29.06.2020, 15:36
(29.06.2020, 15:29)Gast Gast schrieb: PS: Und zu einem gewissen Grad ist das Leben eben auch ungerecht.
Examensnoten werden nie 1 zu 1 vergleichbar sein. Manche haben liebende Eltern, die sie unterstützen, andere mussten sich das Studium allein finanzieren. Es gibt leichtere und schwerere Durchgänge, Glück mit Korrektoren und Pech. Das ist nun einmal so. Man kann es zu einem gewissen Grad versuchen zu eliminieren. Ich finde, zwei Examen inkl. je einem Verbesserungsversuch plus dazugehörige mündliche Prüfungen, plus Schwerpunkt, plus Stationszeugnisse geben schon einen halbwegs realistischen Einblick. Aber natürlich werden manche etwas mehr Glück haben und andere etwas mehr Pech. So ist das Leben...
Wenn man das alles mit einbeziehen würde, würde ich Dir Recht geben. Aber was, wenn die Ergebnisse krass voneiander abweichen? Dann wird halt keine Gesamtnote gebildet, sondern es zählt (für den Justizdienst) nur das Zweite Examen.
Und auch die Annahme, es gäbe für jedes Examen zwei Versuche ist etwas sehr optimistisch. Im Ersten muss man damit zumindest ansatzweise schnell studiert haben, was Leute die nebenher arbeiten mussten klar benachteiligt hat. Ich kenne einige, die das zeitlich einfach nicht hingekriegt haben. Und im Zweiten ist die FInanzierung natürlich auch so ne Frage. Nur mit ALG I dürfte das nicht drin sein. Man sollte also eher von zwei Examen mit je einem Versuch ausgehen.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
29.06.2020, 15:37
(29.06.2020, 14:18)Gast schrieb:"Soziale Unbeholfenheit" ist ein sehr schöner Ausdruck :) und auch im Berufsleben noch verkraftbar. Die Überheblichkeit, die hier von vielen zur Schau gestellt wird, lässt sich aber auch euphemistisch nicht mehr als soziale Unbeholfenheit bezeichnen.(29.06.2020, 13:51)Gast schrieb: Ein AC, wo der Umgang mit den Parteien beobachtet wird anstatt nach Noten abwärts einzustellen...wer erst mal drin ist, fliegt als Proberichter nur noch, wenn er grob unfreundlich zu den Parteien ist. Wegen dieser Notenfixiertheit gibt es viele charakterlich ungeeignete in wichtigen öffentlichen Ämtern.
Lehrer werden ja schon im Ref auf ihre Unterrichtsfähigkeit hin beobachtet und benotet (pädagogische Fähigkeiten). Sowas gibt es bei Juristen nicht. Es ist nun mal so, dass viele hochbegabte mit IQ über 130 (vb/gut Kandidaten) soziale "Behinderungen" haben. Das ist öfter der Fall als bei normal intelligenten. Das ist ja das, wodurch der Eindruck komischer Kauz entsteht.
Dass Intelligenz und gute Noten mit sozialer Unbeholfenheit einhergehen, ist ein Mythos.
Vielleicht liegt es auch am anonymen Netz, wo jeder jeden Schwachsinn posten und sich wie der letzte Mensch aufführen kann. Vielleicht auch nur Trolle, die aufmischen wollen. Aber so wenig ich selbst oder mein näheres juristisches Umfeld sich trotz tw. weit überdurchschnittlicher Noten herablassend und mutmaßlich besserwissend gegenüber anderen aufspielt, umso mehr Schreiber findet man hier, bei denen man ausweislich ihrer behaupteten Noten und des gezeigten Verhaltens schon in Versuchung gelangen kann, obigen Schluss zu ziehen.
29.06.2020, 15:40
Es gibt nur zwei Bundesländer, in denen nur das zweite Examen zählt. Bayern und Rheinland Pfalz. NRW in den Gerichtsbarkeiten unterschiedlich. Gibt hier eine schöne Übersicht. In allen anderen zählt das erste Examen zumindest anteiligig.
29.06.2020, 15:41
(29.06.2020, 15:40)Gast schrieb: Es gibt nur zwei Bundesländer, in denen nur das zweite Examen zählt. Bayern und Rheinland Pfalz. NRW in den Gerichtsbarkeiten unterschiedlich. Gibt hier eine schöne Übersicht. In allen anderen zählt das erste Examen zumindest anteiligig.
In Niedersachsen gilt doch ebenfalls nur das Zweite bzgl der Einstellung.
29.06.2020, 15:55
(29.06.2020, 15:41)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:40)Gast schrieb: Es gibt nur zwei Bundesländer, in denen nur das zweite Examen zählt. Bayern und Rheinland Pfalz. NRW in den Gerichtsbarkeiten unterschiedlich. Gibt hier eine schöne Übersicht. In allen anderen zählt das erste Examen zumindest anteiligig.
In Niedersachsen gilt doch ebenfalls nur das Zweite bzgl der Einstellung.
https://www.ofd.niedersachsen.de/download/113020
In diesem Papier wird unter Ziffer 1 auf die Gesamtsumme beider Examina (20 Punkte) für eine herausragende Bewerbung abgestellt. Scheint also anders zu sein.
Aber auch dann würden die meisten BL eine Gesamtsumme bilden.
