17.06.2020, 16:01
(17.06.2020, 15:21)Gast123 schrieb:(17.06.2020, 15:04)Gast2 schrieb:(17.06.2020, 12:40)Gast schrieb:(17.06.2020, 00:49)Gast123 schrieb:(16.06.2020, 20:51)Gast schrieb: Was braucht man da für Noten?
Mindestens 7,6 im Ersten und 8,15 im Zweiten.
BS. Zumindest mit der Mindestgrenze im Zweiten. Man kommt auch mit deutlich schlechterem Zweiten rein, wenn man im Ersten ein gutes Ergebnis erzielt hat.
Denke, dass es wieder einer der sinnlosen Troll-Beiträge war. Idealerweise finden sich ein paar vernünftige Mitleser, die tatsächliche Erfahrungen zu "Notengrenzen" schildern können.
Das war kein Troll-Beitrag, sondern ein sarkastischer Beitrag ;) weil diese Frage nach der Notengrenze Bullshit ist. Wenn man auf Azur schaut, sieht man, dass 2Birds selbst schreiben, dass sie auch Leute mit befriedigend nehmen. Und damit gibt es KEINE FESTE NOTENGRENZE. Wir sind nicht im öffentlichen Dienst mit Auswahlgrenzen. Die gibt es in der freien Wirtschaft jenseits des strengen doppel-vb mancher GKs nicht.
Mal kommt man mit 2x 7 Punkte rein, wenn man im richtigen Moment mit dem richtigen Schwerpunkt anklopft. Und manchmal kommt man mit 2x 8 Punkte nicht rein, wenn in der Praxisgruppe gerade alle regulären Stellen besetzt sind. Deswegen gilt nur die alte Plattitüde "Je besser, umso besser."
In GKs arbeiten bestimmt auch Leute mit 2 x a, aber das kann man wegen den Mandanten und dem Image nicht zugeben. Deswegen sollte man sich mit 2 x a nicht von der Bewerbung in der freien Wirtschaft abhalten lassen. Manchmal sind die auch froh, wenn sich einer mit schlechteren Noten bewirbt, dem müssen sie nicht so viel zahlen. Die GKs müssen ja auch wirtschaftlich arbeiten.
17.06.2020, 16:06
Als reguläre Associates? Ganz ganz selten sicherlich möglich, aber dann auf Grund irgendwelcher Zufälle oder Vitamin B. Ansonsten ist 2x a schon ein Ausschluss bei GKs.
Anders vielleicht so Kombis wie 8,5 und 6,3... das muss man eben auch mal sehen, die Punktzahl ist auch relevant, nicht nur die Notenstufe. 8,5 und 6,3 ist etwas ganz anderes als 6,6 und 4,2. Auch wenn beides befriedigend und ausreichend ist.
Anders vielleicht so Kombis wie 8,5 und 6,3... das muss man eben auch mal sehen, die Punktzahl ist auch relevant, nicht nur die Notenstufe. 8,5 und 6,3 ist etwas ganz anderes als 6,6 und 4,2. Auch wenn beides befriedigend und ausreichend ist.
17.06.2020, 16:08
PS: Dieses Argument "dem schlechteren muss man auch weniger zahlen" zieht bei fast keinem Arbeitgeber. Auch jenseits von Jura. Es gibt Personalbudgets und da sind die Stellen eingepreist. Man will jemand Gutes für sein Geld finden. Jemand Schlechtes kann viel mehr Schaden anrichten als man mit ihm vielleicht Geld spart.
Deswegen stellt man nur Leute ein, von denen man auch hinreichend überzeugt ist, dass sie gute Arbeit leisten werden (egal was für eine Note erstmal im Zeugnis steht).
Deswegen stellt man nur Leute ein, von denen man auch hinreichend überzeugt ist, dass sie gute Arbeit leisten werden (egal was für eine Note erstmal im Zeugnis steht).
17.06.2020, 16:12
Ja, klar. Aber jemand Schlechtes kann auch der Topabsolvent mit 2 x vb sein, wenn er von dem Rechtsgebiet keine Ahnung hat oder andersweitig nicht praxistauglich ist, z.B. weil er aufgrund von übertriebenem Perfektionismus oder Streberpersönlichkeit unsicher rüber kommt oder keine Mandanten werben kann.
Umgekehrt könnte ein 2 x 5,x Lebemann perfekt Mandanten anwerben und damit mehr Umsatz bringen und besser geeignet sein.
Umgekehrt könnte ein 2 x 5,x Lebemann perfekt Mandanten anwerben und damit mehr Umsatz bringen und besser geeignet sein.
