15.06.2020, 19:28
Mich würde mal interessieren, ob jemand tatsächlich mal die Notfall-Lösung aus dem Kaiserskript angewendet hat und hiervon (und dem Ergebnis) berichten kann. Die Notfall-Lösung wird ja auch im Seminar vorgestellt. Man sollte also meinen, dass gelegentlich jemand darauf zurückgreift.
15.06.2020, 19:46
Also zutreffend ist sicher der Ratschlag, dass Tatbestand und Zulässigkeit immer gleich sind, und dass man das zuerst machen sollte, weil es einen auch beruhigt und man zumindest schon mal etwas aufgeschrieben hat. Allerdings gibt es gerade bei schwierigen Klausuren auch die Tendenz, dass der Tatbestand gerne mal erlassen ist. Bezüglich der materiellen Lösung halte ich die Kaiser Vorschläge an der Stelle für nicht so gut, denn in Wirklichkeit passt natürlich 812 nur in den seltensten Fällen als Anspruchsgrundlage. Leider stimmt es auch nicht, dass die materielle Lösung egal ist. Was damit gemeint ist, aber meines Erachtens nicht so dargestellt wird, ist, dass bei Auslegungsfragen egal ist, in welche Richtung man abbiegt, aber ansonsten ist die korrekte materielle Lösung schon sehr wichtig
19.06.2020, 09:41
In der Zulässigkeit mache ich das öfter. Also ich weiß, dass es zulässig sein muss aber weiß nicht wieso.
So spare ich Zeit für die Begründetheitsprüfung. Bin ich bisher gut mit gefahren
So spare ich Zeit für die Begründetheitsprüfung. Bin ich bisher gut mit gefahren