03.05.2020, 20:28
Ich fülle gerade die Unterlagen für das Versorgungswerk aus. Unter anderem muss ich den Antrag auf Nachversicherung beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte ausfüllen.
Dieser Antrag wird an den ehemaligen Dienstherren geschickt, also eigentlich an die Präsidentin des OLG. Allerdings meinte ein Mitarbeiter des LBV, dass der Antrag zum LBV geschickt werden muss.
Was ist denn nun richtig?
Dieser Antrag wird an den ehemaligen Dienstherren geschickt, also eigentlich an die Präsidentin des OLG. Allerdings meinte ein Mitarbeiter des LBV, dass der Antrag zum LBV geschickt werden muss.
Was ist denn nun richtig?
06.05.2020, 08:22
Das LBV füllt es aus, das OLG wird es aber sicher weiterleiten, es dauert dann nur etwas länger