27.06.2020, 19:23
Ich glaube, die Richter unter Adolf sind schon tot.
Es geht mir nur darum: Zu allen Zeiten und Nöten waren wir für die ordentliche Gerichtsbarkeit (Volksgerichtshof und so mal ausgenommen) nie darauf angewiesen (außer kurz im Osten), auf 4er-Kandidaten als Richter zurückzugreifen. Und "damals" gab es viel mehr 4er-Kandidaten.
Das ist einfach kein gutes Aushängeschild, dass man selbst zum schlechtesten Fünftel der erfolgreichen Kandidaten gehören und Richter werden kann.
Und Verfassungsfeinde hast du bei allen Notenstufen. Peter Richter, der NPD-Hausanwalt hatte exzellente Noten (sehr gut und gut).
Es geht mir nur darum: Zu allen Zeiten und Nöten waren wir für die ordentliche Gerichtsbarkeit (Volksgerichtshof und so mal ausgenommen) nie darauf angewiesen (außer kurz im Osten), auf 4er-Kandidaten als Richter zurückzugreifen. Und "damals" gab es viel mehr 4er-Kandidaten.
Das ist einfach kein gutes Aushängeschild, dass man selbst zum schlechtesten Fünftel der erfolgreichen Kandidaten gehören und Richter werden kann.
Und Verfassungsfeinde hast du bei allen Notenstufen. Peter Richter, der NPD-Hausanwalt hatte exzellente Noten (sehr gut und gut).
27.06.2020, 19:24
(27.06.2020, 19:11)associate schrieb:(27.06.2020, 18:58)Gast schrieb:(27.06.2020, 18:53)associate schrieb: Glaube nicht, dass 6 Punkte je reichen. Zwischen 7,9 und zB 6,5 sind da eine Reihe von Kandidaten, die gerne Richter sind, aber in den meisten Bundesländern es zurzeit nicht werden können.
Notenverbesserungsversuch?
Ehrlich gesagt finde ich es auch grundsätzlich fragwürdig, wenn man mit einem "Ausreichend" Richter werden kann. Entweder die Noten haben eine Aussagekraft oder nicht. Mit "Ausreichend" wurde bis auf ein paar Jahren im Osten niemand Richter, egal ob im Kaiserreich, unter Adolf oder jetzt.
Wenn es soweit kommen sollte, könnte man auf das fein zisälierte Notensystem auch verzichten und einfach "Bestanden" oder "Nicht bestanden" ins Zeugnis schreiben wie beim Führerschein.
Wieso führst du jetzt speziell die Spanne von 6,5 bis 7,9 an? Oder meintest du 8,9?
Hu, danke für die Rückfrage. Ich bezog mich damit darauf, dass viele Bundesländer schon setzt nicht mehr als 8 Punkte (oder die berühmten 7,76) verlangen statt früher 9. Das heißt, bevor man auf "Ausreichend" geht, wird man auf auf 7,5 oder 7 runtergehen.
Und dann hast du eine andere Zahl der potentiellen Kandidaten. So 15 in Summe haben dann schon gar nicht mehr so wenige.
Dazu kommt: Mit zB 14-15 in Summe wird die Richterstelle schon attraktiver, weil die Alternative gerade nicht GK mit 120k Einstieg ist.
Irgendwo gibt es für mich schon Grenzen. Ein Richter sollte schon mindestens so gut sein wie der durchschnittliche Anwalt, der vor ihm steht. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass das zweite Examen gerade auf den Justizdienst zugeschnitten ist. Wenn dort nur "ausreichende" Leistungen rauskommen, dann ist der Kandidat eben nicht überdurchschnittlich geeignet.
Danke für deine Erläuterung! Sehe ich auch so.
27.06.2020, 19:29
Viele a-Leute wollen es vielleicht auch nicht wahrhaben, aber man tut sich damit doch auch keinen Gefallen. Als Strafrichter ok, mag noch klappen. Aber als einzelrichter am LG hat man teils enorm komplizierte Streitigkeiten von Anfang an. Ja, mag sein, dass ein Anwalt mit a Examen nach 15 Jahren auch sein Sondergebiet gut beherrscht. Aber als Richter muss man von Tag 1 auf hohem Niveau mitspielen und dafür sind - ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht - nun mal Examen b und aufwärts der bessere Indikator!
27.06.2020, 19:57
(27.06.2020, 19:29)Gast schrieb: Viele a-Leute wollen es vielleicht auch nicht wahrhaben, aber man tut sich damit doch auch keinen Gefallen. Als Strafrichter ok, mag noch klappen. Aber als einzelrichter am LG hat man teils enorm komplizierte Streitigkeiten von Anfang an. Ja, mag sein, dass ein Anwalt mit a Examen nach 15 Jahren auch sein Sondergebiet gut beherrscht. Aber als Richter muss man von Tag 1 auf hohem Niveau mitspielen und dafür sind - ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht - nun mal Examen b und aufwärts der bessere Indikator!
