11.07.2020, 00:55
Ich überlege, mich für den Staatsdienst als Richterin zu bewerben. Nun habe ich ein kleines 4-jähriges Kind und stelle mir die Frage, ob das (vorallem die Anfangszeit) machbar ist. Ich habe immer Vollzeit gearbeitet, mein Mann auch. Wir haben glücklicherweise viele Betreuungsmöglichkeiten. Und ich arbeite auch jetzt schon nicht wenig.
Aber ich habe derzeit auch jederzeit die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten und abends, wenn das Kind schläft. Ich stelle mir die Frage, ob es - vorallem in der Probezeit - auch als Richterin möglich ist, an ca. 2 Tagen die Woche nicht bis abends im Gericht zu bleiben, sondern eben am Nachmittag nach Hause zu fahren und dann von dort noch was zu machen? Oder wird im ersten Jahr „erwartet„, dass man jeden Tag von 8 bis 18 Uhr präsent ist?
Vielleicht hat jemand Erfahrungsberichte oder eine Meinung hierzu?
Aber ich habe derzeit auch jederzeit die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten und abends, wenn das Kind schläft. Ich stelle mir die Frage, ob es - vorallem in der Probezeit - auch als Richterin möglich ist, an ca. 2 Tagen die Woche nicht bis abends im Gericht zu bleiben, sondern eben am Nachmittag nach Hause zu fahren und dann von dort noch was zu machen? Oder wird im ersten Jahr „erwartet„, dass man jeden Tag von 8 bis 18 Uhr präsent ist?
Vielleicht hat jemand Erfahrungsberichte oder eine Meinung hierzu?
11.07.2020, 01:50
Das hängt von zu vielen Kriterien ab. In der Strafkammer geht das wohl eher als als Einzelrichter am Zivilgericht. Ausgehend von eigener Erfahrung. Davon ab ist die Frage, was Du Dir erhoffst: wenn du zuhause wirklich arbeiten willst, wird das mehr Zeit beanspruchen und anstrengender sein, als ohne Kind im Büro. Auch eigene Erfahrung.
11.07.2020, 06:52
Das ist nicht planbar. Kann klappen, kann aber auch nicht klappen.
Wenn du ans AG kommst, kannst du machen, was du willst.
Wenn du ans LG oder VG kommst, hängt alles von deinem Vorsitzenden ab.
Ähnlich bei der StA.
Wenn du momentan mit deiner Arbeit und deiner Zeiteinteilung zufrieden bist, würde ich an deiner Stelle nicht wechseln.
Wenn du ans AG kommst, kannst du machen, was du willst.
Wenn du ans LG oder VG kommst, hängt alles von deinem Vorsitzenden ab.
Ähnlich bei der StA.
Wenn du momentan mit deiner Arbeit und deiner Zeiteinteilung zufrieden bist, würde ich an deiner Stelle nicht wechseln.
11.07.2020, 07:35
Lass dich nicht verunsichern. Natürlich geht das. Kein Vorsitzender der Welt kann dir vorschreiben, wann du zu Arbeiten hast. Auch nicht als Proberichter.
Wichtig ist nur, dass du dein Zeug (Voten und Kammerurteile!) rechtzeitig fertig bekommst.
Wichtig ist nur, dass du dein Zeug (Voten und Kammerurteile!) rechtzeitig fertig bekommst.
11.07.2020, 07:49
Wer sich - auch als Proberichter im 1. Jahr - quasi vorschreiben lässt ("Erwartung"), wann er genau im Gericht anwesend sein soll ...
11.07.2020, 09:12
Danke!
Ich arbeite natürlich auch lieber im Büro. Manchmal geht es aber eben nicht anders und ich muss mein Kind zumindest von der Kita abholen und kann dann erst etwas später weiter arbeiten. Da lohnt sich nicht die Fahrt wieder ins Büro.
„Erwarten“ bezog sich natürlich auch nur auf die Gepflogenheiten. Mit Kind hat man ohnehin oft erstmal den Stempel auf, „fehlt öfter“ und „Dienst nach Vorschrift“.
Nicht zu wechseln, nur weil ich mit meinen Arbeitszeiten zufrieden bin, widerstrebt mir. Kann ja nicht sein, dass man als Späteinsteiger kein Richter mehr werden kann, obwohl doch so viele gesucht werden, nur weil man schon ein Kind hat. Immerhin wird man ja nicht mehr wegen Elternzeit ausfallen oder in Teilzeit wechseln.
