29.06.2020, 00:47
Von der Axaseite zum Mobbing im ÖD:
"Laut einer Untersuchung des Frankfurter Psychologen Prof. Dieter Zapf ist die Mobbing-Quote in Bereichen des Öffentlichen Dienstes besonders hoch. Demnach besteht im Bereich Gesundheitswesen und Soziales ein siebenfaches Risiko – gemessen an der durchschnittlichen Risikoquote aller Betriebe – einem Mobbing-Angriff zum Opfer zu fallen. Im Bereich Erziehung und Unterricht liegt diese Quote bei der 3,5-fachen Häufigkeit, bei der öffentlichen Verwaltung ist das Risiko 3 mal so hoch.
Schwierig wird die Lage bei gemobbten Beamten oder Arbeitnehmern im Öffentlichen Dienst, wenn der gemobbte rechtliche Schritte ergreifen will, denn im Beschluss vom 01.08.2002 des Bundesgerichtshofes – III ZR 2 77/01, heißt es:
„Wird eine Beamtin im Dienst von einem Vorgesetzten systematisch und fortgesetzt schikaniert und beleidigt (Mobbing)“ heißt es im Beschluss, „haftet der Dienstherr für die dadurch entstehenden Schäden nach Amtshaftungsgrundsätzen. Der mobbende Beamte selbst haftet nicht unmittelbar.“
Was habt ihr damit für Erfahrungen gemacht bzw. von anderen gehört?
"Laut einer Untersuchung des Frankfurter Psychologen Prof. Dieter Zapf ist die Mobbing-Quote in Bereichen des Öffentlichen Dienstes besonders hoch. Demnach besteht im Bereich Gesundheitswesen und Soziales ein siebenfaches Risiko – gemessen an der durchschnittlichen Risikoquote aller Betriebe – einem Mobbing-Angriff zum Opfer zu fallen. Im Bereich Erziehung und Unterricht liegt diese Quote bei der 3,5-fachen Häufigkeit, bei der öffentlichen Verwaltung ist das Risiko 3 mal so hoch.
Schwierig wird die Lage bei gemobbten Beamten oder Arbeitnehmern im Öffentlichen Dienst, wenn der gemobbte rechtliche Schritte ergreifen will, denn im Beschluss vom 01.08.2002 des Bundesgerichtshofes – III ZR 2 77/01, heißt es:
„Wird eine Beamtin im Dienst von einem Vorgesetzten systematisch und fortgesetzt schikaniert und beleidigt (Mobbing)“ heißt es im Beschluss, „haftet der Dienstherr für die dadurch entstehenden Schäden nach Amtshaftungsgrundsätzen. Der mobbende Beamte selbst haftet nicht unmittelbar.“
Was habt ihr damit für Erfahrungen gemacht bzw. von anderen gehört?
29.06.2020, 03:21
Wer traut sich, Juristen zu mobben?
29.06.2020, 07:23
29.06.2020, 12:04
Weil die sich besser wehren können.
29.06.2020, 12:52
Habe auch den Eindruck, dass gegen sexuelle Belästigung nicht wirklich was getan wird bzw einfach weggeschaut wird.
29.06.2020, 13:42
Niemand kann dich gegen deinen Willen mobben. Du kannst dich nur mobben lassen. Wenn irgendwelche Ottos versuchen, eins auf dicke Hose zu machen, insbesondere im lappenhaftigen ÖD, dann zeigt man denen die Schranken auf. Fertig. Ich weiß nicht, wo da das Problem liegen soll. Diese Diskussion ist eines (Voll-)Juristen nicht würdig. Ich erwarte von allen, dass sie die testikuläre Fortitüde aufweisen, den Mobbing-Versuchen in besonnener Selbstbehauptung zu widerstehen.
29.06.2020, 14:40
(29.06.2020, 13:42)Gastro schrieb: Niemand kann dich gegen deinen Willen mobben. Du kannst dich nur mobben lassen. Wenn irgendwelche Ottos versuchen, eins auf dicke Hose zu machen, insbesondere im lappenhaftigen ÖD, dann zeigt man denen die Schranken auf. Fertig. Ich weiß nicht, wo da das Problem liegen soll. Diese Diskussion ist eines (Voll-)Juristen nicht würdig. Ich erwarte von allen, dass sie die testikuläre Fortitüde aufweisen, den Mobbing-Versuchen in besonnener Selbstbehauptung zu widerstehen.Absoluter Unsinn.
29.06.2020, 14:52
Jeder kann Mobbingopfer werden. Der Jurist ist dann nur besser bei der Dokumentation der Vorfälle.
29.06.2020, 15:19
29.06.2020, 15:58
(29.06.2020, 13:42)Gastro schrieb: Niemand kann dich gegen deinen Willen mobben. Du kannst dich nur mobben lassen. Wenn irgendwelche Ottos versuchen, eins auf dicke Hose zu machen, insbesondere im lappenhaftigen ÖD, dann zeigt man denen die Schranken auf. Fertig. Ich weiß nicht, wo da das Problem liegen soll. Diese Diskussion ist eines (Voll-)Juristen nicht würdig. Ich erwarte von allen, dass sie die testikuläre Fortitüde aufweisen, den Mobbing-Versuchen in besonnener Selbstbehauptung zu widerstehen.
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