Aber gerade im Zivilrecht ist es doch häufig so, dass man Sachen so und so entscheiden kann. Gerade weil es da eher um Tatsachen- als Rechtsfragen geht. Warum das jemand mit etwas schlechterem Examen weniger gut können soll als jemand mit besserem Examen erschließt sich nicht unmittelbar. Die wirklich komplizierten Sachen macht eh die Kammer.
Und letztlich ist es jetzt mal abstrakt gesagt im Zivilrecht auch gar nicht wichtig wie eine Fall entschieden wird. Wichtig ist nur, dass er entschieden wird. Es hat schon seinen Grund dass Anwälte es in der Regel vermeiden, es auf ein Urteil anzukommen. Und der liegt nicht nur in Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnis.
27.06.2020, 20:24
(27.06.2020, 19:57)Gast schrieb:(27.06.2020, 19:29)Gast schrieb: Viele a-Leute wollen es vielleicht auch nicht wahrhaben, aber man tut sich damit doch auch keinen Gefallen. Als Strafrichter ok, mag noch klappen. Aber als einzelrichter am LG hat man teils enorm komplizierte Streitigkeiten von Anfang an. Ja, mag sein, dass ein Anwalt mit a Examen nach 15 Jahren auch sein Sondergebiet gut beherrscht. Aber als Richter muss man von Tag 1 auf hohem Niveau mitspielen und dafür sind - ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht - nun mal Examen b und aufwärts der bessere Indikator!
Aber gerade im Zivilrecht ist es doch häufig so, dass man Sachen so und so entscheiden kann. Gerade weil es da eher um Tatsachen- als Rechtsfragen geht. Warum das jemand mit etwas schlechterem Examen weniger gut können soll als jemand mit besserem Examen erschließt sich nicht unmittelbar. Die wirklich komplizierten Sachen macht eh die Kammer.
Und letztlich ist es jetzt mal abstrakt gesagt im Zivilrecht auch gar nicht wichtig wie eine Fall entschieden wird. Wichtig ist nur, dass er entschieden wird. Es hat schon seinen Grund dass Anwälte es in der Regel vermeiden, es auf ein Urteil anzukommen. Und der liegt nicht nur in Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnis.
Zum Glück hat sich diese "Auffassung" noch nicht bei den Einstellungsbehörden durchgesetzt. Bereits ein einfacher Verkehrsunfall führt bei nicht wenigen FWW-Anwälten schon zu Überforderung. Jeder zweite Fall ist eigentlich was für die Berufshaftpflichtversicherung...
27.06.2020, 20:39
(27.06.2020, 19:57)Gast schrieb:(27.06.2020, 19:29)Gast schrieb: Viele a-Leute wollen es vielleicht auch nicht wahrhaben, aber man tut sich damit doch auch keinen Gefallen. Als Strafrichter ok, mag noch klappen. Aber als einzelrichter am LG hat man teils enorm komplizierte Streitigkeiten von Anfang an. Ja, mag sein, dass ein Anwalt mit a Examen nach 15 Jahren auch sein Sondergebiet gut beherrscht. Aber als Richter muss man von Tag 1 auf hohem Niveau mitspielen und dafür sind - ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht - nun mal Examen b und aufwärts der bessere Indikator!
Aber gerade im Zivilrecht ist es doch häufig so, dass man Sachen so und so entscheiden kann. Gerade weil es da eher um Tatsachen- als Rechtsfragen geht. Warum das jemand mit etwas schlechterem Examen weniger gut können soll als jemand mit besserem Examen erschließt sich nicht unmittelbar. Die wirklich komplizierten Sachen macht eh die Kammer.
Und letztlich ist es jetzt mal abstrakt gesagt im Zivilrecht auch gar nicht wichtig wie eine Fall entschieden wird. Wichtig ist nur, dass er entschieden wird. Es hat schon seinen Grund dass Anwälte es in der Regel vermeiden, es auf ein Urteil anzukommen. Und der liegt nicht nur in Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnis.
Du hast echt überhaupt keine Ahnung oder? Bereits die "einfachen" Sachen erfordern häufig genug rechtliche Hinweise, damit die Anwälte überhaupt klarkommen. Und dass "richtig" komplizierte Sachen durch die Kammer gemacht werden ist Unsinn und zeugt auch davon, dass du garkeine Vorstellung hast: auch als Kammersache liegt es im Wesentlichen am BE, alles zu machen, wie denkst du wohl läuft das, wenn Vorsitzender und Beisitzer das Votum im wesentlichen unbrauchbar finden?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
27.06.2020, 21:49
(27.06.2020, 20:39)Gast schrieb:(27.06.2020, 19:57)Gast schrieb:(27.06.2020, 19:29)Gast schrieb: Viele a-Leute wollen es vielleicht auch nicht wahrhaben, aber man tut sich damit doch auch keinen Gefallen. Als Strafrichter ok, mag noch klappen. Aber als einzelrichter am LG hat man teils enorm komplizierte Streitigkeiten von Anfang an. Ja, mag sein, dass ein Anwalt mit a Examen nach 15 Jahren auch sein Sondergebiet gut beherrscht. Aber als Richter muss man von Tag 1 auf hohem Niveau mitspielen und dafür sind - ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht - nun mal Examen b und aufwärts der bessere Indikator!
