27.06.2020, 22:40
Weil die nicht nur geringe machen werden. Und auch ein finanziell nicht direkt lukrativer Fall vielleicht bessere Mandate bringt!?
27.06.2020, 23:01
So wird es sein. Wenn man bei 1000 Euro nur Schwachsinn schreibt, wird man halt nur nie die guten Mandate kriegen..
28.06.2020, 00:11
Ja einige Richter an Amtsgerichten getroffen, die auch frei von der Leber erzählt haben: 4P Juristen
Also ganz ostdeutschland von 91-94 neue Richter bekommen hat.
Die gehen alle zwischen 2020-2030 in Rente. Dann werden wieder 4 P Richter eingestellt, wenn die Verfahren auf Wunsch der Justiz nicht noch länger als jetzt schon dauern soll.
Die erste Instanz ist ja auch für den Rechtsfrieden, und die 2. für die Rechtssicherheit.
Aber historisch gesehen, ist die 1. Funktion die wichtigste überhaupt. Wichtig ist, das irgendeiner recht spricht, damit es nicht die anderen für sich selbst tun. Ob er a oder b sagt ist dabei belanglos. Hauptsache er sagt was
Also ganz ostdeutschland von 91-94 neue Richter bekommen hat.
Die gehen alle zwischen 2020-2030 in Rente. Dann werden wieder 4 P Richter eingestellt, wenn die Verfahren auf Wunsch der Justiz nicht noch länger als jetzt schon dauern soll.
Die erste Instanz ist ja auch für den Rechtsfrieden, und die 2. für die Rechtssicherheit.
Aber historisch gesehen, ist die 1. Funktion die wichtigste überhaupt. Wichtig ist, das irgendeiner recht spricht, damit es nicht die anderen für sich selbst tun. Ob er a oder b sagt ist dabei belanglos. Hauptsache er sagt was
28.06.2020, 00:19
Die
Kommentare sind Wieder völlig wieder überheblich.
Ich wiederhole mich ungern. Ein Studium und ein Referendariat mit 2. Staatsexamen egal welcher Note befähigt
Entsprechende Absolventen zum
richteramt.
Nachzulesen im DRiG. Also die beruflich-fachliche Seite ist vorhanden. Sonst gäbe es entsprechende Prüfungen nicht.
Der Anstieg der Noteneinstellungsvoraussetzungen ist dem
Verhältnis Nachfrage / Angebot zu verdanken. Vergleichbar mit einer allgmeinen Hochschulreife und NC.
Kommentare sind Wieder völlig wieder überheblich.
Ich wiederhole mich ungern. Ein Studium und ein Referendariat mit 2. Staatsexamen egal welcher Note befähigt
Entsprechende Absolventen zum
richteramt.
Nachzulesen im DRiG. Also die beruflich-fachliche Seite ist vorhanden. Sonst gäbe es entsprechende Prüfungen nicht.
Der Anstieg der Noteneinstellungsvoraussetzungen ist dem
Verhältnis Nachfrage / Angebot zu verdanken. Vergleichbar mit einer allgmeinen Hochschulreife und NC.
28.06.2020, 00:32
Warum wird fast jeder thread für Grundsatzdiskussionen gekapert? Die gestelltenm Frage wurde auf S. 1 beantwortet
28.06.2020, 00:56
(27.06.2020, 21:49)Associate schrieb:Man braucht den Richter, weil es jemanden braucht, der etwas entscheidet und dadurch Rechtssicherheit schafft. Wer das ist, ist total egal, solange die Gesellschaft aktzeptiert, dass er das schon richtig macht. Früher machten das halt "die Ältesten" oder Priester, Oberhäupter...egal. Irgendjemand, dem die Menschen vertrauen, muss es irgendwie entscheiden. Das ist alles was zählt. Und nur deswegen ist die Note wichtig für den Staatsdienst: Weil um diese Note über die Jahrzehnte ein Mythos erzeugt wurde, der den Leuten vorgaukelt, sie könnten dem- oder derjenigen mit einer guten Note schon vertrauen. Aber im Endeffekt ist es im Zivilrecht doch random.(27.06.2020, 20:39)Gast schrieb:(27.06.2020, 19:57)Gast schrieb:(27.06.2020, 19:29)Gast schrieb: Viele a-Leute wollen es vielleicht auch nicht wahrhaben, aber man tut sich damit doch auch keinen Gefallen. Als Strafrichter ok, mag noch klappen. Aber als einzelrichter am LG hat man teils enorm komplizierte Streitigkeiten von Anfang an. Ja, mag sein, dass ein Anwalt mit a Examen nach 15 Jahren auch sein Sondergebiet gut beherrscht. Aber als Richter muss man von Tag 1 auf hohem Niveau mitspielen und dafür sind - ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht - nun mal Examen b und aufwärts der bessere Indikator!
