15.07.2020, 21:21
Deshalb fassen wir in unseren Listen ja auch die Urteile zusammen, lieber verzweifelter Jurist.
Aber es ist schon komisch: Auch in diesem Durchgang kommen wieder mal mehrere Urteile aus unseren Rechtsprechungslisten und Klausurtipps aus den Powerpoints in den Klausuren vor und man wird trotzdem noch für die Listen kritisiert. Ich weiß doch auch, dass die Listen lang sind, aber es kommen eben auch viele Urteile in den Klausuren dran. Jeden Monat! Es ist doch naiv zu glauben, dass man mit einer Rechtsprechungsübersicht mit nur 15 Urteilen professionell versorgt ist. Unsere Listen sind ja eine Zusammenfassung der Urteile der letzten Jahre, also ist es völlig normal, dass dort nicht nur 20 Urteile draufstehen. Wenn man sich klarmacht, dass man in den Repetitorien zum ersten Examen hunderte von Seiten handouts bekommen hat, dann ist die Masse an handouts, die man in den Kaiser-Webinaren bekommt doch recht komprimiert. Letztlich handelt es sich immer nur um ein paar Seiten zu den Urteilen, so dass ich schon glaube, dass es zumutbar ist, dass man das in vertretbaren Zeitraum durchlesen kann. Ich bekomme ja in jedem Durchgang immer wieder das Feedback viele Kaiser-Teilnehmer, dass sie die Urteile aus unseren Listen der Kurse wiedererkannt haben. Ich weiß dass es viel ist! So ist aber auch Jura, es es viel!! Ich kann das ja auch verstehen. Es ist letztlich nur menschlich und eine verständliche Wunschvorstellung, dass man aus einem Webinar mit einer Liste von 10 Urteilen rausgeht, die man sich dann in einer 1/4 Stunde durchlesen kann. Und dann wünscht man sich natürlich, dass auch noch Urteile von diesen zehn Stück dran kommen. Aber so ist die Realität leider nicht. Unsere Listen betreffen ja eine Vielzahl von Klausuren und Aktenvorträgen in einem großen Zeitraum und fassen einen großen Zeitraum von Urteilen beziehungsweise Zeitschriften zusammen; es ist völlig normal dass das halt dann nicht nur 20 Stück oder so sind. Die Listen fassen ja mehrere Jahre an Rechtsprechung zusammen!
Ich bin jedenfalls froh, dass du anscheinend die Sachen wiedererkannt hast. Das es letztendlich viel Arbeit ist, sich professionell vorzubereiten, ist nun mal so. Du hast es geschafft, sei stolz auf dich, lieber verzweifelte Jurist! Blick nach vorn!
Aber es ist schon komisch: Auch in diesem Durchgang kommen wieder mal mehrere Urteile aus unseren Rechtsprechungslisten und Klausurtipps aus den Powerpoints in den Klausuren vor und man wird trotzdem noch für die Listen kritisiert. Ich weiß doch auch, dass die Listen lang sind, aber es kommen eben auch viele Urteile in den Klausuren dran. Jeden Monat! Es ist doch naiv zu glauben, dass man mit einer Rechtsprechungsübersicht mit nur 15 Urteilen professionell versorgt ist. Unsere Listen sind ja eine Zusammenfassung der Urteile der letzten Jahre, also ist es völlig normal, dass dort nicht nur 20 Urteile draufstehen. Wenn man sich klarmacht, dass man in den Repetitorien zum ersten Examen hunderte von Seiten handouts bekommen hat, dann ist die Masse an handouts, die man in den Kaiser-Webinaren bekommt doch recht komprimiert. Letztlich handelt es sich immer nur um ein paar Seiten zu den Urteilen, so dass ich schon glaube, dass es zumutbar ist, dass man das in vertretbaren Zeitraum durchlesen kann. Ich bekomme ja in jedem Durchgang immer wieder das Feedback viele Kaiser-Teilnehmer, dass sie die Urteile aus unseren Listen der Kurse wiedererkannt haben. Ich weiß dass es viel ist! So ist aber auch Jura, es es viel!! Ich kann das ja auch verstehen. Es ist letztlich nur menschlich und eine verständliche Wunschvorstellung, dass man aus einem Webinar mit einer Liste von 10 Urteilen rausgeht, die man sich dann in einer 1/4 Stunde durchlesen kann. Und dann wünscht man sich natürlich, dass auch noch Urteile von diesen zehn Stück dran kommen. Aber so ist die Realität leider nicht. Unsere Listen betreffen ja eine Vielzahl von Klausuren und Aktenvorträgen in einem großen Zeitraum und fassen einen großen Zeitraum von Urteilen beziehungsweise Zeitschriften zusammen; es ist völlig normal dass das halt dann nicht nur 20 Stück oder so sind. Die Listen fassen ja mehrere Jahre an Rechtsprechung zusammen!
