10.06.2020, 21:19
(10.06.2020, 20:54)Gast schrieb:(10.06.2020, 16:43)T. Kaiser schrieb:(10.06.2020, 16:42)Gast schrieb: Immer einen machen?
Das trifft vielleicht zu, wenn man ein ausreichend hat und sonst (wirklich) der vb typ ist und auch Geld und vor allem die Nerven hat, sich das alles nochmal zu geben und ein weiteres Lebensjahr für Jura zu verschwenden. Kommt natürlich auch darauf an,wo man sich beruflich sieht. Aber ab 8 pkt würde ich bspw nicht um jeden Preis nochmal schreiben.
Klar hängt das auch davon ab, was man im ersten Versuch bekommen hat. Der Fragesteller hatte aber bestimmt keine 8 Punkte im ersten Versuch, Gast.
Der Fragesteller hat noch keine Note, da er ja gerade schreibt (lesen hilft) - und diesen abschätzige Ton ("bestimmt keine 8 Punkte") kannst Du Dir einfach sparen!!!
Sorry, war nicht bös gemeint. Ging davon aus, dass du bei der Ausgangssfrsge schon durch bist. Dann habe einfach mal vermutet, dass es weniger als 8 Punkte sind.
11.06.2020, 08:35
Meine Empfehlung: Nach dem schriftlichen Teil des Erstversuchs jeweils zwei Wochen Urlaub nehmen. Dann direkt mit Lernen für den Verbesserungsversuch beginnen (ggf erstmAl nur 5-Tage Woche statt 6-Tage, Fokus aber auf Klausuren (2-3 pro Woche schreiben)). Wenn die Noten des Erstversuchs da sind, lernen für einen Monat auf mündliche Schwerpunkte Umstellen. Nach der Mündlichen unmittelbar für den nächsten schriftlichen Termin anmelden und die Zeit voll aufs Examen lernen. Nach dem schriftlichen Zweitversuch kann man mit dem Ergebnis des erstversuchs nen Arbeitgeber suchen und sich vor der zweiten mündlichen zwei Wochen freistellen lassen.