Aber gerade im Zivilrecht ist es doch häufig so, dass man Sachen so und so entscheiden kann. Gerade weil es da eher um Tatsachen- als Rechtsfragen geht. Warum das jemand mit etwas schlechterem Examen weniger gut können soll als jemand mit besserem Examen erschließt sich nicht unmittelbar. Die wirklich komplizierten Sachen macht eh die Kammer.
Und letztlich ist es jetzt mal abstrakt gesagt im Zivilrecht auch gar nicht wichtig wie eine Fall entschieden wird. Wichtig ist nur, dass er entschieden wird. Es hat schon seinen Grund dass Anwälte es in der Regel vermeiden, es auf ein Urteil anzukommen. Und der liegt nicht nur in Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnis.
Du hast echt überhaupt keine Ahnung oder? Bereits die "einfachen" Sachen erfordern häufig genug rechtliche Hinweise, damit die Anwälte überhaupt klarkommen. Und dass "richtig" komplizierte Sachen durch die Kammer gemacht werden ist Unsinn und zeugt auch davon, dass du garkeine Vorstellung hast: auch als Kammersache liegt es im Wesentlichen am BE, alles zu machen, wie denkst du wohl läuft das, wenn Vorsitzender und Beisitzer das Votum im wesentlichen unbrauchbar finden?
Stimme voll zu.
Das ist oft das Problem der schwächeren Kandidaten. Mangels Fachwissen erkennen sie die Probleme gar nicht, und dann kommt so ein Halbwissen raus. Nur wer viel weiß, kennt auch die Grenzen und Probleme. Zumal: Wenn man „im Zivilrecht“ eh „so oder so“ entscheiden könnte und es auf Wissen nicht ankäme, wozu brauchen wir dann überhaupt einen Richter? Dann können wir Streitparteien auch gleich eine Münze werfen. Auch die Erwägung, der Anwalt wolle ein Urteil verhindern: Wenn alles vom Zufall abhängt oder ohnehin immer verglichen wird, dann brauche ich auch keinen Anwalt.
Gib dieselbe Akte drei verschiedenen Richtern und in 80% der Fälle hast Du mindestens 2 verschiedene Ergebnisse. Guck Dir VW an. Was da landauf, landab alles "für Recht erkannt" wurde ist ein wilder Ritt durch die bunte Welt der Anspruchsgrundlagen und Rechtsfolgen. Immer noch, fast fünf Jahre nachdem das Desaster los ging. Dabei stand sogar von Anfang an fest, was für einen Großteil der Fälle raus kommen musste, weil die Aufregung bei den Menschen so groß war. Und um das Schauspiel perfekt zu machen hat man jetzt mit 826 ne Lösung gefunden, für die man 2015 im Examen ein "abwegig" geerntet hätte.
28.06.2020, 00:58
28.06.2020, 03:28
(28.06.2020, 00:58)Gast schrieb:(28.06.2020, 00:32)GAsst schrieb: Warum wird fast jeder thread für Grundsatzdiskussionen gekapert? Die gestelltenm Frage wurde auf S. 1 beantwortetWenn die gestellten Fragen bereits beantwortet wurden, warum soll man sich dann nicht neuen Fragen zuwenden?
