22.05.2020, 13:05
Guten Tag,
aus Anlass meine Bewerbung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit habe ich mich einmal mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Berufsstart am VG aussieht. Dabei habe ich auch gelesen, dass proberichter in den ersten sechs Monaten keine Einzelrichtersachen bearbeiten dürfen. Ich meine, mich aus dem Referendariat zu erinnern, dass nach verschiedenen Regelungen in der VwGO jedoch ein Großteil der eingehenden Fälle auf den einzelrichter übertragen wird/ werden soll. Bleibt dann überhaupt genug Arbeit für den frisch eingestellten proberichter übrig oder wird man zunächst noch anderweitig eingesetzt?
Wäre schön, wenn jemand berichten könnte :)
Vielen Dank.
aus Anlass meine Bewerbung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit habe ich mich einmal mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Berufsstart am VG aussieht. Dabei habe ich auch gelesen, dass proberichter in den ersten sechs Monaten keine Einzelrichtersachen bearbeiten dürfen. Ich meine, mich aus dem Referendariat zu erinnern, dass nach verschiedenen Regelungen in der VwGO jedoch ein Großteil der eingehenden Fälle auf den einzelrichter übertragen wird/ werden soll. Bleibt dann überhaupt genug Arbeit für den frisch eingestellten proberichter übrig oder wird man zunächst noch anderweitig eingesetzt?
Wäre schön, wenn jemand berichten könnte :)
Vielen Dank.
22.05.2020, 13:51
Du bearbeitest deine Verfahren natürlich trotzdem. Entweder holst du dir dann das Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch dich als Berichterstatter oder der Vorsitzende unterschreibt für dich. Die sechs Monate gelten übrigens auch nur für das Asylrecht. In klassischen Sachen darfst du ein Jahr nichts als Einzelrichter entscheiden.
22.05.2020, 14:14
(22.05.2020, 13:05)Gast1 schrieb: Guten Tag,
aus Anlass meine Bewerbung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit habe ich mich einmal mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Berufsstart am VG aussieht. Dabei habe ich auch gelesen, dass proberichter in den ersten sechs Monaten keine Einzelrichtersachen bearbeiten dürfen. Ich meine, mich aus dem Referendariat zu erinnern, dass nach verschiedenen Regelungen in der VwGO jedoch ein Großteil der eingehenden Fälle auf den einzelrichter übertragen wird/ werden soll. Bleibt dann überhaupt genug Arbeit für den frisch eingestellten proberichter übrig oder wird man zunächst noch anderweitig eingesetzt?
Wäre schön, wenn jemand berichten könnte :)
Vielen Dank.
Am VG bewerben und nichtmal § 6 I 2 VwGO kennen...
22.05.2020, 14:20
(22.05.2020, 13:51)Gast schrieb: Du bearbeitest deine Verfahren natürlich trotzdem. Entweder holst du dir dann das Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch dich als Berichterstatter oder der Vorsitzende unterschreibt für dich. Die sechs Monate gelten übrigens auch nur für das Asylrecht. In klassischen Sachen darfst du ein Jahr nichts als Einzelrichter entscheiden.
Vielen Dank!
22.05.2020, 14:27
(22.05.2020, 14:14)Ohmann... schrieb:(22.05.2020, 13:05)Gast1 schrieb: Guten Tag,
aus Anlass meine Bewerbung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit habe ich mich einmal mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Berufsstart am VG aussieht. Dabei habe ich auch gelesen, dass proberichter in den ersten sechs Monaten keine Einzelrichtersachen bearbeiten dürfen. Ich meine, mich aus dem Referendariat zu erinnern, dass nach verschiedenen Regelungen in der VwGO jedoch ein Großteil der eingehenden Fälle auf den einzelrichter übertragen wird/ werden soll. Bleibt dann überhaupt genug Arbeit für den frisch eingestellten proberichter übrig oder wird man zunächst noch anderweitig eingesetzt?
Wäre schön, wenn jemand berichten könnte :)
Vielen Dank.
Am VG bewerben und nichtmal § 6 I 2 VwGO kennen...
Wie kommst du darauf, dass ich die Norm nicht kenne? Im Asylrecht gilt die Beschränkung nur für sechs Monate. Auf § 6 I 2 VwGO kam es daher in meiner Frage überhaupt nicht an. Aber toll, dass du die Norm aufsagen kannst. Weiter so!
22.05.2020, 15:29
(22.05.2020, 14:27)Gast1 schrieb:(22.05.2020, 14:14)Ohmann... schrieb:(22.05.2020, 13:05)Gast1 schrieb: Guten Tag,
aus Anlass meine Bewerbung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit habe ich mich einmal mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Berufsstart am VG aussieht. Dabei habe ich auch gelesen, dass proberichter in den ersten sechs Monaten keine Einzelrichtersachen bearbeiten dürfen. Ich meine, mich aus dem Referendariat zu erinnern, dass nach verschiedenen Regelungen in der VwGO jedoch ein Großteil der eingehenden Fälle auf den einzelrichter übertragen wird/ werden soll. Bleibt dann überhaupt genug Arbeit für den frisch eingestellten proberichter übrig oder wird man zunächst noch anderweitig eingesetzt?