Ich bin jedenfalls froh, dass du anscheinend die Sachen wiedererkannt hast. Das es letztendlich viel Arbeit ist, sich professionell vorzubereiten, ist nun mal so. Du hast es geschafft, sei stolz auf dich, lieber verzweifelte Jurist! Blick nach vorn!
15.07.2020, 21:35
15.07.2020, 23:20
(15.07.2020, 21:21)T. Kaiser schrieb: Deshalb fassen wir in unseren Listen ja auch die Urteile zusammen, lieber verzweifelter Jurist.
Aber es ist schon komisch: Auch in diesem Durchgang kommen wieder mal mehrere Urteile aus unseren Rechtsprechungslisten und Klausurtipps aus den Powerpoints in den Klausuren vor und man wird trotzdem noch für die Listen kritisiert. Ich weiß doch auch, dass die Listen lang sind, aber es kommen eben auch viele Urteile in den Klausuren dran. Jeden Monat! Es ist doch naiv zu glauben, dass man mit einer Rechtsprechungsübersicht mit nur 15 Urteilen professionell versorgt ist. Unsere Listen sind ja eine Zusammenfassung der Urteile der letzten Jahre, also ist es völlig normal, dass dort nicht nur 20 Urteile draufstehen. Wenn man sich klarmacht, dass man in den Repetitorien zum ersten Examen hunderte von Seiten handouts bekommen hat, dann ist die Masse an handouts, die man in den Kaiser-Webinaren bekommt doch recht komprimiert. Letztlich handelt es sich immer nur um ein paar Seiten zu den Urteilen, so dass ich schon glaube, dass es zumutbar ist, dass man das in vertretbaren Zeitraum durchlesen kann. Ich bekomme ja in jedem Durchgang immer wieder das Feedback viele Kaiser-Teilnehmer, dass sie die Urteile aus unseren Listen der Kurse wiedererkannt haben. Ich weiß dass es viel ist! So ist aber auch Jura, es es viel!! Ich kann das ja auch verstehen. Es ist letztlich nur menschlich und eine verständliche Wunschvorstellung, dass man aus einem Webinar mit einer Liste von 10 Urteilen rausgeht, die man sich dann in einer 1/4 Stunde durchlesen kann. Und dann wünscht man sich natürlich, dass auch noch Urteile von diesen zehn Stück dran kommen. Aber so ist die Realität leider nicht. Unsere Listen betreffen ja eine Vielzahl von Klausuren und Aktenvorträgen in einem großen Zeitraum und fassen einen großen Zeitraum von Urteilen beziehungsweise Zeitschriften zusammen; es ist völlig normal dass das halt dann nicht nur 20 Stück oder so sind. Die Listen fassen ja mehrere Jahre an Rechtsprechung zusammen!
Ich bin jedenfalls froh, dass du anscheinend die Sachen wiedererkannt hast. Das es letztendlich viel Arbeit ist, sich professionell vorzubereiten, ist nun mal so. Du hast es geschafft, sei stolz auf dich, lieber verzweifelte Jurist! Blick nach vorn!
Hallo Herr Kaiser,
ist denn Revision überhaupt Prüfungsstoff im Zivilrecht!?! Eventuell anfechtbar? Hab keine einzige Literatur zur Examensvorbereitung gefunden, welches Revision für die zivilrechtlichen Klausuren beinhaltet!
15.07.2020, 23:29
(15.07.2020, 23:20)Gastttt schrieb:(15.07.2020, 21:21)T. Kaiser schrieb: Deshalb fassen wir in unseren Listen ja auch die Urteile zusammen, lieber verzweifelter Jurist.
