16.07.2020, 14:34
(16.07.2020, 14:25)Gast schrieb:(16.07.2020, 14:17)Gast schrieb: Wahrscheinliche eine blöde Frage, der Gesetzeswortlaut ist ja eindeutig (auf Zeit/Lebenszeit), aber als Beamter auf Probe kann man nicht sozusagen als Richter abgeordnet werden?
Dann muss man erst um Entlassung bitten und dann neu als Richter auf Probe eingestellt werden?
Ein Richter kraft Auftrags MUSS nach 2 Jahren zum Richter auf LEBENSZEIT ernannt werden oder wieder Beamter sein. Das könnte nach einem Jahr als Probebeamter also kürzer sein als bei einem regulär eingestellten Proberichter.
;) also: nein, das geht nicht
Ok. Danke, darum geht es also.
Mein Gedanke war, dass man für den Fall, dass es mit dem Richteramt nicht klappt, das Polster der Probebeamtenstelle und -position behalten könnte und nicht ohne alles da steht...
Aber das scheidet dann wohl aus!