02.07.2020, 19:59
Ich halte es für eine ganz schlechte Idee, sich hier nach den Klausuren auszutauschen.
02.07.2020, 20:29
02.07.2020, 21:06
Ich schreibe hier so gut wie gar nicht, sondern bin leider Leser, aber gehöre zu den „Schlechten“. Entgegen der Behauptung muss man aber nicht „Stuss“ zu Papier bringen, um eine schlechte Note zu verdienen. Notenfresser ist, dass man zu langsam das Zeug aufs Papier bringt und somit nie vertieft auf Punkte eingehen kann. Dann kriegt man im Examen 4 Punkte, mal 5, mal 3, selbst wenn man die Klausur hauptsächlich richtig gegelöst hat. So geschehen bei mir in der schriftlichen Prüfung. Z1: Alle Ergebnise zutreffend, aber zu wenig Argumentstionstiefe: 4 Punkte.
Es bleibt mir ehrlich gesagt auch bis heute ein Rätsel, wie es anscheinend viele schaffen, 30 Seiten+ aufs Papier zu bringen. Sachverhalt ordnen, rechtliche Lösung skizzieren, nachdenken, etwas nachschlagen und Lösung ausformulieren dauert einfach. Ich komme daher nur auf ca. 16-18 Seiten.
Vielleicht könnte mir jemand von den erfolgreicheren mal erklären, wie das funktioniert? Erkennt ihr durch Klausurparxis einfach sofort, wohin die Reise geht? Schlagt ihr gar keine Paragraphen oder Definitionen nach? Mir scheint Zeit für Tiefe nur möglich, wenn man alles aus dem FF kann.
Es bleibt mir ehrlich gesagt auch bis heute ein Rätsel, wie es anscheinend viele schaffen, 30 Seiten+ aufs Papier zu bringen. Sachverhalt ordnen, rechtliche Lösung skizzieren, nachdenken, etwas nachschlagen und Lösung ausformulieren dauert einfach. Ich komme daher nur auf ca. 16-18 Seiten.
Vielleicht könnte mir jemand von den erfolgreicheren mal erklären, wie das funktioniert? Erkennt ihr durch Klausurparxis einfach sofort, wohin die Reise geht? Schlagt ihr gar keine Paragraphen oder Definitionen nach? Mir scheint Zeit für Tiefe nur möglich, wenn man alles aus dem FF kann.
02.07.2020, 21:08
*leiser Leser
02.07.2020, 21:54
(02.07.2020, 21:06)Gast777 schrieb: Ich schreibe hier so gut wie gar nicht, sondern bin leider Leser, aber gehöre zu den „Schlechten“. Entgegen der Behauptung muss man aber nicht „Stuss“ zu Papier bringen, um eine schlechte Note zu verdienen. Notenfresser ist, dass man zu langsam das Zeug aufs Papier bringt und somit nie vertieft auf Punkte eingehen kann. Dann kriegt man im Examen 4 Punkte, mal 5, mal 3, selbst wenn man die Klausur hauptsächlich richtig gegelöst hat. So geschehen bei mir in der schriftlichen Prüfung. Z1: Alle Ergebnise zutreffend, aber zu wenig Argumentstionstiefe: 4 Punkte.
Es bleibt mir ehrlich gesagt auch bis heute ein Rätsel, wie es anscheinend viele schaffen, 30 Seiten+ aufs Papier zu bringen. Sachverhalt ordnen, rechtliche Lösung skizzieren, nachdenken, etwas nachschlagen und Lösung ausformulieren dauert einfach. Ich komme daher nur auf ca. 16-18 Seiten.
Vielleicht könnte mir jemand von den erfolgreicheren mal erklären, wie das funktioniert? Erkennt ihr durch Klausurparxis einfach sofort, wohin die Reise geht? Schlagt ihr gar keine Paragraphen oder Definitionen nach? Mir scheint Zeit für Tiefe nur möglich, wenn man alles aus dem FF kann.