Aber es ist schon komisch: Auch in diesem Durchgang kommen wieder mal mehrere Urteile aus unseren Rechtsprechungslisten und Klausurtipps aus den Powerpoints in den Klausuren vor und man wird trotzdem noch für die Listen kritisiert. Ich weiß doch auch, dass die Listen lang sind, aber es kommen eben auch viele Urteile in den Klausuren dran. Jeden Monat! Es ist doch naiv zu glauben, dass man mit einer Rechtsprechungsübersicht mit nur 15 Urteilen professionell versorgt ist. Unsere Listen sind ja eine Zusammenfassung der Urteile der letzten Jahre, also ist es völlig normal, dass dort nicht nur 20 Urteile draufstehen. Wenn man sich klarmacht, dass man in den Repetitorien zum ersten Examen hunderte von Seiten handouts bekommen hat, dann ist die Masse an handouts, die man in den Kaiser-Webinaren bekommt doch recht komprimiert. Letztlich handelt es sich immer nur um ein paar Seiten zu den Urteilen, so dass ich schon glaube, dass es zumutbar ist, dass man das in vertretbaren Zeitraum durchlesen kann. Ich bekomme ja in jedem Durchgang immer wieder das Feedback viele Kaiser-Teilnehmer, dass sie die Urteile aus unseren Listen der Kurse wiedererkannt haben. Ich weiß dass es viel ist! So ist aber auch Jura, es es viel!! Ich kann das ja auch verstehen. Es ist letztlich nur menschlich und eine verständliche Wunschvorstellung, dass man aus einem Webinar mit einer Liste von 10 Urteilen rausgeht, die man sich dann in einer 1/4 Stunde durchlesen kann. Und dann wünscht man sich natürlich, dass auch noch Urteile von diesen zehn Stück dran kommen. Aber so ist die Realität leider nicht. Unsere Listen betreffen ja eine Vielzahl von Klausuren und Aktenvorträgen in einem großen Zeitraum und fassen einen großen Zeitraum von Urteilen beziehungsweise Zeitschriften zusammen; es ist völlig normal dass das halt dann nicht nur 20 Stück oder so sind. Die Listen fassen ja mehrere Jahre an Rechtsprechung zusammen!
Ich bin jedenfalls froh, dass du anscheinend die Sachen wiedererkannt hast. Das es letztendlich viel Arbeit ist, sich professionell vorzubereiten, ist nun mal so. Du hast es geschafft, sei stolz auf dich, lieber verzweifelte Jurist! Blick nach vorn!
Hallo Herr Kaiser,
ist denn Revision überhaupt Prüfungsstoff im Zivilrecht!?! Eventuell anfechtbar? Hab keine einzige Literatur zur Examensvorbereitung gefunden, welches Revision für die zivilrechtlichen Klausuren beinhaltet!
Warum sollte das anfechtbar sein? Man musste doch einfach nur das Gesetz aufschlagen und die Normen runter prüfen. Da hat man ja noch nicht einmal einen Kommentar dafür gebraucht. Oder wo waren jetzt deine Probleme?
15.07.2020, 23:34
(15.07.2020, 23:29)Gast schrieb:(15.07.2020, 23:20)Gastttt schrieb: Hallo Herr Kaiser,
ist denn Revision überhaupt Prüfungsstoff im Zivilrecht!?! Eventuell anfechtbar? Hab keine einzige Literatur zur Examensvorbereitung gefunden, welches Revision für die zivilrechtlichen Klausuren beinhaltet!
Warum sollte das anfechtbar sein? Man musste doch einfach nur das Gesetz aufschlagen und die Normen runter prüfen. Da hat man ja noch nicht einmal einen Kommentar dafür gebraucht. Oder wo waren jetzt deine Probleme?
Wieder mal so ein Neunmalkluger. Weil selbst am verdammten JPA nur ein Bruchteil der Kolleg*innen überhaupt praktische Erfahrung mit Zivilrevisionen hat?? Da prüft einer, der's nicht mal selber kann!! So schaut's aus.
15.07.2020, 23:40
(15.07.2020, 23:34)Gast schrieb:(15.07.2020, 23:29)Gast schrieb:(15.07.2020, 23:20)Gastttt schrieb: Hallo Herr Kaiser,
ist denn Revision überhaupt Prüfungsstoff im Zivilrecht!?! Eventuell anfechtbar? Hab keine einzige Literatur zur Examensvorbereitung gefunden, welches Revision für die zivilrechtlichen Klausuren beinhaltet!
