02.05.2020, 18:09
Besagte zwei lagen tatsächlich nur ein halbes Jahr aus einander.
Aber das ist glaube ich nicht entscheidend... Denn in meiner Dienstzeit haben an meinen Dienststellen wirklich viele Assessoren (gute zweistellige Zahl?) ihre Stationen erfolgreich durchlaufen...
Ich habe da aber natürlich keine Statistik geführt...
Aber das ist glaube ich nicht entscheidend... Denn in meiner Dienstzeit haben an meinen Dienststellen wirklich viele Assessoren (gute zweistellige Zahl?) ihre Stationen erfolgreich durchlaufen...
Ich habe da aber natürlich keine Statistik geführt...
03.05.2020, 09:06
(02.05.2020, 18:09)Auch Bln schrieb: Besagte zwei lagen tatsächlich nur ein halbes Jahr aus einander.
Aber das ist glaube ich nicht entscheidend... Denn in meiner Dienstzeit haben an meinen Dienststellen wirklich viele Assessoren (gute zweistellige Zahl?) ihre Stationen erfolgreich durchlaufen...
Ich habe da aber natürlich keine Statistik geführt...
von welcher Stelle her wird das Gespräch gesucht?
der betroffenen Dienststelle oder von weiter oben und nach welchen Zeiträumen war das bei den genannten Fällen?
Mir wurde ein Fall zugetragen, dass einer Proberichterin nach 3 Jahren gesagt wurde, dass sie nicht bleiben darf, weil sie zu langsam sei (VG, SG waren wohl ihre Stationen)… das finde ich ziemlich hart!
03.05.2020, 11:20
(03.05.2020, 09:06)Gast schrieb:(02.05.2020, 18:09)Auch Bln schrieb: Besagte zwei lagen tatsächlich nur ein halbes Jahr aus einander.
Aber das ist glaube ich nicht entscheidend... Denn in meiner Dienstzeit haben an meinen Dienststellen wirklich viele Assessoren (gute zweistellige Zahl?) ihre Stationen erfolgreich durchlaufen...
Ich habe da aber natürlich keine Statistik geführt...
von welcher Stelle her wird das Gespräch gesucht?
der betroffenen Dienststelle oder von weiter oben und nach welchen Zeiträumen war das bei den genannten Fällen?
Mir wurde ein Fall zugetragen, dass einer Proberichterin nach 3 Jahren gesagt wurde, dass sie nicht bleiben darf, weil sie zu langsam sei (VG, SG waren wohl ihre Stationen)… das finde ich ziemlich hart!
Deutsches Richtergesetz
§ 22 Entlassung eines Richters auf Probe
(1) Ein Richter auf Probe kann zum Ablauf des sechsten, zwölften, achtzehnten oder vierundzwanzigsten Monats nach seiner Ernennung entlassen werden.
(2) Ein Richter auf Probe kann zum Ablauf des dritten oder vierten Jahres entlassen werden,
1. wenn er für das Richteramt nicht geeignet ist oder
2. wenn ein Richterwahlausschuß seine Übernahme in das Richterverhältnis auf Lebenszeit oder auf Zeit ablehnt.
(3) Ein Richter auf Probe kann ferner bei einem Verhalten, das bei Richtern auf Lebenszeit eine im gerichtlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme zur Folge hätte, entlassen werden.
(4) Die Fristen der Absätze 1 und 2 verlängern sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Bezüge.
(5) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Entlassungsverfügung dem Richter mindestens sechs Wochen vor dem Entlassungstag mitzuteilen.
Also ganz so einfach ist das nach Ablauf von 24 Monaten dann wohl doch nicht ...
Ansonsten: Kenne einen Fall, bei dem allerdings frühzeitig deutlich unter 1 Jahr. Da wurde seitens der Personalverantwortlichen das Gespräch gesucht mit der klaren Ansage, dass das nix werden wird. (Genaue Inhalte kenne ich natürlich nicht) In dem Fall hat der Betroffene allerdings auch schon sehr zu Beginn wohl diverse Probleme gehabt/gemacht und zunächst noch eine "zweite Chance" bekommen...
03.05.2020, 11:44
Unter Verweis auf den obigen § 22 und unter Hinweis, dass ich kein Personaldezernent bin:
In einem mir bekannten Fall wurde -wegen fachlicher Probleme- in der zweiten Station die "Reißleine" gezogen und ein Trennungsgespräch gesucht. Dort war es so, dass Zweifel bereits im ersten Jahr aufkamen. Da betroffener Assessor aber in der ersten Station "fachfremd" eingesetzt worden war, hat man eine zweite Stage im Wunschgebiet abwarten wollen. Nachdem es auch dort hakte, wurde ein Trennungsgespräch geführt und der Assessor ist zum Ablauf von 24 Monaten ausgeschieden.