17.06.2020, 16:27
(17.06.2020, 16:08)Gast123 schrieb: PS: Dieses Argument "dem schlechteren muss man auch weniger zahlen" zieht bei fast keinem Arbeitgeber. Auch jenseits von Jura. Es gibt Personalbudgets und da sind die Stellen eingepreist. Man will jemand Gutes für sein Geld finden. Jemand Schlechtes kann viel mehr Schaden anrichten als man mit ihm vielleicht Geld spart.
Deswegen stellt man nur Leute ein, von denen man auch hinreichend überzeugt ist, dass sie gute Arbeit leisten werden (egal was für eine Note erstmal im Zeugnis steht).
Grds. stimmt das schon. Aber in sehr vielen Fällen gibt es eine Spannbreite. Wenn man jmd. mit einem Jahr Berufserfahrung einstellt, wird der von know-how und Geschwindigkeit nicht mit jmd. mithalten können, der 7-8 Jahre Berufserfahrung hat. Und wenn sich z.B. jmd. mit ausgewiesenem know-how, besonderer Reputation oder sonstigem goodie bewirbt, den man unbedingt haben will, dann kann man idR auch bei der Personalabteilung auch noch etwas rausholen. Bei Juristen spielt da häufig - nicht immer - die Note eine Rolle, aber für Ingenieur, Chemiker usw. gilt das genauso (ohne Notenfixierung), dass man bei einem Wunschkandidaten im Zweifel noch etwas drauf legt.
17.06.2020, 16:45
(17.06.2020, 16:01)Gast schrieb: Manchmal sind die auch froh, wenn sich einer mit schlechteren Noten bewirbt, dem müssen sie nicht so viel zahlen. Die GKs müssen ja auch wirtschaftlich arbeiten.
Die meisten der Kanzleien, und wirklich so ziemlich jede der Kanzleien, die es sich erlauben kann, Notenanforderungen zu stellen, hat doch ein internes "System", aus dem genau hevorgeht, wie viel ein Associate im ersten Jahr verdient. Davon ausgenommen dürften nur richtig kleine Kanzleien und Boutiquen sein. Teilweise veröffentlichen die ihre Gehaltsschema ja sogar.
Also bei Freshfields wird man sich nicht denken, dass man doch lieber den Herrn mit 2x a nhemen kann, weil das billiger ist. Wer es tatsächlich mal mit 1x b und 1x a oder so in eine GK (oder mittelständische) schafft, der bekommt da auch das gleiche Geld wie die anderen. Abgesehen wieder von manchen Kanzleien, die einen "kleinen Bonus" für LLM, Dr oder auch VB zahlen. Aber mit so einem "Bonus" spricht man dann bei Hengeler von 110.000 auch 120.000. Das macht keinen großen Unterschied für die Kanzlei.
Sowieso verursacht jeder Associate erstmal Fixkosten. Nur weil der am Ende halb so viel ausgezahlt bekommt (60.000 statt 120.000), bedeutet es nicht, dass er auch nur die halben Kosten verursacht.
Die Kanzleien haben anspruchsvolle Mandate. Dafür wollen sie anspruchvolle Ergebnisse abliefern. Und das unter Zeitdruck. Dafür braucht es "Top-Leute". Und auch wenn die Einsicht vielen schwer fällt: Mit 2x VB ist man nunmal eher ein "Top-Mann" als mit 2x a. Also halten die Kanzleien auch danach Ausschau. In den Standardgebieten und beliebten Städten dürfte es dann auch nicht so sehr an Bewerbn mangeln, dass man auf 2x a zurückgreifen muss. Ausnahmen mag es immer geben. ABer die Ausnahmen bringen dann einen erstklassigen Lebenslauf mit.
17.06.2020, 16:51
(17.06.2020, 16:12)Gast schrieb: Aber jemand Schlechtes kann auch der Topabsolvent mit 2 x vb sein
Das ist richtig. Aber die Erfahrung dürfte doch lernen, dass von 2x vb mehr zu erwarten ist als von 2x a. Die theoretische Möglichkeit des Gegenteils mag es geben. Aber sie dürfte zu klein sein, als dass man den Kanzleien raten könnte, darauf zu zocken.