Wo sind denn die „neuen Fragen“?
Ist doch alles schon 1000 mal durchgekaut: Mit Doppel-VB geht man erst in die GK, dann hat in die Justiz. Mit knapp drunter direkt in die Justiz. Und alle Anwälte (nicht GK) haben maximal doppel-a (wenn überhaupt). Die machen nur Scheiß und die Justiz alles richtig.
Lernt man so ab dem ersten Semester und genau so hochnäsig laufen viele durch‘s Ref.
28.06.2020, 10:32
(28.06.2020, 00:56)Gast schrieb:(27.06.2020, 21:49)Associate schrieb:Man braucht den Richter, weil es jemanden braucht, der etwas entscheidet und dadurch Rechtssicherheit schafft. Wer das ist, ist total egal, solange die Gesellschaft aktzeptiert, dass er das schon richtig macht. Früher machten das halt "die Ältesten" oder Priester, Oberhäupter...egal. Irgendjemand, dem die Menschen vertrauen, muss es irgendwie entscheiden. Das ist alles was zählt. Und nur deswegen ist die Note wichtig für den Staatsdienst: Weil um diese Note über die Jahrzehnte ein Mythos erzeugt wurde, der den Leuten vorgaukelt, sie könnten dem- oder derjenigen mit einer guten Note schon vertrauen. Aber im Endeffekt ist es im Zivilrecht doch random.(27.06.2020, 20:39)Gast schrieb:(27.06.2020, 19:57)Gast schrieb:(27.06.2020, 19:29)Gast schrieb: Viele a-Leute wollen es vielleicht auch nicht wahrhaben, aber man tut sich damit doch auch keinen Gefallen. Als Strafrichter ok, mag noch klappen. Aber als einzelrichter am LG hat man teils enorm komplizierte Streitigkeiten von Anfang an. Ja, mag sein, dass ein Anwalt mit a Examen nach 15 Jahren auch sein Sondergebiet gut beherrscht. Aber als Richter muss man von Tag 1 auf hohem Niveau mitspielen und dafür sind - ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht - nun mal Examen b und aufwärts der bessere Indikator!
Aber gerade im Zivilrecht ist es doch häufig so, dass man Sachen so und so entscheiden kann. Gerade weil es da eher um Tatsachen- als Rechtsfragen geht. Warum das jemand mit etwas schlechterem Examen weniger gut können soll als jemand mit besserem Examen erschließt sich nicht unmittelbar. Die wirklich komplizierten Sachen macht eh die Kammer.
Und letztlich ist es jetzt mal abstrakt gesagt im Zivilrecht auch gar nicht wichtig wie eine Fall entschieden wird. Wichtig ist nur, dass er entschieden wird. Es hat schon seinen Grund dass Anwälte es in der Regel vermeiden, es auf ein Urteil anzukommen. Und der liegt nicht nur in Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnis.
Du hast echt überhaupt keine Ahnung oder? Bereits die "einfachen" Sachen erfordern häufig genug rechtliche Hinweise, damit die Anwälte überhaupt klarkommen. Und dass "richtig" komplizierte Sachen durch die Kammer gemacht werden ist Unsinn und zeugt auch davon, dass du garkeine Vorstellung hast: auch als Kammersache liegt es im Wesentlichen am BE, alles zu machen, wie denkst du wohl läuft das, wenn Vorsitzender und Beisitzer das Votum im wesentlichen unbrauchbar finden?
Stimme voll zu.
Das ist oft das Problem der schwächeren Kandidaten. Mangels Fachwissen erkennen sie die Probleme gar nicht, und dann kommt so ein Halbwissen raus. Nur wer viel weiß, kennt auch die Grenzen und Probleme. Zumal: Wenn man „im Zivilrecht“ eh „so oder so“ entscheiden könnte und es auf Wissen nicht ankäme, wozu brauchen wir dann überhaupt einen Richter? Dann können wir Streitparteien auch gleich eine Münze werfen. Auch die Erwägung, der Anwalt wolle ein Urteil verhindern: Wenn alles vom Zufall abhängt oder ohnehin immer verglichen wird, dann brauche ich auch keinen Anwalt.