Zum zweiten Fall kenne ich keine Hintergründe - die Person war aber an meiner Dienststelle nur 6 Monate und damit ausgesprochen kurz eingesetzt.
Ich glaube, dass man schon versucht, die Assessoren auch zu Lebenszeitdezernenten reifen zu lassen. Dazu gehört mMn auch eine zweite Chance, wo es möglich und vertretbar erscheint.
Fachliche Probleme kommen immer mal wieder vor. Manchen Assessoren fällt es schwer, mit den Anforderungen in der Praxis zurecht zu kommen. Ihnen fehlen z.B. anfangs noch die Fachkenntnisse und "Muster" zum SGB, sie arbeiten noch ein wenig zu umständlich (erledige, was spruchreif ist!) oder ihnen fällt es z.B. in der StA schwer, aussichtsreiche von aussichtslosen Ermittlungsansätzen zu unterscheiden.
In diesen Fällen habe ich ausnahmslos -als dritter- erlebt, dass mit den Assessoren das fördernde Gespräch gesucht wurde. Und zwar entweder vom VRi, dem AL oder -wenn selbige nicht existierten- dem zuständigen Dienststellenleiter. Es gab also fachlich immer mindestens eine zweite Chance.
Bei persönlichen Sachen gibt es nur dann eine zweite Chance, wenn die Probleme lösbar erscheinen. Das ist beim stalkenden StA natürlich ausgeschlossen. Ich habe aber schon Wechsel innerhalb einer Dienststelle erlebt, wenn es z.B. Zweifel an der Durchsetzungsstärke oder der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit gab, und man nicht ausschließen konnte, dass in einem Kollegialorgan oder einer Abteilung "die Chemie nicht stimmte".
In einem mir bekannten Fall wurde -wegen fachlicher Probleme- in der zweiten Station die "Reißleine" gezogen und ein Trennungsgespräch gesucht. Dort war es so, dass Zweifel bereits im ersten Jahr aufkamen. Da betroffener Assessor aber in der ersten Station "fachfremd" eingesetzt worden war, hat man eine zweite Stage im Wunschgebiet abwarten wollen. Nachdem es auch dort hakte, wurde ein Trennungsgespräch geführt und der Assessor ist zum Ablauf von 24 Monaten ausgeschieden.
Zum zweiten Fall kenne ich keine Hintergründe - die Person war aber an meiner Dienststelle nur 6 Monate und damit ausgesprochen kurz eingesetzt.
Ich glaube, dass man schon versucht, die Assessoren auch zu Lebenszeitdezernenten reifen zu lassen. Dazu gehört mMn auch eine zweite Chance, wo es möglich und vertretbar erscheint.
Fachliche Probleme kommen immer mal wieder vor. Manchen Assessoren fällt es schwer, mit den Anforderungen in der Praxis zurecht zu kommen. Ihnen fehlen z.B. anfangs noch die Fachkenntnisse und "Muster" zum SGB, sie arbeiten noch ein wenig zu umständlich (erledige, was spruchreif ist!) oder ihnen fällt es z.B. in der StA schwer, aussichtsreiche von aussichtslosen Ermittlungsansätzen zu unterscheiden.
In diesen Fällen habe ich ausnahmslos -als dritter- erlebt, dass mit den Assessoren das fördernde Gespräch gesucht wurde. Und zwar entweder vom VRi, dem AL oder -wenn selbige nicht existierten- dem zuständigen Dienststellenleiter. Es gab also fachlich immer mindestens eine zweite Chance.
Bei persönlichen Sachen gibt es nur dann eine zweite Chance, wenn die Probleme lösbar erscheinen. Das ist beim stalkenden StA natürlich ausgeschlossen. Ich habe aber schon Wechsel innerhalb einer Dienststelle erlebt, wenn es z.B. Zweifel an der Durchsetzungsstärke oder der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit gab, und man nicht ausschließen konnte, dass in einem Kollegialorgan oder einer Abteilung "die Chemie nicht stimmte".
03.05.2020, 12:00
Man kann nichts wissen (und verlangen), was nicht gelehrt wurde. Im Ref lernt man halt nicht so viel über die Praxis, ist doch klar, dass man da Anlaufzeit brauch. Grade am SG wird damit geworben, dass keinerlei (!) Vorkenntnisse erwartet werden. Bzgl. des fachlichen wird m.E. also nicht so heiß gegessen wie gekocht.