Klingt vielleicht arrogant, aber ich möchte es trotzdem sagen: Das mit dem "die Noten sagen gar nichts aus" hört man in erster Linie aus der Fraktion 2x a. Darunter kenne ich genügend frühere Kollegen, die extrem faul, extrem uninteressiert und extrem unbegabt sind. Da passen die Noten schon zu dem Leistungs- und Kenntnisniveau. Im absoluten Regelfall. Natürlich ist das eine schmerzvolle Erkenntnis für die Betroffenen. Da redet man sich vielleicht lieber selber ein, dass man sozial kompetenter sei, dass man es während der Examina schwer gehabt hat usw. Aber auch der mit 2x vb mag es mal schwer gehabt haben und auch er mag sozial durchaus kompetent sein.
"Soft Skills" sind schwer zu messen. Deswegen kann auch jeder auf die theoretische Möglichkeit verweisen, dass er diesbezüglich gut aufgestellt sei. Kanzleien brauchen aber etwas verlässliches. Harte Fakten. Und das sind nunmal die Noten. Verbunden mit der Erkenntnis, dass die Noten i 99% der Fälle eben doch aussagekräftig sind....
17.06.2020, 17:29
Viel von der Wahrnehmung in Bezug auf die Arbeitsleistung ist allerdings von den Noten verzerrt. Kann sein, dass man im Winter mit Erkältung oder Allergie, Magen-Darm Erkrankung mit wenig Essen oder Winterdepression sein Examen mit a im schriftlichen Teil durchgezogen hat, in den Stationszeugnissen aber immer b hatte und in der mündlichen auch. Kann auch sein, dass einer Prüfungsangst hat und schlechter abliefert als in den Stationen, weil sich das auf die Konzentration auswirkt. Es kann einem einfach während des Prüfungsmonats schlecht gehen, obwohl man in der Praxis bessere Ergebnisse hat. Deshalb sagt die Note für mich nichts aus.
Kann aber auch sein, dass man jemanden gut findet bis man rausfindet, dass er nur 2mal a hat und ihn dann für minder intelligent und faul hält oder jemanden nicht leiden kann bis man rausfindet, dass er vb hat und den dann für superintelligent und fleissig hält. Das sind alles Wahrnehmungsverzerrungen aufgrund von Vorurteilen. Volljuristen gleichen sich in Bezug auf Können und Lernfähigkeit mehr als man denkt.
Kann aber auch sein, dass man jemanden gut findet bis man rausfindet, dass er nur 2mal a hat und ihn dann für minder intelligent und faul hält oder jemanden nicht leiden kann bis man rausfindet, dass er vb hat und den dann für superintelligent und fleissig hält. Das sind alles Wahrnehmungsverzerrungen aufgrund von Vorurteilen. Volljuristen gleichen sich in Bezug auf Können und Lernfähigkeit mehr als man denkt.
17.06.2020, 17:52
(17.06.2020, 17:29)Gast schrieb: Viel von der Wahrnehmung in Bezug auf die Arbeitsleistung ist allerdings von den Noten verzerrt. Kann sein, dass man im Winter mit Erkältung oder Allergie, Magen-Darm Erkrankung mit wenig Essen oder Winterdepression sein Examen mit a im schriftlichen Teil durchgezogen hat, in den Stationszeugnissen aber immer b hatte und in der mündlichen auch. Kann auch sein, dass einer Prüfungsangst hat und schlechter abliefert als in den Stationen, weil sich das auf die Konzentration auswirkt. Es kann einem einfach während des Prüfungsmonats schlecht gehen, obwohl man in der Praxis bessere Ergebnisse hat. Deshalb sagt die Note für mich nichts aus.
Kann aber auch sein, dass man jemanden gut findet bis man rausfindet, dass er nur 2mal a hat und ihn dann für minder intelligent und faul hält oder jemanden nicht leiden kann bis man rausfindet, dass er vb hat und den dann für superintelligent und fleissig hält. Das sind alles Wahrnehmungsverzerrungen aufgrund von Vorurteilen. Volljuristen gleichen sich in Bezug auf Können und Lernfähigkeit mehr als man denkt.
Deswegen schaut ja auch (fast) niemand auf ein einzelnes Examen, sondern auf die Gesamtleistung. Wer aber in (wahrscheinlich) vier Examen (inkl. Verbesserungsversuch und inkl. mündlicher Prüfung) nie über ein ausreichend hinausgekommen ist, hat möglicherweise ein Problem seine PS auf die Straße zu bringen. Und da stell ich mir als Arbeitgeber dann die Frage, ob er dieses Problem nicht möglicherweise auch im Job bei mir haben wird.
17.06.2020, 18:02
Es hat ja auch nicht jeder einen Verbesserungsversuch gemacht, der a hat. Das muss man sich erstmal leisten können. In der Zeit kriegt man weder Bafög noch Alg2.