Gib dieselbe Akte drei verschiedenen Richtern und in 80% der Fälle hast Du mindestens 2 verschiedene Ergebnisse. Guck Dir VW an. Was da landauf, landab alles "für Recht erkannt" wurde ist ein wilder Ritt durch die bunte Welt der Anspruchsgrundlagen und Rechtsfolgen. Immer noch, fast fünf Jahre nachdem das Desaster los ging. Dabei stand sogar von Anfang an fest, was für einen Großteil der Fälle raus kommen musste, weil die Aufregung bei den Menschen so groß war. Und um das Schauspiel perfekt zu machen hat man jetzt mit 826 ne Lösung gefunden, für die man 2015 im Examen ein "abwegig" geerntet hätte.
So ein Unsinn. Im Zivilrecht ist nichts random. Das ist ein Spruch den schlechte Anwälte bringen, wenn sie mal wieder vergessen haben, Rechtsverfolgungskosten unter Beweis zu stellen. Auf hoher See und vor Gericht... Blablabla
28.06.2020, 11:41
(27.06.2020, 17:22)Ausreichender Richter schrieb: Kennt ihr irgendjemanden, der mit "ausreichend" im 2. Examen Richter geworden ist?
Wäre egal wo, ich würde wirklich gerne Richter werden, notfalls auch in Ostdeutschland oder nach einem Umweg über die Staatsanwaltschaft.
Im 1. Examen habe ich mit Schwerpunkt 9,2, im 2. Examen 6,1.
Vielen Dank!
Wenn es noch möglich ist: Gehe in den Verbesserungsversuch.
Mit der Notenkombination ist es gegenwärtig unmöglich in den höheren Justizdienst zu kommen. In Justizkreisen wird viel Wert auf die Noten, gerade des zweiten Examens, gelegt. Mit 6,1 bist Du da im Bewerberfeld leider noch nicht einmal in der Kategorie "ferner liefen", weil Deine Bewerbung ungesichtet zurück gesendet wird (also im Bilde geblieben: Du keine Starterlaubnis bekommst). Dass ein ausreichend im zweiten für eine Einstellung genügt hat, gab es historisch bisher nur unmittelbar nach der Wende im Osten.
Selbst mit dem nunmehr anstehenden Generationenwechsel in den östlichen Bundesländern glaube ich nicht, dass ausreichend geprüfte Bewerber*innen sich in den nächsten Jahren wieder Hoffnungen machen können.
Die Gründe dafür sind mMn vielschichtig: Zum einen hat der Osten in absoluten Zahlen einen geringen Einstellungsbedarf. Wegen der demographischen Entwicklung und auch wegen sonstige rückläufiger Klagezahlen in bestimmten Rechtsgebieten wurden in den letzten Jahren verschiedene Gerichtsbezirke zusammengelegt und weitere stehen auf der Streichliste. D.h. in weniger attraktiven Lagen im Osten gibt es sehr wenige Stellen.
Vor allem aber ist der "wilde Osten", der dem geneigten Volljuristen nur "mit Buschzulage" vermittelt werden konnte, einfach Geschichte. Unabhängig von unterschiedlichen Lebensverhältnissen etc. sind Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern genauso Teil der Bundesrepublik wie NRW und das Saarland. Ja, man konkurriert in Magdeburg sicher nicht mit denselben Kandidaten wie in Hamburg oder München. Aber man sollte auch nicht glauben, dass die ostdeutsche Justiz gar keine Anforderungen an Bewerber stellen könnte. Insbesondere in attraktiven Lagen, z.B. Leipzig, Postdam und Frankfurt/Oder (Berlinpendler!), gibt es durchaus Bewerber mit sehr gutem Notenbild und sonstigen Qualifikationsprofil.