04.07.2020, 12:47
Hallo liebe Leute,
Kann mir jemand die Formulierung zum 244 a I stgb für das Abstraktum nennen. Bin ein wenig verwirrt.
Es liegt nämlich neben 242, 243 I s. 2 Nr. 3 gewerbsmäsig auch die Quali 244 I Nr. 2 stgb Bande vor, dann wäre ja auch der 244a I stgb erfüllt.
Schreib ich beim 244a I das Gesetz einfach ab oder wird dann die jeweilige nr. Des 243 umformuliert?
Wäre über informative Hilfe dankbar :)
Kann mir jemand die Formulierung zum 244 a I stgb für das Abstraktum nennen. Bin ein wenig verwirrt.
Es liegt nämlich neben 242, 243 I s. 2 Nr. 3 gewerbsmäsig auch die Quali 244 I Nr. 2 stgb Bande vor, dann wäre ja auch der 244a I stgb erfüllt.
Schreib ich beim 244a I das Gesetz einfach ab oder wird dann die jeweilige nr. Des 243 umformuliert?
Wäre über informative Hilfe dankbar :)
06.07.2020, 22:18
... als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl verbunden hat unter Mitwirkung eines andren Bandenmitglieds eine Sache gewerbsmäßig gestohlen zu haben.
06.07.2020, 22:25
(06.07.2020, 22:24)Gast schrieb:Oder so ähnlich ? Ich komm selber immer durcheinander ?(06.07.2020, 22:18)Gast schrieb: ... als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl verbunden hat unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds eine fremde bewegliche Sache Sache einem anderen (...), wobei er gewerbsmäßig handelte.