03.07.2020, 12:43
(03.07.2020, 11:21)Gast schrieb: Die meisten Volljuristen heute wissen doch kaum, wie die Schwerpunkte funktionieren. Es ist schwer genug, dass es 2 Examina gibt, die ggf. zu gewichten sind, da wird man doch nicht auch noch beide Examen nach ihrem Zustandekommen aufschlüsseln. Die Mühe macht sich keiner. Entscheidend ist, was hinten rauskommt.
Da muss nichts aufgeschlüsselt werden, die Noten stehen schon getrennt auf dem Abschlusszeugnis. Zudem gibt es dann beim Berufseinstieg das 2. Examen als zusätzliche Indikation.
Das Ganze ist auch sinnlos am Begriff des Prädikats bzw. VB aufzuhängen. Als Arbeitgeber möchte ich nunmal die besten haben und als Anhaltspunkte hab ich meist nur die Noten. Wenn nun im 1. Examen dank SP über ein Drittel ein VB macht, suche ich halt den nächsten Filter um zu den Besten zu gelangen. Der nächste Filter ist "wie kommt VB zustande?". dann schiele ich automatisch auf den Staatsteil. Würden nun 40% auch im Staatsteil auf einmal ein VB schaffen, gucke ich eben wer ein Gut hat.
03.07.2020, 12:47
Diese ganze Diskussion ist doch auch müßig.
Natürlich stellt ein Arbeitgeber immer den besten Bewerber ein. Gleichzeitig gibt es aber in vielen Bereichen zu wenig gute Bewerber, so dass auch Arbeitgeber toleranter werden. Und die Formalvoraussetzung "Prädikat im Examen" gilt bei den GKs die ich kenne, jedenfalls inkl. Schwerpunkt. Dass man bei zwei Bewerber auf eine Stelle, dann natürlich keine Los-Entscheidung trifft, ist ein anderer Punkt.
Natürlich stellt ein Arbeitgeber immer den besten Bewerber ein. Gleichzeitig gibt es aber in vielen Bereichen zu wenig gute Bewerber, so dass auch Arbeitgeber toleranter werden. Und die Formalvoraussetzung "Prädikat im Examen" gilt bei den GKs die ich kenne, jedenfalls inkl. Schwerpunkt. Dass man bei zwei Bewerber auf eine Stelle, dann natürlich keine Los-Entscheidung trifft, ist ein anderer Punkt.
03.07.2020, 13:54
(03.07.2020, 09:18)Gast schrieb: Am Ende ist VB halt VB, egal wie.
Naja, das stimmt. Da aber jetzt mehr ein VB schaffen, und die GK nicht die oberen 30 Prozent, sondern nur die oberen 15 Prozent haben möchte, passt man die Quote eben durch die Würdigung des Staatsteils an.
Es geht nicht darum, ob man den Schwerpunkt beachtet, oder nicht. Es geht nur darum, dass der staatliche Teil der Verteilung im alten Examen ziemlich genau entspricht. Die will man halt haben.
Und wenn nicht, wird derjenige mit Staatsteil-VB zumindest immer (prozentual) besser sein, als derjenige mit Schwerpunkt -VB.
Wie kann man das bestreiten?
03.07.2020, 13:56
(03.07.2020, 12:43)Gast schrieb:(03.07.2020, 11:21)Gast schrieb: Die meisten Volljuristen heute wissen doch kaum, wie die Schwerpunkte funktionieren. Es ist schwer genug, dass es 2 Examina gibt, die ggf. zu gewichten sind, da wird man doch nicht auch noch beide Examen nach ihrem Zustandekommen aufschlüsseln. Die Mühe macht sich keiner. Entscheidend ist, was hinten rauskommt.
Da muss nichts aufgeschlüsselt werden, die Noten stehen schon getrennt auf dem Abschlusszeugnis. Zudem gibt es dann beim Berufseinstieg das 2. Examen als zusätzliche Indikation.
Das Ganze ist auch sinnlos am Begriff des Prädikats bzw. VB aufzuhängen. Als Arbeitgeber möchte ich nunmal die besten haben und als Anhaltspunkte hab ich meist nur die Noten. Wenn nun im 1. Examen dank SP über ein Drittel ein VB macht, suche ich halt den nächsten Filter um zu den Besten zu gelangen. Der nächste Filter ist "wie kommt VB zustande?". dann schiele ich automatisch auf den Staatsteil. Würden nun 40% auch im Staatsteil auf einmal ein VB schaffen, gucke ich eben wer ein Gut hat.
+1
So ist es. Leider zu spät mit meinem Post.