03.05.2020, 12:02
(03.05.2020, 09:06)Gast schrieb:(02.05.2020, 18:09)Auch Bln schrieb: Besagte zwei lagen tatsächlich nur ein halbes Jahr aus einander.
Aber das ist glaube ich nicht entscheidend... Denn in meiner Dienstzeit haben an meinen Dienststellen wirklich viele Assessoren (gute zweistellige Zahl?) ihre Stationen erfolgreich durchlaufen...
Ich habe da aber natürlich keine Statistik geführt...
von welcher Stelle her wird das Gespräch gesucht?
der betroffenen Dienststelle oder von weiter oben und nach welchen Zeiträumen war das bei den genannten Fällen?
Mir wurde ein Fall zugetragen, dass einer Proberichterin nach 3 Jahren gesagt wurde, dass sie nicht bleiben darf, weil sie zu langsam sei (VG, SG waren wohl ihre Stationen)… das finde ich ziemlich hart!
Der Fall ist mir nicht bekannt. Allerdings halte ich es persönlich für ausgeschlossen, dass der angeblich Betroffenen erstmals nach drei Jahren kommuniziert wurde, dass es Probleme mit ihrer Arbeitsweise bzw. ihren Arbeitsergebnissen gibt.
In Berlin erhalten Assessoren jeweils am Ende ihrer idR 12-monatigen Stationen (SG hat mMn 15 Monate?) ein Zeugnis. Dieses gibt ein klares Feed Back in den verschiedenen Beurteilungsfeldern und mündet am Ende in einer "Gesamtnote", die entweder "nicht geeignet", "noch nicht geeignet" oder "geeignet" lautet. Wenn es bei einem Assessor Zweifel gibt, etwa weil zu wenige Erledigungen, zu lange Bearbeitungszeiten oder zu viele Aufheber das Dezernat vollaufen lassen, dass bekommt dieser ein "noch nicht geeignet", solange man noch Hoffnung auf Besserung hat.
Und ein "noch nicht geeignet" sollte dem Assessor eigentlich zusammen mit den einzelnen Beurteilungsfeldern aufzeigen, wo er/sie/Mensch sich noch verbessern und steigern muss.
Deshalb gehe ich davon aus, dass -sollte betreffende Person existieren- bereits mindestens ein Zeugnis zuvor deutliche Hinweise enthielt, dass etwas im Argen liegt. Und dass betreffende Person zuvor auch schon Gespräche hatte, z.B. mit der Präsidentin des VG oder ihrer/ihrem VRi.
Ehrlich gesagt geben einem gerade die VRis anfang ein ziemlich klares Feed Back, wenn sie unzufrieden sind. Wer als BE aus Sicht des VRi unbrauchbare Zuarbeit leistet, der bekommt das idR deutlich gesagt.
Deswegen nochmals: entweder die besagte Dame existiert nicht oder sie war vorher deutlich "gewarnt" oder - und das halte ich in Berlin ehrlich gesagt für durchaus möglich - die Proberichterin hat in der Zwischenzeit festgestellt, dass in Berlin für hochqualifizierte Assessoren jede Menge andere attraktive Arbeitgeber jenseits der Justiz existeiren. Denn in der Tat gab es in den letzten Jahren immer wieder Assessoren, die nach 1,5 bis 3 Jahren dann doch ein Bundesministerium o.ä. der Lebenszeiternennung als R1 Richter vorgezogen haben...
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
03.05.2020, 12:20
@Auch Berlin: Wie ist es in Berlin hinsichtlich der Lebenszeitstelle? Erhält man da eine "wunschgemäße", sofern man nur längere Zeit abwartet oder ist das eher unwahrscheinlich?
Ich meine z.B. gelesen zu haben, dass an den Amtsgerichten keine Lebenszeiternennungen auf absehbare Zeit erfolgen sollen. Sofern man am Landgericht auf Lebenszeit ernannt wird, ist dann die Wahrscheinlichkeit hoch, in dem Gebiet, in dem man gerne arbeiten möchte dauerhaft eingesetzt zu werden, sofern man keine Beförderungsambitionen hegt oder wird man munter von einem Spezialgebiet bzw. einer Kammer ins nächste versetzt?
Und wie sieht die tatsächliche Arbeitsbelastung eines effizient arbeitenden Richters in Berlin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit so aus und wie ist die Stimmung unter Kollegen und Geschäftsstellen und sonstigen Mitarbeitern?
