Sätze erhalten haben. Die praktische Ausbilderin vergab 9 Punkte und meinte, dass ein Zusatz für die Berufseignung als StA bereits durch die 9 ausgesagt werden. Bei ihr bekam ich dafür aber gute (oder normale, ich weiß es grad nicht mehr) Kenntnisse des Prozessrechts und überdurchschnittliche Kenntnisse des materiellen Rechts bescheinigt.
Man kann sich folglich weder auf den Text, noch auf die Noten getrennt verlassen, doch geben alle Zeugnisse zusammen sicherlich eine gewisse Tendenz.
All das bringt aber nichts, sofern ich nicht die mindestnote im 2. Erreiche, bei den Ländern, die nur im 2. eine Untergrenze setzen. Das sind meist 8 Punkte und 1x habe ich gelesen, dass auch 7 akzeptiert werden, falls man noch Extraqualifikstionen hat, wie einen anderen Bachelor oder Anwaltserfahrung.
Viele Länder sagen aber, dass die Mindestnote durch nichts ausgeglichen werden kann, nichtmal ne Diss.
Bin eh gespannt wie die Einstellungsquoten sind nöchstes Jahr... sowohl der Staat wird wohl sparen müssen und bei einbrechender Wirtschaft wird der Staat als sicherer Hafen betrachtet. Wird wohl schwer werden.
Die Formulierung im AG Zeugnis hat übrigend nur ein anderer Referendar auch bekommen - scheint also was besonderes zu sein.
Anders bei der StA: Dort bekam ich in der AG 10 Punkte und einen zunächst standartmäßig anmutenden Text. Hingegen erfuhr ich dann von meinen Kollegen, das viele auch negative Sätze erhalten haben. Die praktische Ausbilderin vergab 9 Punkte und meinte, dass ein Zusatz für die Berufseignung als StA bereits durch die 9 ausgesagt werden. Bei ihr bekam ich dafür aber gute (oder normale, ich weiß es grad nicht mehr) Kenntnisse des Prozessrechts und überdurchschnittliche Kenntnisse des materiellen Rechts bescheinigt.
Man kann sich folglich weder auf den Text, noch auf die Noten getrennt verlassen, doch geben alle Zeugnisse zusammen sicherlich eine gewisse Tendenz.
All das bringt aber nichts, sofern ich nicht die mindestnote im 2. Erreiche, bei den Ländern, die nur im 2. eine Untergrenze setzen. Das sind meist 8 Punkte und 1x habe ich gelesen, dass auch 7 akzeptiert werden, falls man noch Extraqualifikstionen hat, wie einen anderen Bachelor oder Anwaltserfahrung.
Viele Länder sagen aber, dass die Mindestnote durch nichts ausgeglichen werden kann, nichtmal ne Diss.
Bin eh gespannt wie die Einstellungsquoten sind nöchstes Jahr... sowohl der Staat wird wohl sparen müssen und bei einbrechender Wirtschaft wird der Staat als sicherer Hafen betrachtet. Wird wohl schwer werden.