Warum sollte das anfechtbar sein? Man musste doch einfach nur das Gesetz aufschlagen und die Normen runter prüfen. Da hat man ja noch nicht einmal einen Kommentar dafür gebraucht. Oder wo waren jetzt deine Probleme?
Wieder mal so ein Neunmalkluger. Weil selbst am verdammten JPA nur ein Bruchteil der Kolleg*innen überhaupt praktische Erfahrung mit Zivilrevisionen hat?? Da prüft einer, der's nicht mal selber kann!! So schaut's aus.
Mein Gott nochmal, deswegen wird die Messlatte bei dieser Klausur auch weiter unten liegen. Ich wette mit dir, dass die Z4 viel besser ausfallen wird, wie bspw die V2, bei der sicher viele gedacht haben, oh easy.
Schwierige Klausuren sind viel dankbarer als einfache. Vielleicht siehst du das genauso wenn du deine Noten siehst.
16.07.2020, 01:35
(15.07.2020, 23:29)Gast schrieb:(15.07.2020, 23:20)Gastttt schrieb:(15.07.2020, 21:21)T. Kaiser schrieb: Deshalb fassen wir in unseren Listen ja auch die Urteile zusammen, lieber verzweifelter Jurist.
Aber es ist schon komisch: Auch in diesem Durchgang kommen wieder mal mehrere Urteile aus unseren Rechtsprechungslisten und Klausurtipps aus den Powerpoints in den Klausuren vor und man wird trotzdem noch für die Listen kritisiert. Ich weiß doch auch, dass die Listen lang sind, aber es kommen eben auch viele Urteile in den Klausuren dran. Jeden Monat! Es ist doch naiv zu glauben, dass man mit einer Rechtsprechungsübersicht mit nur 15 Urteilen professionell versorgt ist. Unsere Listen sind ja eine Zusammenfassung der Urteile der letzten Jahre, also ist es völlig normal, dass dort nicht nur 20 Urteile draufstehen. Wenn man sich klarmacht, dass man in den Repetitorien zum ersten Examen hunderte von Seiten handouts bekommen hat, dann ist die Masse an handouts, die man in den Kaiser-Webinaren bekommt doch recht komprimiert. Letztlich handelt es sich immer nur um ein paar Seiten zu den Urteilen, so dass ich schon glaube, dass es zumutbar ist, dass man das in vertretbaren Zeitraum durchlesen kann. Ich bekomme ja in jedem Durchgang immer wieder das Feedback viele Kaiser-Teilnehmer, dass sie die Urteile aus unseren Listen der Kurse wiedererkannt haben. Ich weiß dass es viel ist! So ist aber auch Jura, es es viel!! Ich kann das ja auch verstehen. Es ist letztlich nur menschlich und eine verständliche Wunschvorstellung, dass man aus einem Webinar mit einer Liste von 10 Urteilen rausgeht, die man sich dann in einer 1/4 Stunde durchlesen kann. Und dann wünscht man sich natürlich, dass auch noch Urteile von diesen zehn Stück dran kommen. Aber so ist die Realität leider nicht. Unsere Listen betreffen ja eine Vielzahl von Klausuren und Aktenvorträgen in einem großen Zeitraum und fassen einen großen Zeitraum von Urteilen beziehungsweise Zeitschriften zusammen; es ist völlig normal dass das halt dann nicht nur 20 Stück oder so sind. Die Listen fassen ja mehrere Jahre an Rechtsprechung zusammen!
Ich bin jedenfalls froh, dass du anscheinend die Sachen wiedererkannt hast. Das es letztendlich viel Arbeit ist, sich professionell vorzubereiten, ist nun mal so. Du hast es geschafft, sei stolz auf dich, lieber verzweifelte Jurist! Blick nach vorn!
Hallo Herr Kaiser,
ist denn Revision überhaupt Prüfungsstoff im Zivilrecht!?! Eventuell anfechtbar? Hab keine einzige Literatur zur Examensvorbereitung gefunden, welches Revision für die zivilrechtlichen Klausuren beinhaltet!