Wäre schön, wenn jemand berichten könnte :)
Vielen Dank.
Am VG bewerben und nichtmal § 6 I 2 VwGO kennen...
Wie kommst du darauf, dass ich die Norm nicht kenne? Im Asylrecht gilt die Beschränkung nur für sechs Monate. Auf § 6 I 2 VwGO kam es daher in meiner Frage überhaupt nicht an. Aber toll, dass du die Norm aufsagen kannst. Weiter so!
In deinem ersten Post steht nichts von Asylrecht, sodass der Hinweis zwar unfreundlich, aber legitim war
22.05.2020, 15:43
Ich bin selbst Proberichter am Verwaltungsgericht und bei uns wird auch viel in der Kammer entschieden. So war es auch während der ersten Monate kein Problem. Ich habe vor allem Eilverfahren bearbeitet, die Entscheidung geschrieben, anschließend wurde beraten, mein Entwurf von den Kammerkollegen durchgesehen und anschließend eben von der gesamten Kammer unterzeichnet. Es gab auch ein paar Kammer-Verhandlungen, sodass ich genug zu tun hatte. Anfangs kann man auch durchaus Sachen in der Kammer machen, die man später allein als Einzelrichter entscheiden kann.
Ansonsten ist man auch gut mit einarbeiten beschäftigt :)
Ansonsten ist man auch gut mit einarbeiten beschäftigt :)
22.05.2020, 16:05
(22.05.2020, 15:43)Gast123 schrieb: Ich bin selbst Proberichter am Verwaltungsgericht und bei uns wird auch viel in der Kammer entschieden. So war es auch während der ersten Monate kein Problem. Ich habe vor allem Eilverfahren bearbeitet, die Entscheidung geschrieben, anschließend wurde beraten, mein Entwurf von den Kammerkollegen durchgesehen und anschließend eben von der gesamten Kammer unterzeichnet. Es gab auch ein paar Kammer-Verhandlungen, sodass ich genug zu tun hatte. Anfangs kann man auch durchaus Sachen in der Kammer machen, die man später allein als Einzelrichter entscheiden kann.
Ansonsten ist man auch gut mit einarbeiten beschäftigt :)
Wie ist es tatsächlich?
Wird überwiegend einfach unterzeichnet oder wird ernsthaft beraten und kritisch hinterfragt?
Hat die Kammer überhaupt einmal entgegen dem BE entschieden?
Ich würde mich über eine echte Antwort freuen - ist ha anonym!
22.05.2020, 16:12
(22.05.2020, 15:43)Gast123 schrieb: Ich bin selbst Proberichter am Verwaltungsgericht und bei uns wird auch viel in der Kammer entschieden. So war es auch während der ersten Monate kein Problem. Ich habe vor allem Eilverfahren bearbeitet, die Entscheidung geschrieben, anschließend wurde beraten, mein Entwurf von den Kammerkollegen durchgesehen und anschließend eben von der gesamten Kammer unterzeichnet. Es gab auch ein paar Kammer-Verhandlungen, sodass ich genug zu tun hatte. Anfangs kann man auch durchaus Sachen in der Kammer machen, die man später allein als Einzelrichter entscheiden kann.
Ansonsten ist man auch gut mit einarbeiten beschäftigt :)
Toll, vielen Dank für den Einblick. Ich weiß, die Frage ist hier im Forum etwas überstrapaziert, aber wie viele Stunden hast du anfangs pro Woche ungefähr gearbeitet und wie hat sich die Arbeitszeit mit der fortschreitenden Einarbeitung entwickelt?
22.05.2020, 18:34
Also bei uns in der Kammer wird immer tatsächlich beraten und nicht "blind" unterzeichnet. Es kommen auch durchaus noch hilfreiche Anmerkungen vom Vorsitzenden, der die Akten auch immer relativ genau liest.
Dass der BE überstimmt wird, habe ich noch nicht mitbekommen. Ein- oder zweimal war das Ergebnis nach der Beratung ein anderes, war aber Ende doch einstimmig.
Bei uns am Gericht gibt es aber durchaus auch Vorsitzende, die blind alles durchwinken. Da ist der Lerneffekt natürlich gering. Gerade für Berufsanfänger natürlich blöd.
Arbeitszeit würde ich sagen 40 bis maximal 50 Stunden, wenn mal was wirklich eiliges dazwischen kommt, z.B. eine Abschiebung.
Dass der BE überstimmt wird, habe ich noch nicht mitbekommen. Ein- oder zweimal war das Ergebnis nach der Beratung ein anderes, war aber Ende doch einstimmig.
Bei uns am Gericht gibt es aber durchaus auch Vorsitzende, die blind alles durchwinken. Da ist der Lerneffekt natürlich gering. Gerade für Berufsanfänger natürlich blöd.
Arbeitszeit würde ich sagen 40 bis maximal 50 Stunden, wenn mal was wirklich eiliges dazwischen kommt, z.B. eine Abschiebung.