03.07.2020, 14:23
Richter mit ausreichend im 2. wird wohl nichts. Nur bei einem wirklich gutem ersten Examen (11 Punkte aufwärts) könnte ich mir vorstellen, dass man in Thüringen oder Niedersachsen reinkommt.
03.07.2020, 14:23
04.07.2020, 19:40
Ich habe jetzt gelesen, dass man wegen Prüfungsangst sogar durch einen IQ Test fallen kann als Hochbegabter. Dann sagt die Note der Staatsexamen auch nur aus, ob man Prüfungangst hatte bzw. wie die psychische Befindlichkeit in Prüfungen so ist.
Manche hochbegabte Kinder haben ja Schwierigkeiten, in der Schule zu bestehen. Gibt es auch Hochbegabte, die trotz ihrer überdurchschnittlichen Intelligenz am Test scheitern?
Das Phänomen des "Underachievers" gibt es, aber die Meisten kommen gut durch Schule und Studium. Natürlich kann es passieren, dass man den Test aus verschiedenen persönlichen Dispositionen heraus, zum Beispiel wegen hoher Prüfungsangst, unter seinen eigenen Möglichkeiten absolviert.
Manche hochbegabte Kinder haben ja Schwierigkeiten, in der Schule zu bestehen. Gibt es auch Hochbegabte, die trotz ihrer überdurchschnittlichen Intelligenz am Test scheitern?
Das Phänomen des "Underachievers" gibt es, aber die Meisten kommen gut durch Schule und Studium. Natürlich kann es passieren, dass man den Test aus verschiedenen persönlichen Dispositionen heraus, zum Beispiel wegen hoher Prüfungsangst, unter seinen eigenen Möglichkeiten absolviert.
04.07.2020, 19:58
04.07.2020, 20:07
(04.07.2020, 19:40)Gast schrieb: Ich habe jetzt gelesen, dass man wegen Prüfungsangst sogar durch einen IQ Test fallen kann als Hochbegabter. Dann sagt die Note der Staatsexamen auch nur aus, ob man Prüfungangst hatte bzw. wie die psychische Befindlichkeit in Prüfungen so ist.
Manche hochbegabte Kinder haben ja Schwierigkeiten, in der Schule zu bestehen. Gibt es auch Hochbegabte, die trotz ihrer überdurchschnittlichen Intelligenz am Test scheitern?
Das Phänomen des "Underachievers" gibt es, aber die Meisten kommen gut durch Schule und Studium. Natürlich kann es passieren, dass man den Test aus verschiedenen persönlichen Dispositionen heraus, zum Beispiel wegen hoher Prüfungsangst, unter seinen eigenen Möglichkeiten absolviert.
Dann ist das Richteramt aber schwerlich das richtige oder? Wieso sollte sich die Leitung einer mdl Verhandlung so sehr von einer Prüfungssituation unterscheiden?
04.07.2020, 20:13
(04.07.2020, 20:07)Gast schrieb:(04.07.2020, 19:40)Gast schrieb: Ich habe jetzt gelesen, dass man wegen Prüfungsangst sogar durch einen IQ Test fallen kann als Hochbegabter. Dann sagt die Note der Staatsexamen auch nur aus, ob man Prüfungangst hatte bzw. wie die psychische Befindlichkeit in Prüfungen so ist.
Manche hochbegabte Kinder haben ja Schwierigkeiten, in der Schule zu bestehen. Gibt es auch Hochbegabte, die trotz ihrer überdurchschnittlichen Intelligenz am Test scheitern?
Das Phänomen des "Underachievers" gibt es, aber die Meisten kommen gut durch Schule und Studium. Natürlich kann es passieren, dass man den Test aus verschiedenen persönlichen Dispositionen heraus, zum Beispiel wegen hoher Prüfungsangst, unter seinen eigenen Möglichkeiten absolviert.
Dann ist das Richteramt aber schwerlich das richtige oder? Wieso sollte sich die Leitung einer mdl Verhandlung so sehr von einer Prüfungssituation unterscheiden?
Ohne mich jetzt dem Post auf den Du Dich beziehst inhaltlich anschließen zu wollen, aber Examen und mündliche Verhandlung zu vergleichen ist ein bisschen Äpfel und Birnen, oder? Am Examen hängt auf Grund unseres Notenfetischismus die komplette weitere berufliche Entwicklung ab. Von einer mündlichen Verhandlung (wenn es hoch kommt) die Meinung von zwei Anwälten. Natürlich ist man auch bei mündlichen Verhandlungen am Anfang nervös, aber das legt sich mit der Zeit. Und wenn es nicht gut läuft, hat man ne Stunde später im Zweifel gleich die nächste. Examen ist nur einmal (bzw. max zweimal) und man hat da auch durch den Klausurenkurs nicht so wirklich Routine.