Aber gerade im Zivilrecht ist es doch häufig so, dass man Sachen so und so entscheiden kann. Gerade weil es da eher um Tatsachen- als Rechtsfragen geht. Warum das jemand mit etwas schlechterem Examen weniger gut können soll als jemand mit besserem Examen erschließt sich nicht unmittelbar. Die wirklich komplizierten Sachen macht eh die Kammer.
Und letztlich ist es jetzt mal abstrakt gesagt im Zivilrecht auch gar nicht wichtig wie eine Fall entschieden wird. Wichtig ist nur, dass er entschieden wird. Es hat schon seinen Grund dass Anwälte es in der Regel vermeiden, es auf ein Urteil anzukommen. Und der liegt nicht nur in Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnis.
Du hast echt überhaupt keine Ahnung oder? Bereits die "einfachen" Sachen erfordern häufig genug rechtliche Hinweise, damit die Anwälte überhaupt klarkommen. Und dass "richtig" komplizierte Sachen durch die Kammer gemacht werden ist Unsinn und zeugt auch davon, dass du garkeine Vorstellung hast: auch als Kammersache liegt es im Wesentlichen am BE, alles zu machen, wie denkst du wohl läuft das, wenn Vorsitzender und Beisitzer das Votum im wesentlichen unbrauchbar finden?
Stimme voll zu.
Das ist oft das Problem der schwächeren Kandidaten. Mangels Fachwissen erkennen sie die Probleme gar nicht, und dann kommt so ein Halbwissen raus. Nur wer viel weiß, kennt auch die Grenzen und Probleme. Zumal: Wenn man „im Zivilrecht“ eh „so oder so“ entscheiden könnte und es auf Wissen nicht ankäme, wozu brauchen wir dann überhaupt einen Richter? Dann können wir Streitparteien auch gleich eine Münze werfen. Auch die Erwägung, der Anwalt wolle ein Urteil verhindern: Wenn alles vom Zufall abhängt oder ohnehin immer verglichen wird, dann brauche ich auch keinen Anwalt.
27.06.2020, 21:57
Jetzt lasst die Anwälte in Ruhe. Der Hauptgrund ist das kack RVG, das seit 2010? nicht erhöht wurde. Nach RVG darf man halt nur 10 Minuten pro Fall aufwenden, sonst geht man in die Insolvenz. Büro, Austattung und Mitarbeiter kann man nicht zahlen mit 15€ Umsatz pro Stunde.
27.06.2020, 22:37
(27.06.2020, 19:11)associate schrieb:(27.06.2020, 18:58)Gast schrieb:(27.06.2020, 18:53)associate schrieb: Glaube nicht, dass 6 Punkte je reichen. Zwischen 7,9 und zB 6,5 sind da eine Reihe von Kandidaten, die gerne Richter sind, aber in den meisten Bundesländern es zurzeit nicht werden können.
Notenverbesserungsversuch?
Ehrlich gesagt finde ich es auch grundsätzlich fragwürdig, wenn man mit einem "Ausreichend" Richter werden kann. Entweder die Noten haben eine Aussagekraft oder nicht. Mit "Ausreichend" wurde bis auf ein paar Jahren im Osten niemand Richter, egal ob im Kaiserreich, unter Adolf oder jetzt.
Wenn es soweit kommen sollte, könnte man auf das fein zisälierte Notensystem auch verzichten und einfach "Bestanden" oder "Nicht bestanden" ins Zeugnis schreiben wie beim Führerschein.
Wieso führst du jetzt speziell die Spanne von 6,5 bis 7,9 an? Oder meintest du 8,9?
Hu, danke für die Rückfrage. Ich bezog mich damit darauf, dass viele Bundesländer schon setzt nicht mehr als 8 Punkte (oder die berühmten 7,76) verlangen statt früher 9. Das heißt, bevor man auf "Ausreichend" geht, wird man auf auf 7,5 oder 7 runtergehen.
Und dann hast du eine andere Zahl der potentiellen Kandidaten. So 15 in Summe haben dann schon gar nicht mehr so wenige.
Dazu kommt: Mit zB 14-15 in Summe wird die Richterstelle schon attraktiver, weil die Alternative gerade nicht GK mit 120k Einstieg ist.
Das wird so nicht passieren, da die GKs und die Justiz doch praktisch aus dem gleichen Bewerberfeld rekrutieren. Ebenso wie es in der Justiz von 9+ auf 8 gegangen ist, ist es das doch auch in den GKs. Eine ernsthafte Entspannung auf Seiten der Richter sehe ich erst durch legal tech und das wird noch lange dauern.
27.06.2020, 22:39
Um mal eine Lanze zu brechen. Manchen Anwälte, die nach RVG bezahlt werden, schaffen es tatsächlich auch bei sehr geringen Streitwerten sehr vernünftige Arbeit abzuliefern. Das sind - so mein Eindruck - auch die, die wirtschaftlich erfolgreicher sind.