05.05.2020, 20:03
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich lese überall etwas anderes.
Hat jemand eine verlässliche Quelle, ob in Hessen bei der Bewerbung für den Staatsdienst von der Note des 1. Examens nur der staatliche Teil zählt oder die Gesamtnote, also auch die Schwerpunktnote mit reinzählt?
Mit Schwerpunkt würden meine Noten für den Staatsdienst reichen, ohne nicht...
Hat jemand eine verlässliche Quelle, ob in Hessen bei der Bewerbung für den Staatsdienst von der Note des 1. Examens nur der staatliche Teil zählt oder die Gesamtnote, also auch die Schwerpunktnote mit reinzählt?
Mit Schwerpunkt würden meine Noten für den Staatsdienst reichen, ohne nicht...
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https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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05.05.2020, 20:20
Gesamtnote
05.05.2020, 20:26
Infos für NRW wären auch super!
05.05.2020, 20:29
Also mal vom Wortlaut her betrachtet, muss es ja die Gesamtnote sein. Schließlich steht dort Examen und das beinhaltet Schwerpunkt und Staatsteil.
In NRW gibt es keine Anforderungen an das Erste?!?!
In NRW gibt es keine Anforderungen an das Erste?!?!
06.05.2020, 11:11
06.05.2020, 11:13
(05.05.2020, 20:29)Gast23 schrieb: Also mal vom Wortlaut her betrachtet, muss es ja die Gesamtnote sein. Schließlich steht dort Examen und das beinhaltet Schwerpunkt und Staatsteil.
In NRW gibt es keine Anforderungen an das Erste?!?!
Das letztere ist nur bedingt richtig, das erste Examen spielt in NRW eine Rolle, wenn man im 2.Examen unter 9 Punkte hat (wobei auch andere Faktoren dann eine besondere Befähigung herleiten können) oder beim Sozialgericht, da dort eine Gesamtpunktzahl aus 1. und 2x 2. Examen gefordert wird.
06.05.2020, 12:53
Das stimmt. Da war ich etwas zu pauschal.
06.05.2020, 15:56
Nebenbei: Ich denke auch, dass man zumindest eine vorzeigbare Note im ersten Examen haben sollte, falls das 2. Examen unter 9 ist. Irgendwie müssen die das ja begründen, dass man sich "unter Wert" geschlagen hat...
06.05.2020, 18:36
(06.05.2020, 15:56)Gast schrieb: Nebenbei: Ich denke auch, dass man zumindest eine vorzeigbare Note im ersten Examen haben sollte, falls das 2. Examen unter 9 ist. Irgendwie müssen die das ja begründen, dass man sich "unter Wert" geschlagen hat...
Aus einer kleinen Anfrage der FDP (lässt dich googlen) ergeben sich die Möglichkeiten, wie man in NRW mit unter 9 Punkten (aber über 7,75) in zweiten genommen wird. Neben der Note im ersten Examen sind auch Hervorhebungen in den Justizzeugnissen (zivilststion, StA-Station) zu berücksichtigen. "Unter Wert" wird wohl eher nach den Leistungen während des Refs (Probeklausuren, Zeugnisse) bemessen.
06.05.2020, 18:56
Lt der kleinen Anfrage ist eine häufigsten "anderen Qualifikationen" "sonstige Gründe",
denke das Erste wird da nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Man hat mit nem guten Zweiten halt ausreichend bewiesen, dass man Richter am AG/LG/VG sein kann.
denke das Erste wird da nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Man hat mit nem guten Zweiten halt ausreichend bewiesen, dass man Richter am AG/LG/VG sein kann.