21.04.2020, 12:02
Hallo zusammen! :)
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie ein privat bedingter Umzug während des Referendariats in ein anderes OLG-Bezirk (NRW) gehandhabt wird? Ist dies ohne Weiteres möglich?
Lieben Dank. :shy:
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie ein privat bedingter Umzug während des Referendariats in ein anderes OLG-Bezirk (NRW) gehandhabt wird? Ist dies ohne Weiteres möglich?
Lieben Dank. :shy:
21.04.2020, 12:41
Warum sollte das nicht möglich sein?
Manche meiner AG-Kollegen haben von Anfang an nicht in unserem OLG-Bezirk gewohnt.
Manche meiner AG-Kollegen haben von Anfang an nicht in unserem OLG-Bezirk gewohnt.
21.04.2020, 13:14
Also der Umzug als solches ist kein Problem. Du wirst ja nicht an das OLG an deinem Wohnort zugeteilt. Sprich der Weiterbeschäftigung steht nichts im Weg.
22.04.2020, 09:23
Dies ist ohne weiteres möglich, sofern du zuverlässig deinen Dienst verrichten, also am Ort der Dienstverrichtung sein kannst.
23.04.2020, 18:47
Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten. :shy:
Mir stellt sich eher die Frage, ob man dann nicht ggf. auch offiziell Referendar am anderen OLG werden müsste und ob dies so möglich ist, bzw. man sich andernfalls von den Präsenzveranstaltungen der AG befreien lassen müsste.
Weiß jemand etwas hierzu?
Danke und LG
Vielen Dank für Eure Antworten. :shy:
Mir stellt sich eher die Frage, ob man dann nicht ggf. auch offiziell Referendar am anderen OLG werden müsste und ob dies so möglich ist, bzw. man sich andernfalls von den Präsenzveranstaltungen der AG befreien lassen müsste.
Weiß jemand etwas hierzu?
Danke und LG
23.04.2020, 18:52
(23.04.2020, 18:47)JuraNRW2020 schrieb: Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten. :shy:
Mir stellt sich eher die Frage, ob man dann nicht ggf. auch offiziell Referendar am anderen OLG werden müsste und ob dies so möglich ist, bzw. man sich andernfalls von den Präsenzveranstaltungen der AG befreien lassen müsste.
Weiß jemand etwas hierzu?
Danke und LG
Naja du müsstest dich dann offiziell zum Referendariat dort bewerben bzw anfragen, ob du dort zu deiner jetzigen Station einsteigen kannst. Denke das machen die aber nur, wenn die Kapazitäten da sind.
Wechseln musst du nicht. Und deine AG am alten OLG musst du natürlich weiterhin besuchen, so lange du dort deine Ausbildung machst. Der Umzug ist ja deine freiwillige Entscheidung.
'ne Befreiung gibt es bei uns in Hessen nur, wenn man die Station an einem Ort absolviert, der zu weit entfernt liegt. Diese muss aber natürlich vorher auch genehmigt worden sein.