Ich würde mich freuen, wenn du da Erfahrungen aus deinem Umfeld berichten könntest.
Ich meine z.B. gelesen zu haben, dass an den Amtsgerichten keine Lebenszeiternennungen auf absehbare Zeit erfolgen sollen. Sofern man am Landgericht auf Lebenszeit ernannt wird, ist dann die Wahrscheinlichkeit hoch, in dem Gebiet, in dem man gerne arbeiten möchte dauerhaft eingesetzt zu werden, sofern man keine Beförderungsambitionen hegt oder wird man munter von einem Spezialgebiet bzw. einer Kammer ins nächste versetzt?
Und wie sieht die tatsächliche Arbeitsbelastung eines effizient arbeitenden Richters in Berlin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit so aus und wie ist die Stimmung unter Kollegen und Geschäftsstellen und sonstigen Mitarbeitern?
Ich würde mich freuen, wenn du da Erfahrungen aus deinem Umfeld berichten könntest.
05.05.2020, 08:29
(03.05.2020, 12:20)BERLIN schrieb: @Auch Berlin: Wie ist es in Berlin hinsichtlich der Lebenszeitstelle? Erhält man da eine "wunschgemäße", sofern man nur längere Zeit abwartet oder ist das eher unwahrscheinlich?
Ich meine z.B. gelesen zu haben, dass an den Amtsgerichten keine Lebenszeiternennungen auf absehbare Zeit erfolgen sollen. Sofern man am Landgericht auf Lebenszeit ernannt wird, ist dann die Wahrscheinlichkeit hoch, in dem Gebiet, in dem man gerne arbeiten möchte dauerhaft eingesetzt zu werden, sofern man keine Beförderungsambitionen hegt oder wird man munter von einem Spezialgebiet bzw. einer Kammer ins nächste versetzt?
Und wie sieht die tatsächliche Arbeitsbelastung eines effizient arbeitenden Richters in Berlin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit so aus und wie ist die Stimmung unter Kollegen und Geschäftsstellen und sonstigen Mitarbeitern?
Ich würde mich freuen, wenn du da Erfahrungen aus deinem Umfeld berichten könntest.
Lebenszeitstelle:
Es gibt die berühmte Warteliste. Wer also nach 3 Jahren seine Wunschstelle noch nicht hat, kann noch ein wenig zuwarten und "rutscht dann nach oben".
Es bleibt aber dabei, dass man eine Planstelle braucht und es diese im Einzelfall Mal nicht geben kann. Dann kann man aber idR als Lebenszeitrichter nach ca 2-3 Jahren bevorzugt wechseln.
Auf absehbare Zeit gibt es wohl viel Bedarf am LG und allgemein im StrafR. VG und SG scheinen Recht junge Kollegien zu haben, so dass es da ggf schwierig sein könnte (wobei dann ggf. Stellen wegen Schwangerschaften, Erprobungen etc. wieder frei werden könnten).
Arbeitsbedingung:
Kann man wirklich nicht pauschal sagen. Dafür sind die Dezernate, Kammervorsitzenden und Arbeitsweisen viel zu unterschiedlich. Außerdem weiß man als Dezernent eigentlich nur, wie das eigene Kollegialorgan bzw. die eigene Abteilung arbeitet. Beim Rest bekommt man das nicht unbedingt mit, weil die Leute ja teilweise zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten arbeiten... Konkret:
Es gibt Beisitzer in den großen SK, bei denen sich Flaute und Sturm abzuwechseln scheinen (d.h. wenn sie gerade nicht BR sind und sonst nichts reinkommt oder vorzubereiten ist, kommen die mit 16 -20 Stunden locker hin, und wenn die Kammer gerade ne heiße Phase hat oder die Urteilsfristen auslaufen, ist 60 Stunden locker drin). Es gibt Dezernenten am AG, die - wahrscheinlich im Herzen Psychologe ;) - irgendwie alles verglichen bekommen und daher dauerhaft mit einer moderaten Arbeitsbelastung hinkommen... Es gibt Ri in allen Bereichen, die sich noch beweisen wollen und z.B. für eine Erprobung empfehlen oder einfach ihr Dezernat aufräumen wollen, und deshalb viel arbeiten.
Ein großer Zeitfresser für viele Dezernenten sind mMn administrative Vorgänge, z.B. wenn man mal wieder keinen Gutachter oder Übersetzer findet o.ä.
