14.07.2020, 20:09
(14.07.2020, 19:51)Gast23 schrieb:(14.07.2020, 19:13)Juristin88 schrieb: Mal eine blöde Frage: wieso gibt man überhaupt an wie lange man an der Uni immatrikuliert war? Ich erwähne im Lebenslauf lediglich das Datum, an dem ich mein Examen absolviert habe. Aber wozu soll ich abgeben, dass ich bis Ende September zB noch immatrikuliert war?
Würde mal mutmaßen:
Im ÖD muss man einen lückenlosen CV vorlegen und denke die Fragestellerin wollte lieber Studentin als Arbeitslose sein (zb zwischen 1 Examen und Beginn des Ref).
Wobei man da auch einfach mal selbstbewusst 2,3 Monate Urlaub eintragen kann :D
War während dieser Zeit zwar als WiMi in einer Großkanzlei, aber ich würde nie auf die Idee kommen, etwaige kurze Lücken zwischen 1. Examen und Ref im Lebenslauf zu erläutern. Es ist ja offensichtlich, dass das nur die Wartezeit bis zum Refbeginn ist. Wenn man sich nicht gerade zwei Jahre Auszeit gegönnt hat, liegt m.E. dadurch auch keine zu erläuternde Lücke im Lebenslauf vor.
14.07.2020, 20:56
Okay, danke für die Erklärung. Bei mir lagen 3 Monate zwischen dem Examen und Ref. Dazu steht in meinem Lebenslauf nichts. Ich bin immer davon ausgegangen, dass man sich denken kann, dass ich auf das Ref gewartet habe.
14.07.2020, 21:27
Ein Bekannter von nem Freund von mir aus dem Studium hat schon mal vergessen bei einer Bewerbung seinen Grundlagenschein in der natürlich stets aufzuführenden Vorlesungsbesuchsliste aufzuführen. Das ging fünf Jahre gut, er hat immer gute Arbeit geleistet aber eines Morgens um 4 Uhr stand dann der mittlere Dienst-Mitarbeiter aus der Personalverwaltung vor seiner Tür und hat ihm seine Sachen in einem Umzugskarton vorbeigebracht (gegen Unterschrift einer Übergabebescheinigung natürlich)
14.07.2020, 21:30
War während dieser Zeit zwar als WiMi in einer Großkanzlei,
In meinem "normalen" CV steht dazu auch nichts.
Nur bei vielen Behörden im ÖD muss man halt einen lückenlosen CV (Bewerberbogen, Personalbogen etc.) abgeben. Da muss man zu jeder Lücke kurz was schreiben, daher meine Vermutung.
Ansonsten sehe ich das genauso wie ihr, da sind ein paar Monate natürlich kein Ding.
In meinem "normalen" CV steht dazu auch nichts.
Nur bei vielen Behörden im ÖD muss man halt einen lückenlosen CV (Bewerberbogen, Personalbogen etc.) abgeben. Da muss man zu jeder Lücke kurz was schreiben, daher meine Vermutung.
Ansonsten sehe ich das genauso wie ihr, da sind ein paar Monate natürlich kein Ding.
14.07.2020, 22:05
Und was ist, wenn man in die Lücke aus Versehen reinschreibt „Studienreise zu den Roten Khmer“?
14.07.2020, 22:12
(14.07.2020, 20:09)Gast schrieb:(14.07.2020, 19:51)Gast23 schrieb:(14.07.2020, 19:13)Juristin88 schrieb: Mal eine blöde Frage: wieso gibt man überhaupt an wie lange man an der Uni immatrikuliert war? Ich erwähne im Lebenslauf lediglich das Datum, an dem ich mein Examen absolviert habe. Aber wozu soll ich abgeben, dass ich bis Ende September zB noch immatrikuliert war?
Würde mal mutmaßen:
Im ÖD muss man einen lückenlosen CV vorlegen und denke die Fragestellerin wollte lieber Studentin als Arbeitslose sein (zb zwischen 1 Examen und Beginn des Ref).
Wobei man da auch einfach mal selbstbewusst 2,3 Monate Urlaub eintragen kann :D
War während dieser Zeit zwar als WiMi in einer Großkanzlei, aber ich würde nie auf die Idee kommen, etwaige kurze Lücken zwischen 1. Examen und Ref im Lebenslauf zu erläutern. Es ist ja offensichtlich, dass das nur die Wartezeit bis zum Refbeginn ist. Wenn man sich nicht gerade zwei Jahre Auszeit gegönnt hat, liegt m.E. dadurch auch keine zu erläuternde Lücke im Lebenslauf vor.
Und was soll man sagen, wenn man sich 2 Jahre Auszeit nach dem 2. Staatsexamen gegönnt hat?
Ich musste nicht arbeiten, hatte n reichen Gönner?
Ich lag 2 Jahre im Post-Examens-Koma? Ich hatte Burnout?
Ich hab nicht mal bei Diesel oder Zeitarbeit was gekriegt?
Die mit den besseren Noten (Hamburger) haben mir alle Stellen weg geschnappt?
Ich weiss langsam echt nicht mehr, was ich da sagen soll...
14.07.2020, 22:17
So ist es halt, wenn man sich was „gönnt“.
15.07.2020, 16:24
Ein Kollege hatte bei der Verwaltungsstation einmal aus Versehen "Volksgerichtshof" statt "Verwaltungsgerichtshof" als Ausbildungsstätte geschrieben. Wurde aber auch genommen, anscheinend einfach überlesen. Der Lebenslauf wird einfach überflogen und nur die Zeugnisse werden gelesen. Da war dann natürlich das richtige dabei.
15.07.2020, 16:41
(15.07.2020, 16:24)Veteran schrieb: Ein Kollege hatte bei der Verwaltungsstation einmal aus Versehen "Volksgerichtshof" statt "Verwaltungsgerichtshof" als Ausbildungsstätte geschrieben. Wurde aber auch genommen, anscheinend einfach überlesen. Der Lebenslauf wird einfach überflogen und nur die Zeugnisse werden gelesen. Da war dann natürlich das richtige dabei.
Der Volksgerichtshof (VGH) wurde am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat in Berlin eingerichtet. 1936 wurde der VGH ein ordentliches Gericht.
15.07.2020, 17:40
(14.07.2020, 19:51)Gast23 schrieb:(14.07.2020, 19:13)Juristin88 schrieb: Mal eine blöde Frage: wieso gibt man überhaupt an wie lange man an der Uni immatrikuliert war? Ich erwähne im Lebenslauf lediglich das Datum, an dem ich mein Examen absolviert habe. Aber wozu soll ich abgeben, dass ich bis Ende September zB noch immatrikuliert war?
Würde mal mutmaßen:
Im ÖD muss man einen lückenlosen CV vorlegen und denke die Fragestellerin wollte lieber Studentin als Arbeitslose sein (zb zwischen 1 Examen und Beginn des Ref).
Wobei man da auch einfach mal selbstbewusst 2,3 Monate Urlaub eintragen kann :D
Im hier vorliegenden Fall ist es ja noch absurder, da die Fragestellerin aus Versehen ihre Immatrikulationszeit verkürzt hat, also die "Lücke" zwischen Studium und Ref aus Versehen vergrößert hat. Damit ist die "falsche" Angabe ja nicht mal zu ihrem Vorteil und durch die Korrektur ergibt sich (wenn man dieser Logik folgen will) sogar ein besseres Bild