Warum sollte das anfechtbar sein? Man musste doch einfach nur das Gesetz aufschlagen und die Normen runter prüfen. Da hat man ja noch nicht einmal einen Kommentar dafür gebraucht. Oder wo waren jetzt deine Probleme?
Ich finde es hat einen schon etwas Zeit gekostet und kurzzeitig eine Unsicherheit reingebracht, weil es schon sehr untypisch war.
Letztendlich konnte man es, wie Du richtigerweise ausgeführt hast, am Gesetz mit Kommentar runterprüfen. Aber es hat Zeit gekostet!!
16.07.2020, 09:03
Aber das ging doch jedem so??
Dadurch werden solche Klausuren doch oft auch deutlich besser bewertet als man es selbst einschätzt.
Dadurch werden solche Klausuren doch oft auch deutlich besser bewertet als man es selbst einschätzt.
16.07.2020, 11:38
Es ist so: Du studierst jahrelang. Dann machst du 2 Jahre Ref. Dann kommt die „Einstellungsprüfung“ namens 2. Examen. Und wer dann die richtigen 1 oder 2 Urteile vorher zufällig gelesen hat, macht in der Gesamtbewertung einen Notensprung von 1-2 Punkten nach vorn, die dann den Unterschied machen zwischen 7 und 8, oder 8 und 9. Und dann heißt es u.U.: Ne tut und leid, mit diesen Noten kommen Sie nicht in den Staatsdienst.
16.07.2020, 12:48
Dies ist vielleicht eine etwas unpopuläre Meinung, aber aus meiner Sicht sollte man das Lesen der Urteile in der Examensvorbereitung nicht überschätzen. Selbstverständlich ist es nützlich, Urteile zu lesen, da man viel über die Schwerpunktsetzung und Argumentationstechnik der Praktiker lernt und auch für sich abgucken kann. Auch gibt es immer wieder ein paar Knaller-Urteile, die man kennen sollte (z.B. das Hickhack um den strafrechtlichen Vermögensbegriff). Diese Urteile sind aber so "groß", dass man da kaum dranvorbeikommt. Sie werden an vielen Stellen besprochen und man bekommt diese großen Dinge mit, wenn man sich die Mühe macht, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen.
Was aber aus meiner Sicht nicht unbedingt sinnvoll ist, ist krampfhaft zu versuchen, die 50+-Urteile aus den Kaiserübersichten auswendig zu lernen. Dies ist aus meiner Sicht ohnehin kaum zu bewerkstelligen. Irgendwann verschwimmen die ganzen Konstellationen im Kopf zu einem undefinierbaren Brei und man läuft schlimmstenfalls noch der Gefahr, die Konstellation aus der Examensklausur mit irgendetwas anderem zu verwechseln, und an der eigentlichen Aufgabe vorbeizuschreiben.
Genausowenig fällt man durch, nur weil man das Urteil nicht kannte. Man kann sogar noch besser abschneiden, als Leute die das Urteil kennen.
Falls man zu viel freie Zeit hat und sonst alle möglichen Standardkonstellationen sitzen, kann man es sich leisten, sich vertieft mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Ansonsten sollte man sich eher darauf konzentrieren, alle Formalia und die Basics sauber zu beherrschen.
Was aber aus meiner Sicht nicht unbedingt sinnvoll ist, ist krampfhaft zu versuchen, die 50+-Urteile aus den Kaiserübersichten auswendig zu lernen. Dies ist aus meiner Sicht ohnehin kaum zu bewerkstelligen. Irgendwann verschwimmen die ganzen Konstellationen im Kopf zu einem undefinierbaren Brei und man läuft schlimmstenfalls noch der Gefahr, die Konstellation aus der Examensklausur mit irgendetwas anderem zu verwechseln, und an der eigentlichen Aufgabe vorbeizuschreiben.
Genausowenig fällt man durch, nur weil man das Urteil nicht kannte. Man kann sogar noch besser abschneiden, als Leute die das Urteil kennen.
Falls man zu viel freie Zeit hat und sonst alle möglichen Standardkonstellationen sitzen, kann man es sich leisten, sich vertieft mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Ansonsten sollte man sich eher darauf konzentrieren, alle Formalia und die Basics sauber zu beherrschen.