Seitenzahlen sind aufgrund der unterschiedlichen Schriftgrößen tedenziell trügerisch. Allerdings bewegen sich meine Klausuren tendenziell in den von dir genannten Größenordnungen, sodass es halbwegs vergleichbar sein dürfte: In Probeklausuren habe ich meist 15-19 Seiten geschrieben (mit 1/3 Korrekturrand). In den Examensklausuren (mit 1/2 Korrekturrand) waren es dann eher 20-25 Seiten. In zwei Anwaltsklausuren (ZR/ÖR) habe ich allerdings jeweils >35 Seiten produziert. Das lag schlicht daran, dass man Anwaltsklausuren dank Gutachtenstil und mangels Sachverhalt während dem Schreiben lösen kann. Beim ersten Lesen der Klausuren war mir der Umfang klar, sodass ich danach unmittelbar ohne Lösungsskizze angefangen habe die Klausurlösung zu schreiben (und dann währenddessen ein paar Mal in den Kommentar geschaut habe). In Revisionsklausuren im Strafrecht sollte das eigentlich auch gehen. Der Vorteil dabei ist, dass man auch wirklich nur in den Kommentar schaut, wenn man etwas konkret verarbeiten kann. Wenn ich während der Erstellung einer Lösungsskizze in Kommentare geschaut habe, habe ich oft zu viele Argumente notiert, die ich später aus Zeitdruck gar nicht mehr alle zu Papier bringen konnte.
In Gerichtsklausuren kommt man dank Urteilsstil und Tatbestand allerdings nicht darum herum, erstmal Zeit durch abstraktes Nachdenken zu "verlieren" fürchte ich.
02.07.2020, 22:27
Also ich schreibe in Urteilsklausuren nie mehr als 20 Seiten, im Schnitt würde ich sagen 15. In der F-AG habe ich mit einer 12-Seiten Klausur in ZVR 13 Punkte bekommen, wären im Examen vielleicht keine 13 aber sicherlich 10 gewesen.
Zum einen kommt es sehr auf die Schriftgröße an, wie viel Seiten man füllt und zum anderen kann man auch auf weniger Seiten die entsprechende Argumentationstiefe bringen. Ich wüsste gar nicht wie ich in Zivilurteilen 30 Seiten vollkriegen soll. Abgesehen davon, dass die Zeit fehlt, wüsste ich nicht was ich auf 30 Seiten alles schreiben soll.
Üblicherweise habe ich 5 Seiten Tatbestand und dann 10-12 Seiten Entscheidungsgründe, dazu Rubrum und Tenor. Hat bisher immer gelangt.
In StrafR kann man natürlich mehr schreiben oder muss es und in Anwaltsklausuren gehts natürlich auch leichter weil man, wie der Vorposter sagt, im Gutachten mehr ausführen kann.
Ich möchte mich da ohne zu schleimen mal Torsten Kaiser anschließen, der im Seminar meinte, man muss die Schwerpunkte des Falles entdecken und dazu dann richtig viel schreiben. Das habe ich mir zu Herzen genommen, halte alles andere kurz und bei den Schwerpunkten lasse ich mich dann aus, mithilfe des Kommentares (oft hilft abschreiben), den Argumenten aus dem SV und eigenen Argumenten, die immer gehen. So zeigt man dem Korrektor, dass man die Schwerpunkte gesehen hat und im Ergebnis um Argumentation bemüht war. Meistens wird die Argumentation dann auch noch gelobt, obwohl abgeschrieben oder aus dem SV oder einfach 0815 Wertungen mit Grundregeln (der arme Verbraucher, der arme Minderjährige, Wortlaut oder Schutzzweck der Norm, ... ).
Zum einen kommt es sehr auf die Schriftgröße an, wie viel Seiten man füllt und zum anderen kann man auch auf weniger Seiten die entsprechende Argumentationstiefe bringen. Ich wüsste gar nicht wie ich in Zivilurteilen 30 Seiten vollkriegen soll. Abgesehen davon, dass die Zeit fehlt, wüsste ich nicht was ich auf 30 Seiten alles schreiben soll.
Üblicherweise habe ich 5 Seiten Tatbestand und dann 10-12 Seiten Entscheidungsgründe, dazu Rubrum und Tenor. Hat bisher immer gelangt.
In StrafR kann man natürlich mehr schreiben oder muss es und in Anwaltsklausuren gehts natürlich auch leichter weil man, wie der Vorposter sagt, im Gutachten mehr ausführen kann.
Ich möchte mich da ohne zu schleimen mal Torsten Kaiser anschließen, der im Seminar meinte, man muss die Schwerpunkte des Falles entdecken und dazu dann richtig viel schreiben. Das habe ich mir zu Herzen genommen, halte alles andere kurz und bei den Schwerpunkten lasse ich mich dann aus, mithilfe des Kommentares (oft hilft abschreiben), den Argumenten aus dem SV und eigenen Argumenten, die immer gehen. So zeigt man dem Korrektor, dass man die Schwerpunkte gesehen hat und im Ergebnis um Argumentation bemüht war. Meistens wird die Argumentation dann auch noch gelobt, obwohl abgeschrieben oder aus dem SV oder einfach 0815 Wertungen mit Grundregeln (der arme Verbraucher, der arme Minderjährige, Wortlaut oder Schutzzweck der Norm, ... ).