Das ist aber auch nur in manchen Bereichen relevant
05.05.2020, 11:24
(05.05.2020, 08:29)Auch Bln schrieb:(03.05.2020, 12:20)BERLIN schrieb: @Auch Berlin: Wie ist es in Berlin hinsichtlich der Lebenszeitstelle? Erhält man da eine "wunschgemäße", sofern man nur längere Zeit abwartet oder ist das eher unwahrscheinlich?
Ich meine z.B. gelesen zu haben, dass an den Amtsgerichten keine Lebenszeiternennungen auf absehbare Zeit erfolgen sollen. Sofern man am Landgericht auf Lebenszeit ernannt wird, ist dann die Wahrscheinlichkeit hoch, in dem Gebiet, in dem man gerne arbeiten möchte dauerhaft eingesetzt zu werden, sofern man keine Beförderungsambitionen hegt oder wird man munter von einem Spezialgebiet bzw. einer Kammer ins nächste versetzt?
Und wie sieht die tatsächliche Arbeitsbelastung eines effizient arbeitenden Richters in Berlin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit so aus und wie ist die Stimmung unter Kollegen und Geschäftsstellen und sonstigen Mitarbeitern?
Ich würde mich freuen, wenn du da Erfahrungen aus deinem Umfeld berichten könntest.
Lebenszeitstelle:
Es gibt die berühmte Warteliste. Wer also nach 3 Jahren seine Wunschstelle noch nicht hat, kann noch ein wenig zuwarten und "rutscht dann nach oben".
Es bleibt aber dabei, dass man eine Planstelle braucht und es diese im Einzelfall Mal nicht geben kann. Dann kann man aber idR als Lebenszeitrichter nach ca 2-3 Jahren bevorzugt wechseln.
Auf absehbare Zeit gibt es wohl viel Bedarf am LG und allgemein im StrafR. VG und SG scheinen Recht junge Kollegien zu haben, so dass es da ggf schwierig sein könnte (wobei dann ggf. Stellen wegen Schwangerschaften, Erprobungen etc. wieder frei werden könnten).
Arbeitsbedingung:
Kann man wirklich nicht pauschal sagen. Dafür sind die Dezernate, Kammervorsitzenden und Arbeitsweisen viel zu unterschiedlich. Außerdem weiß man als Dezernent eigentlich nur, wie das eigene Kollegialorgan bzw. die eigene Abteilung arbeitet. Beim Rest bekommt man das nicht unbedingt mit, weil die Leute ja teilweise zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten arbeiten... Konkret:
Es gibt Beisitzer in den großen SK, bei denen sich Flaute und Sturm abzuwechseln scheinen (d.h. wenn sie gerade nicht BR sind und sonst nichts reinkommt oder vorzubereiten ist, kommen die mit 16 -20 Stunden locker hin, und wenn die Kammer gerade ne heiße Phase hat oder die Urteilsfristen auslaufen, ist 60 Stunden locker drin). Es gibt Dezernenten am AG, die - wahrscheinlich im Herzen Psychologe ;) - irgendwie alles verglichen bekommen und daher dauerhaft mit einer moderaten Arbeitsbelastung hinkommen... Es gibt Ri in allen Bereichen, die sich noch beweisen wollen und z.B. für eine Erprobung empfehlen oder einfach ihr Dezernat aufräumen wollen, und deshalb viel arbeiten.
Ein großer Zeitfresser für viele Dezernenten sind mMn administrative Vorgänge, z.B. wenn man mal wieder keinen Gutachter oder Übersetzer findet o.ä.
Das ist aber auch nur in manchen Bereichen relevant
Wer entscheidet, wo man als Proberichter verwendet wird und ob man nach drei Jahren auf seiner Wunschstelle ist?
Wie ist das mit einer Lebenszeitstelle am LG?
Hat man dann "seine" Kammer auf Lebenszeit oder wenigstens Straf- oder Zivilrecht oder wird man dort verschoben?
Und wie bekommt man als Lebenszeitrichter mit, wann und wo eine Planstelle frei wird, auf die man gegebenenfalls bevorzugt wechseln könnte?
06.05.2020, 08:53
Wie schnell ist man bei zwischenmenschlichen Konflikten auf der Abschussliste?
Es ist ja durchaus möglich, dass man wirklich an einen schwierigen Vorsitzenden oder an eine ebensolche Geschäftsstelle gerät.
Ich möchte ausdrücklich nicht sagen, dass immer die anderen Schuld sind.
Es ist ja durchaus möglich, dass man wirklich an einen schwierigen Vorsitzenden oder an eine ebensolche Geschäftsstelle gerät.
Ich möchte ausdrücklich nicht sagen, dass immer die anderen Schuld sind.