24.07.2020, 16:48
in der Theorie kann er/sie das vllt. Der Thread beweist, dass die Realität anders aussieht
24.07.2020, 17:59
Bewirb dich im gehobenen Dienst als Sachbearbeiter oder in einer anderen Stadt und melde den Arbeitgeber der Anwaltskammer wegen versuchter Ausbeutung eines 2 x a Volljuristen.
Sogar in einem WP Unternehmen bekommt man mehr "Praktikums"gehalt.
Das ist ein Versuch der Umgehung des Mindestlohns und unseriös. Sogar als Inkassoanwalt kriegst du mind. 40 k ohne "Praktikum".
Sogar in einem WP Unternehmen bekommt man mehr "Praktikums"gehalt.
Das ist ein Versuch der Umgehung des Mindestlohns und unseriös. Sogar als Inkassoanwalt kriegst du mind. 40 k ohne "Praktikum".
24.07.2020, 18:45
Eine Meldung an die RAK ;)
24.07.2020, 21:30
Die Unterschreitung des Mindestlohnes ist
- grds. strafbar nach § 266a StGB („Anspruchsprinzip“; es wird aber weniger als der gesetzliche Anspruch verbeitragt)
- eine Ordnungswidrigkeit nach dem MiLoG
24.07.2020, 22:33
Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden
24.07.2020, 22:48
Wo kein Kläger, da kein Richter...
24.07.2020, 22:50
(24.07.2020, 22:33)Gast schrieb: Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden
Dem Volljuristen, der das annimmt, würde ich § 242 BGB entgegenhalten, wenn er eine Nachzahlung begehrt.
24.07.2020, 23:22
(24.07.2020, 22:50)Gast schrieb:(24.07.2020, 22:33)Gast schrieb: Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden
Dem Volljuristen, der das annimmt, würde ich § 242 BGB entgegenhalten, wenn er eine Nachzahlung begehrt.
:D Treu und Glauben ... das bezweifle ich dass das durchgreifen würde, bei Gesetzesverstoß
25.07.2020, 08:24
(24.07.2020, 23:22)Gast schrieb:(24.07.2020, 22:50)Gast schrieb:(24.07.2020, 22:33)Gast schrieb: Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden
Dem Volljuristen, der das annimmt, würde ich § 242 BGB entgegenhalten, wenn er eine Nachzahlung begehrt.
:D Treu und Glauben ... das bezweifle ich dass das durchgreifen würde, bei Gesetzesverstoß
Wäre nicht das erste Mal:-)
25.07.2020, 09:19
(25.07.2020, 08:24)Gast schrieb:(24.07.2020, 23:22)Gast schrieb:(24.07.2020, 22:50)Gast schrieb:(24.07.2020, 22:33)Gast schrieb: Nimm diesen Job bitte unbedingt an, dokumentiere suaber deine tatsächlichen Stunden und würge der Kanzlei alles rein, was es so gibt: Nachzahlung sittenkonformes Gehalt, zumindest Nachzahlung Mindestlohn, Meldung an alle möglichen Behörden
Dem Volljuristen, der das annimmt, würde ich § 242 BGB entgegenhalten, wenn er eine Nachzahlung begehrt.
:D Treu und Glauben ... das bezweifle ich dass das durchgreifen würde, bei Gesetzesverstoß
Wäre nicht das erste Mal:-)
Gab's da nicht was bzgl. Schwarzarbeit mit 817 BGB? Hab jetzt aber nicht durchdacht wozu das führen würde