29.06.2020, 16:07
Wer Examen unfair und willkürlich findet, aber AC als Alternative nennt, dem ist nicht mehr zu helfen. AC sind der Gipfel der subjektiven Launen der Bewerter.
29.06.2020, 16:12
(29.06.2020, 15:55)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:41)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:40)Gast schrieb: Es gibt nur zwei Bundesländer, in denen nur das zweite Examen zählt. Bayern und Rheinland Pfalz. NRW in den Gerichtsbarkeiten unterschiedlich. Gibt hier eine schöne Übersicht. In allen anderen zählt das erste Examen zumindest anteiligig.
In Niedersachsen gilt doch ebenfalls nur das Zweite bzgl der Einstellung.
https://www.ofd.niedersachsen.de/download/113020
In diesem Papier wird unter Ziffer 1 auf die Gesamtsumme beider Examina (20 Punkte) für eine herausragende Bewerbung abgestellt. Scheint also anders zu sein.
Aber auch dann würden die meisten BL eine Gesamtsumme bilden.
Nein in NDS gilt bzgl der Einstellung erstmal nur das Zweite Examen. Das o.g. gilt nur bei der Verwendung, wenn man 20 Punkte + hat, hat man gewissen Vorzüge und Förderungen... Hat aber mit der normalen Einstellung so erstmal nichts zu tun.
29.06.2020, 16:13
In NRW gilt das erste Examen nur in der Sozialgerichtsbarkeit derzeit. Das dürfte nur wenige Stellen betreffen.
Ich würde eine Gesamtpunktzahl für die anderen Gerichtsbarkeiten begrüßen. Ist einfach fairer.
Ich würde eine Gesamtpunktzahl für die anderen Gerichtsbarkeiten begrüßen. Ist einfach fairer.
29.06.2020, 16:24
(29.06.2020, 16:12)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:55)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:41)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:40)Gast schrieb: Es gibt nur zwei Bundesländer, in denen nur das zweite Examen zählt. Bayern und Rheinland Pfalz. NRW in den Gerichtsbarkeiten unterschiedlich. Gibt hier eine schöne Übersicht. In allen anderen zählt das erste Examen zumindest anteiligig.
In Niedersachsen gilt doch ebenfalls nur das Zweite bzgl der Einstellung.
https://www.ofd.niedersachsen.de/download/113020
In diesem Papier wird unter Ziffer 1 auf die Gesamtsumme beider Examina (20 Punkte) für eine herausragende Bewerbung abgestellt. Scheint also anders zu sein.
Aber auch dann würden die meisten BL eine Gesamtsumme bilden.
Nein in NDS gilt bzgl der Einstellung erstmal nur das Zweite Examen. Das o.g. gilt nur bei der Verwendung, wenn man 20 Punkte + hat, hat man gewissen Vorzüge und Förderungen... Hat aber mit der normalen Einstellung so erstmal nichts zu tun.
Das gilt ausweislich des Wortlauts für die Einstellung als Proberichter und die Bewerbung bei den verschiedenen OLGs.
Zudem: warum sollte man Bei der Einstellung als "High Potential" auf beide Examina abstellen und ansonsten nicht. Macht keinen Sinn.
In allen Bundesländern wird das erste Examen mit zählen. Aber man gibt nur für das zweite Examen Mindestgrenzen an.
29.06.2020, 16:31
(29.06.2020, 16:24)Gast schrieb:Ausweislich des Wortlauts sind das "herausragende Bewerbungen" und nicht der Standardfall. Absolute Mindestgrenze sind 6,5 Punkte im Zweiten Examen, sonst nichts. Nachzulesen hier:(29.06.2020, 16:12)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:55)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:41)Gast schrieb:(29.06.2020, 15:40)Gast schrieb: Es gibt nur zwei Bundesländer, in denen nur das zweite Examen zählt. Bayern und Rheinland Pfalz. NRW in den Gerichtsbarkeiten unterschiedlich. Gibt hier eine schöne Übersicht. In allen anderen zählt das erste Examen zumindest anteiligig.
In Niedersachsen gilt doch ebenfalls nur das Zweite bzgl der Einstellung.
https://www.ofd.niedersachsen.de/download/113020
In diesem Papier wird unter Ziffer 1 auf die Gesamtsumme beider Examina (20 Punkte) für eine herausragende Bewerbung abgestellt. Scheint also anders zu sein.
Aber auch dann würden die meisten BL eine Gesamtsumme bilden.
Nein in NDS gilt bzgl der Einstellung erstmal nur das Zweite Examen. Das o.g. gilt nur bei der Verwendung, wenn man 20 Punkte + hat, hat man gewissen Vorzüge und Förderungen... Hat aber mit der normalen Einstellung so erstmal nichts zu tun.
Das gilt ausweislich des Wortlauts für die Einstellung als Proberichter und die Bewerbung bei den verschiedenen OLGs.
Zudem: warum sollte man Bei der Einstellung als "High Potential" auf beide Examina abstellen und ansonsten nicht. Macht keinen Sinn.
In allen Bundesländern wird das erste Examen mit zählen. Aber man gibt nur für das zweite Examen Mindestgrenzen an.
https://oberlandesgericht-celle.niedersa...64424.html
Das Erste Examen kann dann ergänzend herangezogen werden, ähnlich wie in NRW. Sonst ist das egal.