Aber danke euch! Hab verstanden, der eine sieht es so, der andere so und vorschreiben kann es natürlich keiner.
Ich arbeite natürlich auch lieber im Büro. Manchmal geht es aber eben nicht anders und ich muss mein Kind zumindest von der Kita abholen und kann dann erst etwas später weiter arbeiten. Da lohnt sich nicht die Fahrt wieder ins Büro.
„Erwarten“ bezog sich natürlich auch nur auf die Gepflogenheiten. Mit Kind hat man ohnehin oft erstmal den Stempel auf, „fehlt öfter“ und „Dienst nach Vorschrift“.
Nicht zu wechseln, nur weil ich mit meinen Arbeitszeiten zufrieden bin, widerstrebt mir. Kann ja nicht sein, dass man als Späteinsteiger kein Richter mehr werden kann, obwohl doch so viele gesucht werden, nur weil man schon ein Kind hat. Immerhin wird man ja nicht mehr wegen Elternzeit ausfallen oder in Teilzeit wechseln.
Aber danke euch! Hab verstanden, der eine sieht es so, der andere so und vorschreiben kann es natürlich keiner.
11.07.2020, 09:46
Ich habe mich selbst jetzt auf eine Stelle als Proberichterin beworben direkt nach dem Ref. Mein Kind ist 2,5 Jahre alt. Ich würde mich auch nicht entmutigen lassen, mich umzuorientieren, wenn du es gerne möchtest. Und wie du schon sagst, es kann als Vorteil angesehen werden, dass man schon Mutter ist und nicht in naher Zukunft wegen Elternzeit erstmal aussteigt. Mir haben mehrere Richterinnen im Ref den Job auch gerade wegen der Familienfreundlichkeit ans Herz gelegt!
11.07.2020, 10:26
(11.07.2020, 09:12)Gast schrieb: Danke!
Ich arbeite natürlich auch lieber im Büro. Manchmal geht es aber eben nicht anders und ich muss mein Kind zumindest von der Kita abholen und kann dann erst etwas später weiter arbeiten. Da lohnt sich nicht die Fahrt wieder ins Büro.
„Erwarten“ bezog sich natürlich auch nur auf die Gepflogenheiten. Mit Kind hat man ohnehin oft erstmal den Stempel auf, „fehlt öfter“ und „Dienst nach Vorschrift“.
Nicht zu wechseln, nur weil ich mit meinen Arbeitszeiten zufrieden bin, widerstrebt mir. Kann ja nicht sein, dass man als Späteinsteiger kein Richter mehr werden kann, obwohl doch so viele gesucht werden, nur weil man schon ein Kind hat. Immerhin wird man ja nicht mehr wegen Elternzeit ausfallen oder in Teilzeit wechseln.
Aber danke euch! Hab verstanden, der eine sieht es so, der andere so und vorschreiben kann es natürlich keiner.
Als männlicher Richter ohne Kinder kann ich dir versichern, dass dich kein mir bekannter Kollege/Kollegin oder Vorsitzender/Vorsitzende schief anschaut, wenn du von zu Hause aus arbeitest oder mal früher gehst, weil du dich um die Kinder kümmern musst. Die meisten haben ja selbst Kindern und wissen aus eigener Erfahrung wie das ist. Eine Ausnahme ist natürlich, wenn irgendwas wirklich dringendes reinkommt. Dann muss man halt umdisponieren.
11.07.2020, 10:49
Das ist - mit Ausnahme eines seltsamen Vorsitzenden - bei Gericht eigentlich problemlos möglich. Wenn Dein Bundesland allerdings eine gemeinsame Probezeit vorsieht, musst Du beachten, dass manche Staatsanwaltschaften noch Kernzeitregelungen - meist bis 15 Uhr.
Also bewirb Dich und viel Glück dabei!
Also bewirb Dich und viel Glück dabei!
11.07.2020, 12:40
Darf ich fragen, wie lange Du nach dem Referendariat jetzt woanders gearbeitet hast? Ich stehe vor der gleichen Entscheidung - ebenfalls ein Kind und fast 10 Jahre außerhalb der Justiz gearbeitet.