06.05.2020, 09:20
(06.05.2020, 08:53)Gast schrieb: Wie schnell ist man bei zwischenmenschlichen Konflikten auf der Abschussliste?
Es ist ja durchaus möglich, dass man wirklich an einen schwierigen Vorsitzenden oder an eine ebensolche Geschäftsstelle gerät.
Ich möchte ausdrücklich nicht sagen, dass immer die anderen Schuld sind.
Hier (NRW) gibt es die Möglichkeit auf eigenen Wunsch die Kammer zu wechseln.
28.07.2023, 23:51
Mir sind drei Fälle bekannt, zwei im dritten Jahr und einer im ersten Jahr. Das Beurteilungswesen ist extrem willkürlich, wirklich brauchbaren Rechtsschutz gibt es nicht. Man kann nur hoffen, dass man auf niemand trifft, der einen nicht mag oder jedenfalls seine Macht nicht missbraucht…
30.07.2023, 13:48
Zunächst ist man doch die ersten drei Monate bei einer Ausbildungskammer? Der VRi gibt einem zum Einstieg erstmal einfachen Fälle, damit der Assessor sich einfindet. Die Fälle legt meine seinem Ausbilder zum Durchlesen vor. Man schiebt Überstunden und macht alles besonders ordentlich. Ins kalter Wasser wird man nicht direkt geworfen. Ist schwer und geht alles sehr schnell zu Beginn, aber wenn man Lust hat ist das auch machbar. Mit den Notenanforderungen hat man sowieso gezeigt, dass man Jura beherrscht. Im Übrigen sind die meisten Richter sehr hilfsbereit. Dass man nicht Richter auf Lebenszeit wird, dürfte daher sehr selten passieren.
30.07.2023, 13:58
(30.07.2023, 13:48)Lars die Ente schrieb: Zunächst ist man doch die ersten drei Monate bei einer Ausbildungskammer? Der VRi gibt einem zum Einstieg erstmal einfachen Fälle, damit der Assessor sich einfindet. Die Fälle legt meine seinem Ausbilder zum Durchlesen vor. Man schiebt Überstunden und macht alles besonders ordentlich. Ins kalter Wasser wird man nicht direkt geworfen. Ist schwer und geht alles sehr schnell zu Beginn, aber wenn man Lust hat ist das auch machbar. Mit den Notenanforderungen hat man sowieso gezeigt, dass man Jura beherrscht. Im Übrigen sind die meisten Richter sehr hilfsbereit. Dass man nicht Richter auf Lebenszeit wird, dürfte daher sehr selten passieren.
Das ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit definitiv NICHT so
30.07.2023, 14:25
(30.07.2023, 13:58)Exri schrieb:(30.07.2023, 13:48)Lars die Ente schrieb: Zunächst ist man doch die ersten drei Monate bei einer Ausbildungskammer? Der VRi gibt einem zum Einstieg erstmal einfachen Fälle, damit der Assessor sich einfindet. Die Fälle legt meine seinem Ausbilder zum Durchlesen vor. Man schiebt Überstunden und macht alles besonders ordentlich. Ins kalter Wasser wird man nicht direkt geworfen. Ist schwer und geht alles sehr schnell zu Beginn, aber wenn man Lust hat ist das auch machbar. Mit den Notenanforderungen hat man sowieso gezeigt, dass man Jura beherrscht. Im Übrigen sind die meisten Richter sehr hilfsbereit. Dass man nicht Richter auf Lebenszeit wird, dürfte daher sehr selten passieren.
Das ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit definitiv NICHT so
Nein, definitiv nicht! Auch nicht in den Ausbildungskammern. Würde ja ehrlich gesagt auch dem GVP und damit dem Recht auf den gesetzlichen Richter und auch der Unabhängigkeit widersprechen.
Auch in Ausbildungskammern (in denen übrigens aber auch nicht jeder anfängt) hat man seine ganz normale eigene Zuständigkeit und Akten, die man alleine bearbeitet. Man hat halt mir das „Back up“ der Kammer, wenn man kompliziertes lieber nicht alleine machen möchte.
31.07.2023, 08:02
(30.07.2023, 14:25)Okt2022 schrieb:(30.07.2023, 13:58)Exri schrieb:(30.07.2023, 13:48)Lars die Ente schrieb: Zunächst ist man doch die ersten drei Monate bei einer Ausbildungskammer? Der VRi gibt einem zum Einstieg erstmal einfachen Fälle, damit der Assessor sich einfindet. Die Fälle legt meine seinem Ausbilder zum Durchlesen vor. Man schiebt Überstunden und macht alles besonders ordentlich. Ins kalter Wasser wird man nicht direkt geworfen. Ist schwer und geht alles sehr schnell zu Beginn, aber wenn man Lust hat ist das auch machbar. Mit den Notenanforderungen hat man sowieso gezeigt, dass man Jura beherrscht. Im Übrigen sind die meisten Richter sehr hilfsbereit. Dass man nicht Richter auf Lebenszeit wird, dürfte daher sehr selten passieren.
Das ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit definitiv NICHT so
Nein, definitiv nicht! Auch nicht in den Ausbildungskammern. Würde ja ehrlich gesagt auch dem GVP und damit dem Recht auf den gesetzlichen Richter und auch der Unabhängigkeit widersprechen.
Auch in Ausbildungskammern (in denen übrigens aber auch nicht jeder anfängt) hat man seine ganz normale eigene Zuständigkeit und Akten, die man alleine bearbeitet. Man hat halt mir das „Back up“ der Kammer, wenn man kompliziertes lieber nicht alleine machen möchte.
Das mit den Ausbildungskammern habe ich auch noch nie gehört und wäre auch verfassungsrechtlich etwas fragwürdig, wenn einem der/die Vorsitzende die Fälle zuteilt.
Was ggf gemeint ist: in einzelnen Fachgerichtsbarkeiten (nach meinem Wissen Sozialgerichtsbarkeit NDS) wird man 4-6 Wochen dem Obergericht zugeteilt und man läuft dort wohl etwas mit. Wie das genau läuft, weiß ich nicht, aber wahrscheinlich hat man kein eigenes Dezernat und bearbeitet auch keine eigenen Fälle.